Die Ausbeutung in der sogenannten 24-Stunden-Pflege

Pflege rund um die Uhr

Es wimmelt geradezu vor kostengünstigen Angeboten für Vollzeitpflege. Das Landesarbeitsgericht Berlin bestätigte ein Urteil, wonach auch hier den Beschäftigten wenigstens der Mindestlohn gezahlt werden muss.

Was für eine Versprechen: Die pflegebedürftigen Angehörigen werden rund um die Uhr von einer günstigen Fachkraft in der eigenen Wohnung betreut. Die Firma »Pflegehelden« in Gütersloh (Nordrhein-Westfalen), die sich auf ihrer Website als »herzliche und bezahlbare Alternative zum Pflegeheim« beschreibt, will dieses Versprechen einlösen. Ein kurzer Anruf klärt die Bedingungen: Die angebotene Vollzeitbetreuung umfasse nicht die vollen 24 Stunden, da die Pflegekraft auch schlafen müsse und eine gewisse Zeit für ihre Familie brauche. Die Deutschkenntnisse seien »einfach«. Fünf Minuten nach dem Telefongespräch erhält man ein schriftliches Angebot: Für 88,99 Euro am Tag könne eine osteuropäische Pflegekraft in Kürze in das Haus einer 78jährigen Seniorin ziehen.

»Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Pflegekräfte keine Achtstundentage haben«, sagt Justyna Oblacewicz, die im Referat »Faire Mobilität« beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) arbeitet, der Jungle World. In ihre Beratung kommen jährlich etwa 350 Frauen, mehrheitlich aus osteuropäischen Staaten, die über ausbeuterische Arbeitsverhältnisse klagen. Oblacewicz zufolge kämen viele Pflegekräfte aus Polen mit sogenannten Dienstleistungsverträgen nach Deutschland. Diese enthielten keinen Krankenversicherungsschutz; die Sozialabgaben seien so niedrig angesetzt, dass man kaum von einer Sozialversicherung sprechen könne; rechtlich verblieben bei einem solchen Vertrag die Angeworbenen im polnischen Sozialversicherungssystem. »In Polen werden sie aufgrund der miserablen Bedingungen ›Müllverträge‹ genannt. Bei Krankheit werden die Mitarbeiterinnen in der Regel sofort entlassen«, sagt Oblacewicz. Die meisten der 300 000 bis 600000 osteuropäischen Pflegekräfte, die in Deutschland arbeiten, sind Frauen. Diese sind in der Regel zwischen 50 und 70 Jahre alt und verfügen selten über eine spezifische Pflegeausbildung. Im Prinzip kann sich jeder bewerben. Nach Oblacewiczs Erfahrungen erhielten sie oftmals nur eine kurze Online-Schulung oder einen Reader in die Hand gedrückt. Mitte August bestätigte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz ein Urteil des Berliner Arbeitsgerichts. Es gab einer Bulgarin recht, die im Jahr 2015 über eine Vermittlungsagentur nach Deutschland gekommen war und bis 2016 hier gearbeitet hatte. Statt der vertraglich vereinbarten 30 Wochenstunden musste sie eine 96jährige Seniorin täglich von morgens um 6 Uhr bis nachts um 23 Uhr betreuen. Auch nachts musste sie ihre Zimmertür geöffnet lassen, um mögliche Rufe der Seniorin zu hören.

Das Urteil stellt klar, dass die sogenannte 24-Stunden-Pflege rechtswidrig ist, sowohl was verletzte Ruhezeiten als auch unbezahlte Überstunden angeht. Die bulgarische Agentur, die die Frau nach Deutschland vermittelt hatte, soll 36 000 Euro an entgangenem Lohn nachzahlen. Da für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Arbeitnehmerentsendegesetz gilt, müssen die in Deutschland gültigen Bedingungen wie der Mindestlohn und die Pausen- und Ruhezeiten eingehalten werden. Sollte das Bundesarbeitsgericht dem Urteil folgen – das Landesarbeitsgericht in Berlin hat Revision zugelassen –, würde der Markt der 24-Stunden-Pflege für die Vermittlungsagenturen weniger lukrativ werden.

Mit dem Vermittlungsdienst Carifair versucht die Caritas, eine Alternative zu solchen Agenturen zu bieten und die Arbeitsbedingungen besser zu gestalten. »Die Helferinnen erhalten bei uns 38,5-Stunden-Verträge, werden über dem Mindestlohn bezahlt und es steht immer eine zweisprachige Koordinatorin bereit, um Probleme zu klären«, sagt Claudia Menebröcker von Carifair der Jungle World. Die Arbeitsbedingungen während der Nächte bereiteten aber auch bei diesem Geschäftsmodell Probleme, weil ist es manchmal schwierig sei, die gesetzlich vorgeschriebene elfstündige Ruhezeit einzuhalten. Carifair bietet deshalb eine Kombination verschiedener Hilfsangebote an – neben der osteuropäischen Pflegekraft ist dies die Unterstützung der Familien und der Einsatz professioneller ambulanter Pflegedienste. Kurzfristig allerdings wird sich die verbreitete ausbeu­terische Geschäftspraxis nicht abstellen lassen, wie Oblacewicz vermutet.

»Die Arbeitgeber wünschen sich schon seit längerem die Einführung des österreichischen Modells. Dort sind die Frauen selbständig«, sagt Oblacewicz. Zwar verspräche die Selbständigkeit größere Freiheiten, häufig handele es sich jedoch um eine Form der Scheinselbständigkeit, weil Arbeitsort und Arbeitszeit nicht frei gewählt werden könnten. Auch die Löhne würden individuell ausgehandelt und lägen oftmals unter dem Mindestlohn; die Beiträge zur obligatorischen Sozial- und Rentenversicherung müssen die als selbständig geltenden Pflegekräfte aus eigener Tasche bezahlen.