Ein neuer Gesetzesentwurf soll die Arbeitswelt inklusiver gestalten

Gerangel um den Preis der Inklusion

Ende April hat der Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt für Schwerbehinderte erleichtern soll. Dem Entwurf zufolge sollen Unternehmen, die keine Schwerbehinderten einstellen, höhere Abgaben leisten. Die Fraktion von CDU und CSU droht mit einer Blockade des Gesetzes im Bundesrat.

Vor rund drei Jahren merkte Hardi Ing Han Ong, dass es Zeit für einen Wechsel war. Der Druck bei der Arbeit war stetig gestiegen und die Chefin ging nicht mehr so gut mit ihm um. »Sie wirkte oft gestresst«, sagt Ong im Gespräch mit der Jungle World. Ong, der eine Behinderung hat, hatte, als er kündigte, bereits vier Jahre in einem Hamburger Biomarkt gearbeitet und dort Gemüse und andere Waren verräumt.

Seither arbeitet der heute 43jährige im Verpackungsbereich der Elbe-Werkstätten GmbH, einer sogenannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Im Vergleich zu seiner Arbeit im Biomarkt ist dieses Arbeitsverhältnis besser geschützt, beispielsweise kann Ong hier nicht gekündigt werden und das Arbeitstempo ist geringer. Sein derzei­tiger Lohn gleicht aber eher einem Taschengeld: »Ich bekomme 240 Euro im Monat als Lohn und dann noch 450 Euro Erwerbsminderungsrente«, sagt er auf Nachfrage. Die Erwerbsminderungsrente kann man unabhängig vom Alter beantragen, sobald man mindestens 20 Jahre lang in einem geschützten Arbeitsverhältnis wie dem der WfbM gearbeitet hat. Außerdem steht der Bezug einer solchen Rente nicht im Widerspruch zum weiteren Zuverdienst in einer Werkstatt.

Der Bundesagentur für Arbeit zufolge verzichtet mehr als ein Viertel aller Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gänzlich auf die Beschäftigung von Schwerbehinderten.

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