Knast bis ins Jahr 2008 für Christian Klar

26 Jahre und kein Tag weniger soll Christian Klar hinter Gittern verbringen. Erwartungsgemäß legte das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) vergangene Woche diese Mindesthaftdauer für den RAF-Gefangenen fest und entsprach damit den Vorgaben, die Generalbundesanwalt Kay Nehm im November letzten Jahres gemacht hatte. Das OLG mußte routinemäßig nach 15jähriger Haftzeit über eine mögliche vorzeitige Entlassung Klars entscheiden. 1985 hatten ihn die Staatsschutzrichter zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahre verurteilt - die höchste Gefängnisstrafe, die jemals gegen ein Mitglied der Stadtguerilla in Deutschland verhängt wurde. Der heute 46jährige soll nach den Vorstellungen der Strafverfolger an fast allen RAF-Aktionen zwischen 1977 und 1981 maßgeblich beteiligt gewesen sein. Die Beweise für diese Beschuldigung waren jedoch schon damals eher spärlich. Mittlerweile stellte sich heraus, daß der 1982 verhaftete Klar bei der Entführung des SS-Mannes und Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer 1977 eine untergeordnete Rolle gespielt hat. Nach der jetzigen Entscheidung wird er frühestens im Jahr 2008 den Knast verlassen können. Klars Anwalt Franz Schwinghammer fordert die sofortige Freilassung seines Mandanten, da seine jahrelange Isolationshaft im Stammheimer Hochsicherheitstrakt mehrfach angerechnet werden müsse. Ebenfalls wegen der "Schwere der Schuld" beschloß das OLG bereits Ende Januar, daß die RAF-Gefangene Sieglinde Hofmann mindestens 19 Jahre in Haft bleiben muß. Über die Mindesthaftzeit der Gefangenen Adelheid Schulz müssen die Staatschutzrichter demnächst entscheiden.