Drei Mitglieder des antise­mitischen Netzwerks »Internationale Goyim Partei« stehen vor Gericht

Antisemitische Internationale

Drei Mitglieder des antisemitischen Netzwerks »Internationale Goyim Partei« müssen sich nun vor Gericht verantworten. Auf verschiedenen Plattformen sollen sie gegen Juden und Jüdinnen gehetzt und nationalsozialistische Inhalte verbreitet haben.

Am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf beginnt am 29. Juli der Prozess gegen drei Männer, die in der überwiegend online agierenden rechtsextremistischen Organisation »Internationale Goyim Partei« tätig gewesen sein sollen. Zwei von ihnen sollen Mitgründer der Vereinigung sein, zusammen mit dem dritten Angeklagten und weiteren Personen sollen sie zudem als Mitglieder derselben über verschiedene Internetplattformen antisemitische, nationalsozialistische und volksverhetzende Inhalte verbreitet haben. Insgesamt ermittelt die Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit der »Internationalen Goyim Partei« gegen acht Personen wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen rechtsextremistischen Vereinigung.

Als einer der mutmaßlichen Drahtzieher angeklagt ist der 37jährige Fadi J. aus der niederländischen Grenzstadt Heerlen, die nördlich von Aachen liegt. J., dessen 1994 in Deutschland eingebürgerte Familie aus dem Irak stammt, soll das Netzwerk ab 2014 von Heerlen aus aufgebaut und betrieben haben. Er und der 60jährige Marcus B. aus Berlin sollen Rädelsführer der Organisation gewesen sein. Sie sollen der Anklage zufolge auch die inhaltliche Ausrichtung der Vereinigung bestimmt haben. Ebenfalls angeklagt ist der 38jährige Christian B. aus Duisburg, der auf den Internetplattformen des sogenannten »Goyim-Netzwerks«, das die Mitglieder der »Internationalen Goyim Partei« online verbindet, in erheblichem Umfang antisemitische Inhalte eingestellt haben soll.

Die »Internationale Goyim Partei« diente Neonazis, »Reichsbürgern« und anderen Judenhassern als Label, unter dem sie sich vernetzten und austauschten.

Der Begriff Goyim ist der Plural von Goi, ein jiddisches Wort, das nichtjüdische Menschen bezeichnet. Die »Internationale Goyim Partei« ist selbstredend keine reguläre Partei, vielmehr dient sie Neonazis, »Reichsbürgern« und anderen Judenhassern als Label, unter dem sie sich vernetzen und austauschen. Es gab oder gibt mindestens 29 »Goyim-Ländergruppen«, die deutsche Ländergruppe trat als »Goyim Partei Deutschland« (GPD) auf. Die GPD nutzte Symbole und Banner in den Farben des Deutschen Reiches – schwarz, weiß, rot – sowie den Buchstaben G in ­einem weißen Kreis. Dabei erinnerte das G im Logo der GPD aufgrund seiner schrägen Lage und der eckigen Form an ein Hakenkreuz.

Die Homepage der deutschen Ländergruppe war zwar schon seit Mitte 2020 nicht mehr erreichbar. Unterschiedliche Plattformen im russischen sozialen Medium Vk.com dienten international allerdings weiterhin dazu, offen nationalsozialistische sowie aus der NSDAP-Propaganda her bekannte judenfeindliche Inhalte zu verbreiten. Sie waren eingerichtet worden, nachdem die Betreiber verschiedener Internetmedien seit 2014 bestehende Websites, Kanäle und Foren der Organisation gelöscht hatten. Auch auf Vk.com leugneten die Mitglieder des »Goyim-Netzwerks« den Holocaust, verharmlosten die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes und riefen sogar zur Tötung jüdischer Menschen auf. Parallel zum Aufbau dieser Infrastruktur soll eine reale Vereinigung gegründet worden sein, um fortan das »Goyim-Netzwerk« betreiben und administrieren zu können. Derzeit findet man bei Vk.com noch überwiegend inaktive Ländergruppen, zum Beispiel für Kanada, Neuseeland, Indien oder Kolumbien. Online sind auch noch eine Mediathek und eine »Dating Community« des Netzwerks.

Im Juli 2020 veranlasste die Bundesanwaltschaft eine Razzia gegen die GPD, Fadi J. wurde von der niederländischen, Marcus B. von der deutschen Polizei verhaftet. Im folgenden Monat lieferten die niederländischen Behörden J. nach Deutschland aus. Im Zuge der Razzia wurden die Wohnung von J. in Heerlen und die von B. in Berlin sowie die von sechs weiteren Beschuldigten in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland durchsucht.

Bisher sind laut dem OLG Düsseldorf für den Prozess 30 Verhandlungstage bis Januar 2022 terminiert. Schon jetzt zeigen die Ermittlungen, dass der Hass auf Jüdinnen und Juden auf den ersten Blick überraschende Partnerschaften stiftete. So berichtete der Tagesspiegel über Marcus B., dieser sei »schon vor Jahren in der Szene der Berliner Neonazis unterwegs« gewesen und sei trotz seiner für die Szene untypischen langen Haare »mit seinem Fanatismus von den meist kahlköpfigen ‚Kameraden‘ akzeptiert« worden. Dies wäre Fadi J. mit seinem irakischen Migrationshintergrund wohl verwehrt geblieben.