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Artikel über
Bundesgerichtshof
2020/23
Inland
Ein Urteil des Bundesgerichtshof zeigt dessen konservatives Verständnis von Geschlecht
Die Panik vor dem empfundenen Geschlecht
Der Bundesgerichtshof hat geurteilt: Eine Personenstandsänderung ist nur möglich, wenn die körperliche geschlechtliche Beschaffenheit »weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann«. Diese Auslegung ist unsinnig.
Von
Kirsten Achtelik
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Bundesgerichtshof
Personenstandsgesetz
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