Freitag, 01.09.2017 / 15:39 Uhr

Kampf um Frauenrechte in Tunesien

Von
Thomas von der Osten-Sacken

Eigentlich ist es ganz einfach: Will man wissen, ob man es mit einem Islamisten zu tun hat oder nicht, muss man den betreffenden nur zwei Fragen stellen. Die erste lautet: Wer ist der Souverän in einem Land, das Volk oder Gott? Kein Islamist, egal ob angeblich moderat oder nicht, kann sich positiv auf die Idee von Volkssouveränität beziehen, denn für ihn ist in letzter Instanz Gott der Souverän, andernfalls verginge er sich am Geist der Scharia. Wahlen, irgendwie ein bisschen Demokratie, ja ein paar Zugeständnisse kann er machen, aber das war es dann auch. In den Worten der Muslimbrüderschaft klingt das dann so: „Allah ist unser Ziel. Der Prophet ist unser Führer. Der Koran ist unser Gesetz. Der Jihad ist unser Weg.“ Ein Muslim, der sich ohne Wenn und Aber für die Souveränität des Volkes ausspricht und von gewählten Parlamenten verabschiedete Gesetze als vollgültig anerkennt, ist deshalb kein Islamist.

Es wäre auch das erste Mal, dass ein frei gewähltes Parlament solch tiefgreifende Reformen auf den Weg bringen würde, bislang setzten, wenn, dann autokratisch regierende Staatsoberhäupter wie Kemal Atatürk, der iranische Schah oder Habib Bourghiba in Tunesien sie von oben durch.

Das gleiche gilt für die Anerkennung abstrakter Gleichheit von Frau und Mann vor dem Gesetz. Islamisten mögen sogar Frauen ein paar mehr Rechte zugestehen, sie müssen aber erklären, dass Gott die Geschlechter unterschiedlich erschaffen hat – und Frauen und Männer deshalb unterschiedliche Pflichten und Rechte hätten. Islamisten werden immer darauf bestehen, dass Frauen und Männer vor dem Gesetz nicht gleich sein können:

„Im Islam geht es darum, unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der Geschlechter Gerechtigkeit zwischen beiden herzustellen. Daher hat Gott Mann und Frau bestimmte Rechte und Pflichten zugewiesen, die ihrer jeweiligen Natur gerecht werden. Wenn sie sich jedoch von ihrer Natur entfernen, kommt dies einer Gleichmachung nahe. Vor Gott sind beide gleich. Aber in ihrer Beziehung zueinander sind die jeweiligen Rechte des einzelnen unterschiedlich, wie ja auch Mann und Frau von Natur aus unterschiedlich sind. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Rechte des einen aus den Pflichten des anderen ergeben und umgekehrt.“

Beispielhaft bringt hier das „islamische Zentrum München“ auf den Punkt, worum es im Kern geht: Um Ablehnung der Idee von abstrakter Staatsbürgerschaft. Dass Frauen und Männer eben nicht gleiche Rechte haben, schlägt sich auch in fast allen Verfassungen in der sog. Islamischen Welt nieder. So ist es muslimischen Frauen selbst in Ländern, in denen die Scharia kaum Eingang in Verfassung oder Gesetzgebung gefunden hat, nicht gestattet, nichtmuslimische Männer zu heiraten, sie werden im Erbrecht diskriminiert und im Falle von Scheidung geht das Sorgerecht in fast allen Ländern automatisch auf den Mann über.

Im Rahmen einer von vielen in der arabischen Welt als revolutionär wahrgenommenen Kampagne zur Stärkung von Frauen forderte der tunesische Präsident Beji Caid Essebsi jüngst, die letzten Reste islamischer Rechtsvorstellung, die noch tunesischen Gesetzen und Dekreten verankert sind, zu streichen:

„Der Kampf des tunesischen Präsidenten Beji Caed Essibsi für die Frauen läuft auf Hochtouren. Seine jüngste Rede zeigt, wie weit er zu gehen gewillt ist. Am Sonntag, während das Land gerade seinen nationalen Frauentag beging, forderte Essibsi eine Änderung der gegenwärtigen Gesetze und Praktiken, die Frauen betreffen.

In einer im Präsidentenpalast in Carthage gehaltenen Rede forderte Essibsi den Ministerpräsidenten und Justizminister des Landes auf, den Artikel 73 aufzuheben, ein 1973 erlassenes Dekret, das es tunesischen Musliminnen untersagt, Nichtmuslime zu heiraten. (…) Essibsi (…) forderte verschiedene Änderungen an der gegenwärtigen Gesetzgebung, um Frauen gleiche Rechte wie Männer einzuräumen, unter anderem auch im Erbrecht. Nach der islamischen Rechtslehre erben Frauen halb so viel wie ihre Brüder. Essibsi will, dass sich das für tunesische Frauen ändert. Er versicherte, dass sein Standpunkt der Verfassung des Landes entspreche.“

Bild entfernt.

Zuvor hatte das tunesische Parlament mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das fortan Vergewaltigung auch in der Ehe unter Strafe stellt. Bemerkenswerterweise erklärte die höchste islamischen Autoritäten Tunesiens, sie unterstützen den Vorstoß des Präsidenten :

„In einer Erklärung (…) ließen die muslimischen Gelehrten verlautbaren, Essebsis Vorschläge entsprächen dem Status der Frauen und der Garantie gleicher Rechte und Pflichten von Frauen und Männern, die der Islam verlange, sowie der Gesamtheit der von Tunesien ratifizierten internationalen Vereinbarungen.“

 Mit diesem durchaus revolutionären Schritt zogen sie und der tunesische Präsident umgehend den Zorn der obersten sunnitisch-islamischen Instanz, der Al Azhar Universität in Kairo, auf sich:

„Nur einen Tag, nachdem Essebsi Reformen gefordert hatte, die die Frauen Tunesiens im Erb- und Eherecht gleichstellen würden, ließ das stellvertretende Oberhaupt der ägyptischen Al-Azhar-Universität Sheikh Abbas Shuman erklären, die vorgeschlagenen Reformen seien nicht mit der Scharia vereinbar.“

In der Tat dürfte die überwältigende Mehrheit aller muslimischen Kleriker und alle Islamisten Sheikh Abbas Shuman vorbehaltlos zustimmen: Die von Ebbesi geforderten Reformen verstoßen gegen die Scharia, wie sie bislang verstanden wird. Es handelt sich deshalb um Schritte, die die Zukunft der ganzen Region betreffen und entsprechend aufmerksam verfolgt werden. Es wäre auch das erste Mal, dass ein frei gewähltes Parlament solch tiefgreifende Reformen auf den Weg bringen würde, bislang setzten, wenn, dann autokratisch regierende Staatsoberhäupter wie Kemal Atatürk, der iranische Schah oder Habib Bourghiba in Tunesien sie von oben durch.

In Tunesien lebt der „arabische Frühling“ weiter und was in dem kleinen nordafrikanischen Land passiert, hat Auswirkungen auf ganz Nordafrika und den Nahen Osten. So verabschiedete jüngst erst das jordanische Parlament ebenfalls ein Gesetz, dass Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellt.

Beitrag zuerst erschienen auf Mena-Watch.