Homophober Bremer Pastor wurde wegen Volksverhetzung verurteilt

Das jüngste Gerichtsurteil

Vorige Woche wurde der Bremer Pastor Olaf Latzel in erster Instanz wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er gehört der Deutschen Evangelischen Allianz an, die sich von den Evangelikalen abgrenzt – allerdings wenig überzeugend.

»Der ganze Gender-Dreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist zutiefst teuflisch und satanisch.« Und: »Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.« Für diese beiden Sätze verurteilte eine Amtsrichterin den Bremer Pastor Olaf Latzel am Mittwoch vergangener Woche wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro, insgesamt also in Höhe von 8 100 Euro. Die Richterin blieb damit hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Gegenstand der Verhandlung war ein auf Youtube hochgeladenes »Ehe­seminar« vom Oktober 2019.

Zwar lehnt Pastor Latzel auf Grundlage der Bibel die homosexuelle Lebensweise ab, gegen Homosexuelle habe er aber nichts einzuwenden, sagte er.

Die Richterin sagte, dass der Sachverhalt zwar eindeutig sei, ein Urteil darüber dennoch schwerfalle. Latzel entschuldigte sich für seine Äußerungen, die missverständlich gewesen seien. Zwar lehne er auf Grundlage der Bibel die homosexuelle Lebensweise ab, gegen Homosexuelle habe er aber nichts einzuwenden. Die Richterin kritisierte diese Unterscheidung und argumentierte, dass »Homosexualität ohne Menschen nicht vorstellbar« sei. Latzels Äußerungen im Video bewertete sie daher als vorsätzliche »aggressive Emotionalisierung«; die Bezeichnung der Anhänger des Christopher Street Day als Verbrecher könne als Aufforderung zum Handeln verstanden werden. Im Kontrast zu dieser Begründung stehen das geringe Strafmaß – auf Volksverhetzung stehen bis zu fünf Jahre Haft – und manche Einlassungen der Richterin. So versuchte sie den 53jährigen damit zu trösten, dass seine Strafe nicht ins Führungszeugnis eingetragen werde, und lobte ihn am Ende der Verhandlung als großes Redetalent.

Die Gerichtsverhandlung fand an zwei Tagen im Bremer Konzerthaus »Die Glocke« statt. Vor dem Gebäude tummelten sich bibeltreue Unterstützer des Pastors: Betende hielten Schilder in die Luft, auf denen in Schriftzügen Homosexualität mit Pädophilie gleichgesetzt wurde, ein Mönch trug ein T-Shirt mit der Aufschrift »Gott auf der Anklagebank« und ein älterer Herr beschimpfte einen anwesenden Sat.1-Reporter als »Propagandaminister«. Die Teilnehmenden fühlten sich nicht nur von einer »Homolobby« umstellt und mit einem »Maskenmaulkorb« eingeschränkt, sondern fürchteten nach dem Gerichtsurteil auch ein »Bibelverbot«. Bis zu 30 Antifaschistinnen und Antifaschisten skandierten am zweiten Prozesstag Sprechchöre und hielten ein Transparent mit der Aufschrift »Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat« hoch.

Die Sankt-Martini-Gemeinde gehört zur Evangelischen Allianz Bremen, der laut Website 70 Gemeinden und Gruppen in Bremen und Umgebung angehören. Die Evangelische Allianz Bremen ist eine von 1 100 örtlichen Vertretungen der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA), einem Netzwerk evangelikaler Christen, das für eine wortgetreue Auslegung der Bibel eintritt. Bundesweit hat die DEA über eine Million Mitglieder, die nicht nur in den örtlichen Gruppen aktiv, sondern auch in 350 überortlich arbeitenden Verbänden und Einrichtungen organisiert sind.

Als beim Bundestag registrierte Lobbyorganisation engagiert sich der eingetragene Verein unter anderem gegen das Verbot der sogenannten Heilung von Homosexualität; diese bekämpft er als Sündhaftigkeit, die der Therapie bedürfe. Nach Informationen des Humanistischen Pressedienstes betreibt die DEA in Bremen 15 Kindergärten mit 760 Plätzen. In den Mitgliedsorganisationen der DEA aktive Gemeindemitglieder sind zudem über die Listen von CDU, FDP und SPD in der bremischen Bürgerschaft vertreten. Die DEA profitiert dabei vom bremischen Wahlgesetz, das es erlaubt, auf den Kandidatenlisten Einzelpersonen anzukreuzen. Etwa 3 000 Stimmen reichen aus, um auf einen vorderen Listenplatz zu kommen.

Die DEA hat sich in ihrem Magazin Eins gegen dem Vorwurf verwehrt, etwas mit den US-amerikanischen Evangelikalen zu tun zu haben, die den scheidenden Präsidenten Donald Trump unterstützen. Da die Evangelikalen in ihrem Erscheinungsbild ausgesprochen vielfältig seien, sei es ohnehin kaum möglich, von den Evangelikalen als einheitlicher Gruppe zu sprechen. Man sei einfach nur »fromm und anständig, fleißig und verantwortungsbewusst« und bete für die Obrigkeit, beispielsweise am Tag der Deutschen Einheit unter dem Motto »Danken – Feiern – Beten« oder über die Smartphone-Applikation »Deutschland betet«.

Neben ihrer Kritik an der Homosexualität ist die DEA auch für ihre konservative Position zu Schwangerschaftsabbrüchen bekannt. Im Interview mit Eins sagte der mittlerweile in Ruhestand getretene Hartmut Steeb, der über drei Jahrzehnte die DEA als Generalsekretär leitete: »Es gibt keine schlimmere Menschenrechtsverletzung als das private Töten von Menschen, in der Abtreibung, 57millionenmal weltweit, jährlich.« Auf seine damals im Interview rhetorisch gestellte Frage, ob man überhaupt noch Meinungs- und Glaubensfreiheit leben dürfe, gab das Urteil des Amtsgerichts eine Antwort: Sich auf die Bibel zu berufen, sei keine Rechtfertigung für Hassreden. Sascha Böttner, der Anwalt Latzels, kündigte am Mittwoch voriger Woche an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Bisher äußerte sich Latzels Gemeinde nicht zum Gerichtsurteil und ­verlinkt auf ihrer Website nach wie vor eine Stellungnahme vom 17. Mai. In dieser argumentiert sie, dass große Teile der »saturierten Kirchen Westeuropas« sich in einem »Prozess geistlicher Auflösung« von ihren Glaubensgrundlagen abgewandt hätten, während Pastor Latzel lediglich die relevanten biblischen Aussagen zur Homosexualität vorgetragen habe. »Im Gehorsam gegenüber diesem wunderbaren Herrn und Heiland werden wir als Kirchengemeinde den auf Bibel und Bekenntnis gegründeten Weg in Lehre und ­Leben mit unserem Pastor Olaf Latzel fortsetzen.«

Eine Sprecherin der Kampagne »Nationalismus ist keine Alternative« vermutete, dass der Strafprozess folgerichtig in Bremen stattgefunden habe, als Konsequenz der kritischen öffentlichen Auseinandersetzung mit der Sankt-Martini-Gemeinde. Diese gehe mindestens bis ins Jahr 2008 zurück, als 35 knutschende Tunten während eines Homoheilungsseminars aus der Sankt-Martini-Kirche geprügelt worden seien.