Essener Polizisten wird Rassismus vorgeworfen

Der Falschaussage bezichtigt

Eine Essener Amtsrichterin sprach vergangene Woche in erster Instanz zwei Angeklagte von dem Vorwurf frei, Widerstand gegen Beamte geleistet zu haben. Das Urteil stützt den Vorwurf der Polizeigewalt.

Als die Richterin am Essener Amtsgericht ihr Urteil sprach, warteten die Beamten, die die Anzeige gestellt hatten, noch draußen vor dem Gerichtssaal. »Die Angeklagten waren frech, aber das bedeutet nicht, das man Gewalt befürchten muss«, sagte sie am Dienstag vergangener Woche in ihrer Urteilsbegründung. Damit sprach sie beiden Angeklagten, Mathis C.* und Dennis K., vom Vorwurf der Widerstandshandlung frei, den die Staatsanwaltschaft gegen sie erhoben hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte am zweiten und letzten Prozesstag jeweils sechs Monate Haft auf Bewährung gefordert.

Es war Dezember 2019, als der schwarze Bundeswehrsoldat Mathis C. mit seinem Freund Dennis K. in Essen (Nordrhein-Westfalen) in eine allgemeine Verkehrskontrolle geriet. K. saß auf dem Beifahrersitz, C. hinten im Auto. Der damalige Fahrer war Zeuge vor Gericht. Im Prozess ging es unter anderem um die Frage, ob der Polizist, der das Auto kontrollierte, sein Vorgehen erklärt habe. Das ist deshalb relevant, weil sich daraus die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens ableitet.

»Die haben das nicht ernst genommen«, äußerte sich der Polizeibeamte vor Gericht sichtlich pikiert. Er bestritt, lediglich die Fragen »Wo wollen Sie hin, wo kommen Sie her?« gestellt zu haben, wie die beiden Angeklagten und der Fahrer aussagten. Die Angeklagten hätten, so der Polizist, dem Fahrer geraten, nichts dazu zu sagen. Davon fühlte sich der Beamte offenbar so provoziert, dass er K. aussteigen ließ. Dann erhielt K., der auch Eigentümer des Autos ist, einen Platzverweis und entfernte sich auf Sichtweite. Als ein weiterer Polizist mutmaßlich die Hintertür des Wagens aufriss, begann K., die Szene mit seinem Smartphone filmen. Ein Beamter soll ihn aufgefordert haben, das Filmen zu unterlassen, und ihm das Telefon aus der Hand geschlagen haben. Anschließend brachte der Dienststellenleiter K. zu Boden und trat ihn.

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