Im Mai beginnt der Prozess ­gegen den rechtsextremen Soldaten Franco A.

Verfahren mit Umwegen

Anfang 2017 wurden mögliche Anschlagspläne des rechtsextremen Oberleutnants Franco A. bekannt. Dreieinhalb Jahre später soll der Prozess gegen ihn beginnen.

Das Ermittlungsverfahren hatte lange gedauert. Am 18. Mai soll der Prozess gegen den Oberleutnant der Bundeswehr Franco A. beginnen. Die Vorwürfe gegen den 32jährigen in der bereits im Dezember 2017 erhobenen Anklage des Generalbundesanwalts sind erheblich: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach Paragraph 89a des Strafgesetzbuchs, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl und Betrug. Er soll einen Anschlag auf den damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), oder die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben. Ihre Namen wurden auf Listen mit möglichen Anschlagszielen bei A. und einem seiner Bekannten entdeckt. Vor allem die Amadeu-Antonio-Stiftung hatte er im Blick: Neben Lageskizzen von der Umgebung und den Räumlichkeiten des Gebäudes fanden Ermittler auf seinem Handy vier Fotos von Autos, die in der der Stiftung zugehörigen und nicht öffentlich zugänglichen Tiefgarage parkten.

Der Anklageschrift zufolge hatte sich A. eine Pistole verschafft, die er Ende Januar 2017 in einer Toilette des Wiener Flughafens Schwechat versteckt hatte. Tage später wurde er bei dem Versuch, die Pistole aus dem Versteck zu holen, festgenommen. Zudem soll A. unerlaubt zwei Gewehre sowie eine zweite Pistole besessen und Munition und Sprengstoffe aus Beständen der Bundeswehr gestohlen haben. Im Zuge der Ermittlungen ergab ein Datenabgleich darüber hinaus, dass A. sich eine Scheinidentität als syrischer Geflüchteter verschafft hatte, offenbar um sein Attentat Geflüchteten in die Schuhe zu schieben. A. hatte sich seit Dezember 2015 als Geflüchteter gemeldet, das Asylverfahren durchlaufen und subsidiären Schutzstatus sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen.

Der Prozessbeginn hatte sich mehrfach verzögert. Als Grund gab der Frankfurter Staatsschutzsenat unter anderem Überlastung wegen anderer Verfahren an wie das gegen Stephan Ernst im Mordfall Walter Lübcke.

Dass es überhaupt zu diesem Verfahren kommen würde, war keineswegs sicher. Zunächst hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Früh­sommer 2018 keinen hinreichenden Tatverdacht für die Vorbereitung ­eines Anschlags gesehen und entschieden, dass lediglich das Landgericht Darmstadt zuständig sei. Die Richter argumentierten, dass ein Täter bereits bei den Vorbereitungen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat fest zu der Tat entschlossen sein müsse. Zwar habe der Angeklagte über Waffen und eine völkisch-antisemitische Einstellung verfügt und es habe Hinweise auf einen konkreteren Anschlagsplan gegeben, allerdings sei der feste Entschluss, die Tat auch zu begehen, »nicht überwiegend wahrscheinlich« gewesen. Obwohl A. sowohl vor seiner Festnahme in Wien am 3. Februar 2017 als auch nach seiner Entlassung einen Tag darauf bis zu seiner erneuten Festnahme am 26. April 2017 ausreichend Gelegenheit zu Attentaten gehabt habe, habe er sie nicht durchgeführt.

Dagegen hat der Generalbundesanwalt sofortige Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Auf der Grund­lage von Nachermittlungen hat dieser im Sommer 2019 entschieden, die Anklage doch vor dem Oberlandesgericht zuzulassen. Ausschlaggebend waren hierfür weitere Hinweise auf eine völkisch-antisemitische Einstellung, die Ausstattung eines seiner Gewehre mit einem Zielfernrohr und Schießübungen mit diesem Gewehr wenige Tage nach der Ausspähung der Tiefgarage. Außerdem habe er sich zur selben Zeit um Ersatzteile für eine seiner Pistolen bemüht.

A. war schon zuvor als Student der französischen Elitemilitärakademie Saint-Cyr politisch aufgefallen. Dort wurde seine Masterarbeit 2014 zunächst abgelehnt, da sie aus einer Ansammlung völkischer und antisemitischer Verschwörungsmythen bestand (Der verhinderte Breivik). Trotzdem erhielt er eine zweite Chance und wurde nach der Annahme seiner zweiten Masterarbeit Offizier des Jägerbataillons 291 der Bundeswehr im elsässischen Illkirch, dem Standort der Deutsch-Französischen Brigade, einer 6 000 Soldaten starken Infanterietruppe. Einem fran­zösischen General missfiel die erste Masterarbeit, doch A.s Vorgesetzte ignorierten und bagatellisierten diesen und andere Einwände.

Unterstützung erhielt A. offenbar durch den Studenten Mathias F. und den Oberleutnant Maximilian T., die beide vorübergehend festgenommen wurden. F. hatte in seinem Wohnheimzimmer unter anderem Munition und Übungshandgranaten für A. versteckt und wurde dafür vom Landgericht Gießen im September 2019 wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einem Jahr Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt. Einem Bericht der Taz zufolge habe sich F. ebenfalls rassistisch und antisemitisch geäußert. Er habe nicht nur von A.s Asylbetrug gewusst, sondern auch eine Pistole sowie ein Gewehr von diesem gezeigt bekommen und von den Ermittlungen in Wien gehört. Dass er von den Anschlagsplänen wusste, konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden.

Das Ermittlungsverfahren gegen T., einen zugleich mit A. in Illkirch stationierten Soldaten, wurde im November 2018 eingestellt, obwohl auch bei ihm eine Feindesliste gefunden wurde. Außerdem soll er A. bei dem Asylbetrug geholfen haben, indem er A.s Abwesenheiten bei seinen Vorgesetzten entschuldigte. Eine Beteiligung an A.s Anschlagsplänen konnte aber auch bei ihm nicht nachgewiesen werden. Seit April 2018 ist T. Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Nolte. Zunächst wurde ihm der Zutrittsausweis für den Bundestag aufgrund der laufenden Ermittlungen wegen Terrorverdachts verweigert. Nolte, der Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr und Mitglied des Verteidigungsausschusses des Bundestags ist, bestätigte dem Hessischen Rundfunk, dass T. im Rahmen seiner Arbeit auch Zugang zu vertraulichen Unterlagen des Ausschusses habe, theoretisch auch zu solchen zum Fall A.

Recherchen der Taz zufolge war A. zudem Mitglied in einer der Chatgruppen des ehemaligen Administrators und KSK-Soldaten »Hannibal«, André S., in der sich aktive und ehemalige ­Angehörige von Polizei und Bundeswehr über Preppertum, den »Tag X« und mögliche Tötungsszenarien austauschten (Thema Jungle World 48/2018). Im norddeutschen Teil der Gruppe kursierten Feindeslisten; Waffen und Munition wurden teils illegal besorgt. A. war in der süddeutschen Chatgruppe. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Prozess neue Einblicke in rechtsextreme Zellen von Bundeswehrangehörigen liefern wird.