Die polnische Pro-Choice-­Bewegung hat nicht genug Verbündete

Polnische Partnersuche

Das polnische Verfassungsgericht hat entschieden, die Möglichkeiten, eine Schwangerschaft legal abzubrechen, noch stärker einzuschränken. Doch dortige feministische Bündnisse geben sich nicht geschlagen.

Bei Heiligenbildern verstehen viele Polinnen und Polen keinen Spaß: Drei polnischen Queerfeministinnen drohen bis zu zwei Jahre Haft, weil sie im April 2019 in der zentralpolnischen Stadt Płock Plakate der schwarzen Madonna von Częstochowa mit einem Heiligenschein in Regenbogenfarben verklebt hatten. Die in Polen wichtige Ikone so darzustellen, sei eine »Verletzung religiöser Gefühle«, so die Anklage der Staatsanwaltschaft; der Prozess hat vergangene Woche vor dem Amtsgericht in Płock begonnen.

Unter dem Motto »Der Regenbogen ist keine Beleidigung« zeigen viele Solidarität mit den Angeklagten. Die Proteste gegen die Verschärfung des polnischen Abtreibungsrechts haben die Verbindung zwischen Queer- und anderen Feministinnen gefestigt.

Seit das Verfassungsgericht die ohnehin bereits restriktive Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Oktober vergangenen Jahres weiter verschärft hat, gibt es immer wieder große landesweite Protestaktionen. Besonders aktiv ist das breite dezentrale feministische Netzwerk Strajk Kobiet (Frauenstreik). Entstanden ist es aus dem sogenannten schwarzen Protest (Czarny Protest) gegen ein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot, die im Herbst 2016 stattfanden. Zuvor hatte die von der rechtskonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) geführte Regierungskoalition sich in einem Gesetzentwurf die in einer Petition der Bürgerinitiative Stop Aborcji (Stoppt Abtreibung) erhobene Forderung zu eigen gemacht, ein solches Verbot einzuführen. Nur bei Lebensgefahr für die schwangere Person sollte dem Entwurf zufolge ein Abbruch zulässig sein. Das Vorhaben der Regierung scheiterte am großen gesellschaftlichen Widerstand und fand keine parlamentarische Mehrheit.

Ungewollt Schwangere sind in Polen auf sich allein gestellt oder auf Solidaritätsgruppen angewiesen, die ihnen Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen im europäischem Ausland ermöglichen.

Im Herbst 2019 nahmen 119 Abgeordnete rechter und rechtskonservativer Parteien einen zweiten Anlauf und richteten eine Anfrage an das polnische Verfassungsgericht, ob die bis dahin legalen Abtreibungen aufgrund einer Behinderung des Fötus verfassungskonform seien. Das Gericht entschied im erwähnten Urteil, dass die embryopathische Indikation gegen die Verfassung verstoße und daher zu streichen sei. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil seine Veröffentlichung aussteht.

Wenn es in Kraft tritt, entfällt einer der drei in Polen seit 1993 zulässigen Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch, nämlich eine »dauerhafte, schwere Behinderung« oder eine »unheilbare, lebensbedrohliche Krankheit« des Fötus. Ansonsten lässt das polnische Recht Abbrüche nur nach einer Vergewaltigung oder Inzest sowie bei Gefahr für das Leben der schwangeren Person zu. Im Sommer vergangenen Jahres veröffentlichte Zahlen des Gesundheitsministeriums zeigen, dass von den 1 110 im Jahr 2019 legal vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüchen in Polen knapp 98 Prozent wegen einer Behinderung des Fötus erfolgten.

Familien mit behinderten Kindern haben mit zahlreichen Problemen zu kämpfen, ihnen steht lediglich ein Pflegegeld von etwa 440 Euro zu, zusätzlich können sie geringe Sozialleistungen beantragen. Auf solche Missstände in der Sozialversorgung machten Eltern von behinderten und chronisch kranken Kindern durch die Besetzung des polnischen Parlaments in den Jahren 2014 und 2018 aufmerksam. Feministische Gruppen solidarisierten sich damals mit den Elternprotesten.

Die Proteste gegen die Streichung der embryopathischen Indikation laufen Gefahr, ein Verbot der Abtreibung von Föten mit Behinderung als besonders problematisch zu skandalisieren, statt das bestehende Abtreibungsverbot bei ungewollten Schwangerschaften klar als Hauptproblem zu benennen. Darüber gibt es allerdings kaum Diskussionen in der Pro-Choice-Bewegung. Strajk Kobiet fordert sowohl eine nicht weiter definierte »moderne pränatale Diagnostik« und einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch als auch eine sozialstaatliche Absicherung von »Familien mit beeinträchtigten Familienmitgliedern«.

Nicht erst seit Beginn der neuerlichen Demonstrationen beteiligen sich zahlreiche LGBTI-Gruppen an feministischen Kämpfen. Dabei sind sie engagierter, als es einige feministische Gruppen und Zusammenschlüsse im Sommer 2019 bei den queeren Protesten war, die sich gegen die rechtlich haltlose, aber offen homo- und transfeind­liche Deklarierung einzelner polnischer Kommunen zu sogenannten LGBT-freien Zonen richteten. Aufgrund des rechtskonservativen Drucks ist es naheliegend, dass feministische und queere Gruppen sich verbünden. Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und der Widerstand gegen christlich-fundamentalistische Einflüsse etwa in der Bildungspolitik sind gemeinsame Anliegen.

Nach monatelanger intensiver Zusammenarbeit zeigen sich jedoch erste Widersprüche zwischen den beteiligten Gruppen. Wiktor Dynarski, der ehemalige Vorsitzende der ersten polnischen transgeschlechtlichen Organisation Trans-Fuzja (Trans-Fusion), kritisierte im Herbst, dass zu wenig berücksichtigt werde, wer eigentlich schwanger werden könne. Es gehe darum, dass »so viele Menschen wie möglich Zugang zu Informationen über Abtreibungen, Abtreibungspillen und Eingriffe haben«. Die gesellschaftliche und die feministische Debatte schlössen transgeschlechtliche und nichtbinäre Personen aus, da sie davon ausgingen, dass nur Frauen schwanger werden könnten.

Solche Konflikte belasten die Bündnisse zwischen LGBTI-Gruppen und Feministinnen. Andererseits haben sich in den vergangenen Monaten die Vorzüge eines dezentralen und nicht an politischen Parteien orientierten Netzwerks gezeigt. Das vielfach demonstrierte Mobilisierungspotential und die vielen Anknüpfungspunkte in linksliberale und liberale Milieus sind wichtig für eine Bewegung, deren Ziel es ist, körperliche und reproduktive Selbstbestimmung rechtlich abzusichern.

Mittelfristig ist der Mangel an Verbündeten in den Institutionen ein Problem für die Protestierenden. Unterstützung durch kleinere linke Parteien hilft nicht viel, wenn sich einflussreichere Parlamentarier wie etwa Grzegorz Schetyna, der Vorsitzende der stärksten Oppositionspartei Bürgerplattform, offen gegen die Protestierenden stellt – »Abtreibungen auf Wunsch« seien mit seiner Partei nicht zu haben, sagte er in einem Fernsehinterview im Herbst. Der liberal-konservative Politiker kann sich allenfalls die Rückkehr zum Status quo vor dem Gerichtsurteil vom Oktober 2020 vorstellen. Parlamentarische Mehrheitsverhältnisse und die Schwierigkeit, gegen einen Beschluss des höchsten polnischen Gerichts vorzugehen, bieten den Feministinnen kaum realpolitischen Handlungsspielraum.

Angesichts der politischen Lage in Polen können die Protestierenden wohl nur auf die Unterstützung von EU-Institutionen hoffen. Das EU-Parlament hat im Herbst vergangenen Jahres die drastische Einschränkung des Abtreibungsrechts in Polen kritisiert. Es hat die EU-Kommission aufgefordert, zu untersuchen, ob das Urteil unter Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien zustande gekommen sei. Die seit Jahren kritisierte Umgestaltung der Judikative in Polen (Gegen das Bündnis von Knüppel und Kanzel) bietet einen der wenigen Angriffspunkte, den EU-Parlamentarierinnen und -Parlamentarier diesbezüglich besitzen. Ungewollt Schwangere sind weiter auf sich gestellt oder auf Solidaritätsgruppen angewiesen, die ihnen Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen im europäischem Ausland ermöglichen.

Führende Politiker der PiS haben mitgeteilt, dass das Urteil noch diesen Monat veröffentlicht werden soll. Aber auch mit einer Ausweitung der Proteste gegen das Inkrafttreten ist zu rechnen – sofern sich die Protestierenden nicht zermürben lassen.