In Berlin darf das Kopftuch Lehrerinnen nur noch im Einzelfall verboten werden

Hauptsache Frieden

Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, das Berliner Neutralitätsgesetz zu ändern: Muslimischen Lehrerinnen darf nicht mehr pauschal das Tragen eines Kopftuchs ver­boten werden. Das kann negative Konsequenzen haben.
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Man stelle sich vor, an einer staatlichen Berliner Schule unterrichteten Nonnen, nicht Religion, sondern Deutsch, Biologie und Gesellschaftskunde. Das wäre doch eine gute Idee, die die CDU präsentieren könnte, um dem Lehrermangel zu begegnen. Warum wohl würden Linke, Grüne, SPD und FDP lauthals dagegen protestieren? Schließlich sind Nonnen doch meist nette Menschen, gebildet und arbeitsam.

Ganz einfach: Das Nonnenhabit vermittelt eine Botschaft, an die bestimmte Werte geknüpft sind. Und die sind nicht ganz mit Grundgesetz und dem gesellschaftlichen Konsens, wie er seit den späten Sechzigern besteht, konform, auch wenn die Kirche sich Mühe gibt, das zu behaupten. Damit sind praktische Fragen verknüpft: Kann eine Nonne problemlos Evolutionstheorie lehren? Wie heteronormativ wäre ihr Sexualkundeunterricht? Hat sie genug Lässigkeit, zu vermitteln, dass Sex ohne Trauschein in Ordnung ist? Auch wenn sie das könnte, bliebe Unbehagen und die Grundsatzfrage: Darf der Staat solche Vorbilder präsentieren, die gerade dem Grundschulkind kaum hinterfragbar und fast allmächtig erscheinen?

Glücklicherweise muss man sich in Berlin solche Fragen nicht stellen – nicht einmal die CDU käme auf so eine Idee, schon gar nicht im weitestgehend areligiösen Berlin. In Baden-Württemberg akzeptierte das Bundesverwaltungsgericht noch 2008, dass drei Ordensschwestern an einer staatlichen Schule weiterarbeiteten, die zuvor eine Klosterschule war. Die Schule sei in diesem Fall vertraglich verpflichtet, die Schwestern auch in Zukunft unterrichten zu lassen. Doch im Prinzip hat das Gericht dem Unterricht im Habit an der Schule eine Absage erteilt.

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