Smalltalk mit Johannes Heeg über das neue Lieferkettengesetz

»Schadenersatz einfordern«

Nach langen Diskussionen hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz vorgelegt. Damit sollen deutsche Firmen verpflichtet werden, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards bei ihren ausländischen Lieferanten zu gewährleisten (Jungle World 41/2020). Johannes Heeg ist Sprecher der »Initiative Lieferkettengesetz«, zu der Gewerkschaften, Menschenrechts- und Umweltschutzorganisationen gehören. Er hat der »Jungle World« Auskunft gegeben.
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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat von einem »Durchbruch zur Stärkung der Menschenrechte« gesprochen. Kann das vorgestellte Gesetz Kinderarbeit in der Textil­industrie in Bangladesh oder in Goldminen von Burkina Faso verhindern?

Damit es etwas bewirken kann, wären starke Nachbesserungen erforderlich. Wir begrüßen zwar prinzipiell, dass es zu einer Einigung gekommen ist. In Zukunft wäre es zumindest für große Firmen ab 3 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbindlich, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Jahrelang hat die Unternehmerseite aber erzählt, die freiwillige Selbstverpflichtung reiche aus. Wir ­haben immer wieder darauf hingewiesen, dass sie es nicht tut.

Was kritisiert Ihre Initiative an den bisher bekannt gewordenen Gesetzesdetails?

Zum einen bewerten wir die vorgesehene abgestufte Sorgfaltspflicht sehr kritisch. Viele Sorgfaltspflichten sollen wohl nur für die erste Stufe der Lieferkette gelten, also für die Zusammenarbeit mit direkten Zulieferern. In der Stufe danach, also bei indirekten Zulieferern, wären diese Pflichten nur noch anlassbezogen; Unternehmen müssten nur dann aktiv werden, wenn sich jemand beschwert. Zum anderen hätte ein solches Gesetz unbedingt das Recht von Betroffenen stärken müssen, vor deutschen Gerichten Schadenersatz einfordern zu können. Doch eine zivilrechtliche Haftungsregelung fehlt.

Nach Aussage der Bundesregierung sollen NGOs und Gewerkschaften im Namen von Betroffenen vor deutschen Gerichten klagen können. Reicht das nicht aus?

Nein. Die Hilfskonstruktion mit NGOs und Gewerkschaften klingt zwar interessant. Doch auch in diesem Fall würde das Recht des Herkunftslandes der Betroffenen zur Anwendung kommen. Wenn also in Pakistan eine Fabrik abbrennt, können Betroffene zwar vor ein deutsches Gericht ziehen. Es greifen aber pakistanische Rechtsgrundsätze. Mit einer im Gesetz festgeschriebenen zivilrechtlichen Haftung würde deutsches Recht gelten.

Der Hauptverband der deutschen Bauindustrie kritisiert, große Unternehmen mit mehr als 3 000 Beschäftigten würden benachteiligt, weil für sie strengere Regeln gelten sollen. Ist mit weiterem Widerstand von Unternehmerseite zu rechnen?

Das sagt zumindest viel aus über die Kräfteverhältnisse in diesem Land. Auf der einen Seite stehen weit über 100 Organisationen und Gewerkschaften, Ökonominnen und Ökonomen und sogar Mitglieder der Regierungsparteien selbst. Auf der anderen Seite stehen der Bundeswirtschaftsminister und die Industrieverbände, die es geschafft haben, die Entscheidung lange hinauszuzögern und das Gesetzesvorhaben zu verwässern.

Wie will Ihre Initiative angesichts der schwerwiegenden Kritikpunkte weiter verfahren?

Wir werden die im März anstehende Parlamentsdebatte äußerst aufmerksam verfolgen. Wir rufen alle Abgeordneten dazu auf, ganz genau zu prüfen, ob dieses Gesetz wirksam ist und den UN-Leit­linien für Wirtschaft und Menschenrechte entspricht. Wenn nicht, müssen sie entsprechende Nachbesserungen einfordern.