Klaus Grehn

»Knüppel aus dem Sack«

Seit dem ersten Januar unterliegen Arbeitslose einer verschärften Mitwirkungspflicht bei der Jobsuche. Wer die Auflagen des Arbeitsamtes nicht erfüllt, muß mit der Streichung der Bezüge rechnen. Klaus Grehn, promovierter Soziologe, ist Präsident des Arbeitslosenverbandes Deutschland. Der Verband hat rund 2 500 Beschäftigte, seine Hilfe wird jeden Monat von 120 000 bis 150 000 Menschen in Anspruch genommen.

Was will der Arbeitslosenverband?

Der Verband ist eine selbstverwaltete Einrichtung des privaten Rechts. Wir wollen Arbeitslose in ihren verschiedenen Lebenslagen begleiten, motivieren und sie beraten. Das gilt für die Bereiche Recht, Bildung, Arbeitsplatzsuche, Bewerbung, im sozialen und familiären Bereich bis hin zur Gesundheitsberatung. Außerdem unterhalten wir Projekte zur Wiederheranführung von Langzeitarbeitslosen an den ersten Arbeitsmarkt. Zwischen 17 000 und 20 000 Menschen haben letztes Jahr darüber einen neuen Job gefunden, obwohl wir keine private Arbeitsvermittlung sind. Das haben wir noch nicht beantragt.

Ist für alle diese Aufgaben nicht eigentlich das Arbeitsamt zuständig?

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland war noch nie zuvor so hoch - einschließlich der Weimarer Republik. In den zwanziger Jahren konnte es sich die Regierung nicht leisten, versteckte Arbeitslose zu finanzieren. Die steigenden Arbeitslosenzahlen und zusätzliche Aufgaben bei weniger Personal überfordern heute die Bundesanstalt für Arbeit zunehmend. Die gesetzlichen Neuregelungen rücken immer mehr die Bekämpfung von sogenanntem Leistungsmißbrauch, von Schwarzarbeit u.ä. in den Mittelpunkt; für die direkten Vermittlungen bleibt kaum noch Zeit. Arbeitslosigkeit entqualifiziert und demotiviert. Doch anstatt die Arbeitslosen zu unterstützen, weist man ihnen nun die Schuld zu und setzt auf Selbsthilfe. Das ist so, als würden Sie einem Kranken sagen, er soll nicht zum Arzt gehen, sondern sich selber kurieren. Bei Langzeitarbeitslosen ist das allerdings kaum möglich. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sind bereits nahezu 70 Prozent aller Arbeitslosen langzeitarbeitslos - da muß man schon etwas anderes anbieten als eine Politik des Knüppels aus dem Sack.

Wie hoch ist die versteckte Arbeitslosigkeit?

Je höher die Arbeitslosigkeit, desto höher ist die Dunkelziffer. Das betrifft z.B. jene, die sich nicht mehr melden, weil sie sowieso keine Leistungen mehr vom Arbeitsamt erhalten und nicht damit rechnen können, daß ihnen Arbeit vermittelt wird. Sie erwarten nichts mehr. Das Arbeitsamt ist kein Ort, wo man gerne hingeht. Auf zwei Arbeitslose kommt ein versteckter Arbeitsloser. Die Dunkelziffer beläuft sich also auf über zwei Millionen. Dazu kommt die verdeckte Arbeitslosigkeit auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Die Erwerbslosen werden in den Bereichen Fortbildung und Umschulung geparkt. Hier wird vielfach umgeschult, ohne daß überhaupt eine Chance besteht, später einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. Aber man zählt in dieser Zeit nicht als Arbeitsloser. Ebenso nimmt die prekäre Beschäftigung zu, also alle Formen der zwangsweisen Teilbeschäftigung, der außertariflichen Beschäftigung usw. Das sind derzeit knapp sechs Millionen - mit steigender Tendenz; die 15- Stunden- und 610-Mark-Jobs sind überwiegend Formen der ungewollten Unterbeschäftigung und der verdeckten Arbeitslosigkeit, da für diese Menschen kein Full-Time-Job zur Verfügung steht und damit auch keine Existenz gesichert werden kann.

Wie hoch ist der Anteil der Erwerbstätigen, die noch über einen regulären und nach Tarif bezahlten Job verfügen?

Dazu gibt es überhaupt keine Angaben. Es ist aber folgendes zu beobachten: der Anteil der untertariflich Beschäftigten nimmt mit wachsender Geschwindigkeit zu. Und zwar in zwei Formen: Untertarifliche Bezahlung wird schon vorausgesetzt, daß heißt, es werden Arbeitsplätze mit einem Gehalt von 1 200 Mark brutto angeboten. In den neuen Bundesländern ist das überhaupt keine Seltenheit. Zum anderen wird untertarifliche Bezahlung durch unbezahlte Überstunden verdeckt; auch das ist eine Form von Unterbeschäftigung. Aufgrund der Informationen, die ich aus den 700 Einrichtungen des Verbandes habe, schätze ich, daß in den neuen Bundesländern ungefähr 40 bis 45 Prozent aller Beschäftigten bereits untertariflich arbeiten. In den alten Bundesländern ist es noch etwas weniger, den Anteil schätze ich hier auf dreißig Prozent.

Welche Maßnahmen sind nun mit dem neuen Jahr eingeführt?

Seit dem 1. Januar 1998 gilt das Sozialgesetzbuch 3, das massive Verschlechterungen für Erwerbslose vorsieht. Darunter fällt beispielsweise der Paragraph 119, die Verschärfung der Mitwirkungspflicht. Dazu soll es mittlerweile eine Dienstanweisung geben, die die Mitwirkungspflicht konkretisiert. Demnach sind Arbeitslose verpflichtet, sich aktiv an der Stellensuche zu beteiligen. Daß heißt nicht nur, auf Annoncen zu antworten oder beim Computer des Arbeitsamts zu suchen und dort in meistens völlig veralteten Stellenausschreibungen nachzuforschen. Das heißt auch, selbst Anzeigen zu schreiben, private Arbeitsvermittlungen aufzusuchen, im Internet zu surfen. Das alles sollen die Arbeitslosen auch noch selbst finanzieren - was völlig unmöglich ist; man kann doch Erwerbslose nicht zum Kauf von PC zwingen. Die Maßnahmen sind absurd, wenn man bedenkt, daß es derzeit im Monat ca. 250 000 bis 300 000 freie Stellen für 4,3 Millionen offiziell gemeldete Arbeitslose gibt und in den neuen Bundesländern auf eine offene Stelle 31 Bewerber kommen.

Welchen Zweck hat dann diese Maßnahme?

Das ist die Methode Knüppel aus dem Sack. Die Beschäftigungspolitik reduziert sich auf Schuldzuweisung an die Arbeitslosen. Wenn die Mitwirkungspflicht nicht als erfüllt angesehen wird, kann das Arbeitsamt für ein Vierteljahr eine Sperre verhängen; beim zweiten Mal erhält man überhaupt kein Arbeitslosengeld mehr. Man riecht den Braten: Hier versucht die Bundesregierung, bei den Ärmsten der Armen Pfennige zu sammeln. Die Forderung der Arbeitgeberverbände, daß man nur die Daumenschrauben im Sozialbereich anziehen müsse, damit alles besser werde, sind ja ebenfalls nicht mehr zu überhören. Das wird Auswirkungen auf andere Bereiche der Gesellschaft haben. Es ist erschütternd, was bei den Unruhen in Strasbourg vergangene Woche abgelaufen ist. In die Ecke gedrängt, beginnt auch ein harmloses Tier zu beißen.

Wird damit der Schwerpunkt auf den dritten Arbeitsmarkt verlagert? Erwerbslose werden vom Arbeitsamt zum Sozialamt verschoben, wo sie zur Zwangsarbeit verdonnert werden können. Also weg von der Arbeitslosenhilfe, hin zur Arbeitspflicht?

1994 wurde im sogenannten Beschäftigungsförderungsgesetz die Einführung von Saisonarbeit für Empfänger von Arbeitslosenhilfe vorgesehen. Das war eine Form der Zwangsarbeit. Wegen der ungeklärten Rechtsfolgen bei Nichtaufnahme der Arbeit wurde das Gesetz zunächst auf Eis gelegt. Letztlich ist die Maßnahme mit der Reform des Arbeitsföderungsgesetzes im letzten Jahr doch in Kraft getreten. Nun werden die Rufe immer lauter, die Regelungen, nach denen Sozialhilfeempfänger für zwei Mark zusätzlich zur Sozialhilfe arbeiten müssen, auch auf die Empfänger von Arbeitslosenhilfe auszudehnen. Die Arbeitslosigkeit kann jedoch nicht auf den Schultern der Kommunen ausgetragen werden, die Städte und Gemeinden können nicht für rund zwei Millionen Menschen Arbeitsplätze finanzieren. Die Politik will sich aus der Verantwortung ziehen und die Kommunen sind die letzten, die die Hunde beißen. Damit wird der dritte Arbeitssektor ausgebaut. Um nichts anderes geht es, das ist der politische Weg in ein Billiglohnland. Aber das wird nicht funktionieren. Wir werden nicht die asiatischen oder osteuropäischen Länder bei den Löhnen unterbieten und gleichzeitig deutsche Preise beibehalten können.

Gehört die Forderung der Arbeitgeberverbände nach einem Kombi-Lohn, das heißt, Niedriglöhne mit Sozialhilfe aufzustocken, dazu?

Die Diskussion um die Kombi-Löhne, also um teilsubventionierte Arbeitsplätze, ist ein äußerst erstaunlicher Vorgang. Das Bundeswirtschaftsministerium hat festgestellt, daß in den letzten Jahren die Einnahmen aus Unternehmertätigkeiten und Kapitalhandel um 10,5 Prozent gestiegen sind und im gleichen Zeitraum die Zahl der Arbeitsplätze um eine halbe Million abgebaut wurde. Wer denkt, man könne die Arbeitslosigkeit durch Billiglöhne senken, glaubt an eine Fata Morgana. Statt dessen wird die Binnennachfrage noch mehr zurückgehen, da die Einkommen immer niedriger werden. Das hat die Regierung Brüning in der Weimarer Republik schon einmal gemacht und sich dabei zu Tode gespart. Das funktioniert nicht. Irgendwann wird der 30prozentige Sozialhilfezuschuß gestrichen werden, weil das niemand mehr bezahlen kann. Dann blieben die 70 Prozent des eigentlichen Lohnes übrig - das ist der ganze Zweck, der dahinter steckt.