Der Europäische Gerichtshof könnte das Geschäftsmodell der Schufa in Frage stellen

Das Geschäft mit den Scores

Eine schlechte Schufa-Bewertung kann gravierende Folgen haben. Wie die Bewertung zustande kommt, ist kaum nachzuvollziehen. Nun könnte der Europäische Gerichtshof das Geschäftsmodell der Schufa in Frage stellen.

Ob Miet- oder Handyvertrag, bei der Kreditaufnahme oder sogar manchmal beim Online-Shopping – eine Schufa-Abfrage ist oft unumgänglich. Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen – seit 2004 auch von Unternehmen – und verkauft diese Bewertungen an Unternehmen und Banken. Weitere Einnahmen stammen von Privatpersonen, die schnell eine Schufa-Auskunft brauchen und dafür eine Gebühr bezahlen. Wem die Schufa einen schlechten Score attestiert, hat es schwerer, eine Wohnung zu mieten, oder muss für einen Kredit höhere ­Zinsen zahlen.

Bei der Schufa handelt es sich keineswegs um eine Behörde oder um eine staatlich besonders regulierte Einrichtung. Die Schufa Holding AG ist ein normales Unternehmen, das Umsatz macht und Gewinne erwirtschaftet, und das sehr erfolgreich. Anteilseigner sind die wichtigsten gewerblichen Kunden der Schufa, vor allem Banken.

Eigenen Angaben zufolge hat die Schufa Informationen über 68 Millionen natürlichen Personen sowie sechs Millionen Unternehmen und gibt täglich 490 000 Bewertungen heraus.

Der wirtschaftliche Erfolg der Schufa macht diese auch für Finanzmarktakteure interessant, die nicht zu den Kunden der Schufa gehören. Anteilseigner der Schufa prüfen schon seit längerem, Anteile zu verkaufen. Nun hat der schwedische Private-Equity-Fonds EQT das Rennen gemacht. Zunächst erwarb EQT etwa 9,8 Prozent des Unternehmens, dabei wurde der Gesamtwert der Schufa auf mehr zwei Milliarden Euro taxiert. In einem weiteren Schritt strebt die skandinavische Beteiligungsgesellschaft nach einer Mehrheit an der Auskunftei. Wie es bei Privat-Equity-Fonds üblich ist, will die EQT die Schufa reformieren, um sie profitabler zu machen. Der FAZ zufolge wolle der Fonds »das Geschäft internationalisieren und interne Prozesse in Ver­trieb und Kundenmanagement optimieren«. Nach ein paar Jahren verkaufen Privat-Equity-Fonds dann das Unternehmen mit Gewinn weiter.

Eine schlechte Schufa-Bewertung kann für eine Privatperson erhebliche negative Folgen haben. Aber weil es sich um ein privates Unternehmen handelt, ist das Verfahren, durch das eine Bewertung erfolgt, völlig intransparent. Eigenen Angaben zufolge hat die Schufa Informationen über 68 Millionen natürlichen Personen sowie sechs Millionen Unternehmen und gibt täglich 490 000 Bewertungen, sogenannte Scores, heraus. Wie die Schufa die verschiedenen Scores berechnet, ist Betriebs- beziehungsweise Geschäftsgeheimnis. Das bestätigte zuletzt der Bundesgerichtshof im Jahr 2014. Die Schufa muss den Bewerteten keine umfassende Auskunft darüber geben, wie genau die Kreditwürdigkeit berechnet wird.

Genau diese Intransparenz kritisierte kürzlich Marc Thümmler bei einem Vortrag beim sozialistischen Bildungsverein »Helle Panke«. Thümmler ist Mitarbeiter bei der NGO Algorithm Watch, die »Systeme automatisierter Entscheidungsfindung« und deren soziale Folgen untersucht. Ihm zufolge gebe es über die Schufa vor allem Wissen mit »anekdotischen Charakter«. So werde vermutlich die Postleitzahl der Meldeadresse oder die Anzahl der Umzüge in die Errechnung des Schufa-Scores einbezogen.

Thümmler kritisierte zudem, dass sich die Aufsicht des Hessischen Beauftragen für Datenschutz darauf beschränke, zu überprüfen, ob die mathematisch-statistischen Verfahren der Schufa korrekt sind. Wie transparent das Verfahren ist, wie die Daten gesammelt werden, und wie die Informationen bei der Score-Berechnung gewichtet werden, spiele für die Aufsichtsbehörde keine Rolle. Auch arbeite diese oft mit Gutachten, welche die Schufa selbst in Auftrag gegeben hat.

Die Schufa hat ihren Sitz in Wiesbaden, weswegen der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) für ihre Aufsicht ­zuständig ist. Auf Anfrage der Jungle World teilte der HBDI mit, dass 2020 zu »Auskunfteien und Inkasso-Unternehmen insgesamt ca. 1 200 Beschwerden« eingegangen seien. Wie viele davon die Schufa betrafen, sei nicht erhoben worden. Beschwerden über die Schufa »betreffen in der Regel die gespeicherten Merkmale, deren Richtigkeit, deren ­Zuordnung sowie die für die Merkmale geltenden Speicherfristen. Die daraus errechneten Score-Werte werden nur in Einzelfällen kritisiert«.

Doch besonders das intransparente Verfahren, durch das diese Score-Werte errechnet werden, wird von NGOs kritisiert. Schon 2018 hatte Algorithm Watch gemeinsam mit der Open Knowledge Foundation Deutschland versucht, mit dem Forschungsprojekt Open Schufa Licht ins Dunkel zu bringen. Die beiden Organisationen forderten zu »Datenspenden« auf: Menschen sollten ihre Schufa-Selbstauskunft beantragen und diese mit weiteren Angaben, zum Beispiel der Anzahl der Umzüge, an OpenSchufa übergeben. In Zusammenarbeit mit dem Spiegel und dem Bayerischen Rundfunk wurden diese Daten aus­gewertet.

Sie waren zwar nicht repräsentativ, dennoch kamen peinliche Details heraus. So suggeriert die Schufa mit ihren Scores, die bis auf zwei Stellen hinter dem Komma angegeben werden, eine sehr hohe Präzision. Tatsächlich verfüge das Unternehmen aber oft nur über äußerst wenige und kaum aussagekräftige Informationen. Auch hätten viele Menschen einen schlechten Score, obwohl die Schufa zu ihnen keine negativen Einträge wie Kreditausfälle hatte. Hier werden vermutlich Alter, Geschlecht, Wohnort und Anzahl der Umzüge bewertet. Dies wäre eine diskriminierende Praxis. Diese Ergebnisse sorgten damals zwar für Aufsehen, politische Folgen hatten sie aber nicht. Nun könnten der Schufa aber von der europäischen Ebene aus Veränderungen drohen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden will vom Europäischen Gerichtshof in klären lassen, ob das Verfahren zur Ermittlung der Schufa-Scores unter die europäische Datenschutz-­Grund­ver­ordnung (DSGVO) fällt.

Falls das Schufa-Verfahren unter die DSGVO falle, sei es vom Verbot der automatisierten Einzelfallentscheidung ­erfasst, erklärte das Verwaltungsgericht in einer Presseerklärung. Denn die Kunden der Schufa – wie etwa eine Bank, die die Kreditwürdigkeit einer Privatperson erfragt – könnten zwar theoretisch eine eigene Entscheidung fällen, in der Praxis folgten sie jedoch meist der Empfehlung der Schufa. Und vor den Gefahren »dieser rein auf Auto­mation gründenden Entscheidungsform« solle die DSGVO schützen, so das Verwaltungsgericht.