Helfershelfer der jihadistischen Massaker Anfang 2015 in Paris sind verurteilt

Die Jihadisten aus der Waschküche

Der Prozess in Paris gegen Komplizen der jihadistischen Attentäter, die im Januar 2015 die Redaktion der Satirezeitung »Charlie Hebdo« sowie einen jüdischen Supermarkt überfielen und 17 Menschen töteten, endete mit einer Verurteilung von 13 Angeklagten.

Das Gericht habe mit seinem Urteilsspruch »eine uneinnehmbare Festung« errichten wollen – so kommentierte die Anwältin Laurence Cechman, Vertreterin der Hinterbliebenen zweier jüdischer Attentatsopfer, Yoav Hattab und François-Michel Saada, die am Mittwoch voriger Woche verkündete Entscheidung des Sondergerichts, das die Hintergründe der jihadistischen Mordserie vom Januar 2015 untersucht hatte. Nach mehr als 50 Verhandlungstagen des am 2. September begonnene Prozesses in der zweiten Etage des neuen, 38stöckigen Pariser Zentralgerichtsgebäudes wurden 13 Angeklagte für schuldig befunden. Das Verhahren gegen Mehdi Belhoucine wurde eingestellt, es gilt als sicher, dass er bei Kämpfen in Syrien getötet wurde.

Die Brüder Chérif und Saïd Kouachi hatten am 7. Januar 2015 bei dem Anschlag auf die Redaktion der Satirezeitung Charlie Hebdo zwölf Menschen ermordet; Amedy Coulibaly hatte rund 48 Stunden später bei einer Geiselnahme im jüdischen Supermarkt Hyper Cacher am südöstlichen Stadtrand von Paris weitere vier Menschen ermordet und am Tag zuvor eine Polizistin erschossen. Coulibaly überließ eines der Opfer, Yohan Cohen, über eine Stunde lang seinem Todeskampf, wie dessen Schwester erst im Laufe der Verhandlung erfuhr. Mehrere Menschen überlebten die Anschläge schwerverletzt. Die jihadistisch motivierten Attentäter wurden von der Polizei getötet, Coulibaly bei der Befreiung der Geiseln im Supermarkt, Chérif und Saïd Kouachi in einer Druckerei rund 50 Kilometer nördlich von Paris, in die sie sich geflüchtet hatten.

In ihrem Urteil hielten die Richter bei sechs Angeklagten den terroristischen Vorsatz für erwiesen und legten ein entsprechendes Strafmaß fest.

Cechmans Aussage bezieht sich auf die Bemühungen des Gerichts, das Strafmaß genau danach abzustufen, wie eng das Verhältnis der Angeklagten zu den Haupttätern, insbesondere zu Coulibaly, war. Manche der elf anwesenden Angeklagten – gegen drei weitere wurde in Abwesenheit verhandelt – kannten Coulibaly ziemlich gut, insbesondere aus den Zeiten der »Sekte aus der Waschküche«. So bezeichneten andere Häftlinge eine Gruppe von Strafgefangenen, die zu Anfang der zehner Jahre in der Gefängniswäscherei der Haftanstalt von Villepinte (Seine-Saint-Denis) einige Kilometer nördlich von Paris beschäftigt waren und sich dort regelmäßig trafen. Gemeinsam begannen sie in jener Zeit, sich gegenseitig in ihrem Jihadismus hochzuschaukeln. Die Mitglieder der Gruppe waren wegen gewöhnlicher Delikte inhaftiert und noch nicht mit jihadistischen Aktivitäten in Erscheinung getreten. Coulibaly, der schon Jahre zuvor von Gerichtspsychologen als »psychopathische Persönlichkeit« eingeschätzt worden war, dürfte allerdings bereits Salafist gewesen sein; er gilt als Anführer der Gruppe.

Coulibaly zog im Gefängnis beispielsweise den 35jährigen Nezar Mickaël Pastor Alwatik auf seine Seite. Dem als unsicher geltenden Mann beschaffte der Salafist Coulibaly später sogar eine islamistisch gesinnte Ehefrau. Diese hatte allerdings eine andere Auffassung von der Religionsauslegung als Alwatik, den offenbar vor allem die Rechtfertigung von Gewalt, die der Jihadismus bietet, anzog, während er die zahlreichen religiös bedingten Einschränkungen im Alltagsleben, die die Vorschriften des Salafismus beinhalten, eher als störend empfand. Er beschwerte sich schon nach kurzer Zeit bitterlich darüber, mit einer »Ninja-Schildkröte« verheiratet zu sein, womit er auf die Verhüllung seiner damaligen Ehefrau anspielte. Diese teilte die gewalttätigen Neigungen Alwatiks – und auch des befreundeten Ehepaars Amedy Coulibaly und Hayat Boumeddiene – nicht. Die Letztgenannte ist mutmaßlich nach Syrien geflüchtet, gegen sie wurde in Abwesenheit verhandelt.

Vor Gericht war Alwatiks frühere Ehefrau am 30. Verhandlungstag als Zeugin geladen. Sie belastete Alwatik schwer: Gewalt, auch im Namen der Religion, sei in dessen Vorstellungswelt allgegenwärtig gewesen. Alwatik hatte eine ideologische Bindung an Coulibaly vehement bestritten und behauptet, dessen Vorstellungen nie geteilt zu haben; er sei lediglich sein Freund gewesen. Im Gerichtssaal rief er: »Auch in bin ein Kollateralopfer dessen, was dieser Bastard getan hat.« Seine vormalige Ehefrau, die zu den Ersten zählte, die den Jihadismus in seiner Bedeutung für Alwatik im Laufe der Verhandlung klar benannten, bezeichnete er als »verrückt«.

Zu den Besonderheiten von Alwatiks persönlichem Umfeld gehörte, dass seine ältere Schwester zum Judentum konvertierte und mit einem jüdischen Mann verheiratet ist, während die Eltern sowohl die christliche als auch die muslimische Religion zu Hause praktizieren. Bei familiären Treffen habe sie nie seltsame Reaktionen wahrgenommen, sagte Alwatiks Schwester aus. Wie viele Angehörige der Angeklagten nahm auch sie ihren Verwandten eher in Schutz.

Andere Angeklagte, die Waffen beschafft hatten, wussten nach eigenen Angaben nichts von den terroristischen Zielen ihrer Kunden Kouachi und Coulibaly; das Gegenteil konnte ihnen nicht nachgewiesen werden. Dementsprechend konnten diese Beschuldigten nicht als Mittäter (complices) verurteilt werden, denen die terroristischen Absichten der Haupttäter ebenfalls zugerechnet werden, sondern lediglich wegen unmittelbar von ihnen begangener Straftaten, etwa Verstößen gegen das Waffengesetz.

Für eine Verurteilung wegen Terrorismus ist zwingend der Nachweis eines Vorsatzes erforderlich. Das Problem für die hauptamtlichen Richter, die das Sondergericht bildeten, war es deshalb, herauszufinden, welche der Angeklagten terroristische Motive hatten. In ihrem Urteil hielten die Richter bei sechs Angeklagten den terroristischen Vorsatz für erwiesen und legten ein entsprechendes Strafmaß fest. Zu ihnen zählen Alwatik und der gleichaltrige Hauptangeklagte Ali Riza Polat, ein in Istanbul geborener Kurde, sowie Hayat Boumedienne. Sie wurden zu je 30 Jahren Haft verurteilt.

Polat wurde als einziger der anwesenden Angeklagten der vorsätzlichen direkten Beihilfe zu den Anschlägen schuldig gesprochen. Er war im Prozess durch Wutausbrüche aufgefallen und hatte am 34. Verhandlungstag mit den Worten »Du wirst bezahlen!« eine Ermittlerin bedroht, seine islamistische Motivation aber abgestritten. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass er im Wissen um Coulibalys Vorhaben dessen Komplize war.

Der mutmaßlich nach Syrien geflohene Mohamed Belhoucine erhielt als Anstifter und Hintermann eine lebenslängliche Haftstrafe – es wird allerdings vermutet, dass er in Syrien getötet wurde. Amar Ramdani wurde als vorsätzlich agierender Terrorhelfer zu 20 Jahren Haft verurteilt. In seinem Fall ist noch ungeklärt, ob er selbst oder sein Begleiter Amedy Coulibaly in der Woche vor den Anschlägen einen Jogger schwer verletzte, als Coulibaly in der Nähe seines angemieteten Verstecks die Schusswaffen erprobte. Ramdanis DNA fand sich an der Tatwaffe. Auch Willy Prevosts Beteuerungen, er habe von terroristischen Absichten nichts gewusst, glaubte das Gericht nicht, er wurde zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt.

Der als erschwerender Tatumstand geltende Vorwurf des Antisemitismus konnte aus juristischen Gründen nicht in die Urteile einfließen. Dafür hätte nachgewiesen werden müssen, dass die Mittäter von Coulibalys Absicht wussten, gezielt Juden zu ermorden. Der Judenhass als Tatmotiv Coulibalys kam während des Prozesses ausführlich zur Sprache, die französische Zeitung La Voix du Nord bezeichnete dies am 4. Dezember als »wesentliche Bedingung für die historische Dimension dieses Prozesses«.

Sieben Angeklagte, die wohl ausschließlich als Waffenbeschaffer beteiligt waren, wurden zu Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt. Sie nahmen dem Gericht zufolge billigend in Kauf, dass ihre Kunden schwere Straftaten begehen würden; diese Form der Mittäterschaft wurde jedoch nicht als terroristisch motiviert eingestuft.

Riza Polat hat angekündigt, Berufung gegen seine Verurteilung einzulegen. Zumindest für ihn dürfte es also ein zweites Verfahren geben. Maryse Wolinski, Witwe des in der Redaktion von Charlie Hebdo ermordeten Zeichners Georges Wolinski, sagte, sie sei sich nicht sicher, ob sie an einem zweiten Verfahren teilnehmen werde. Sie habe im soeben abgeschlossenen Prozess »weder Erleichterung noch Frieden gefunden«. Charlie Hebdo wird im Januar einen Band mit Zeichnungen und Texten über den mehrmonatigen Prozess veröffentlichen.

 

 

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