»Man kommt zwangsläufig durch die Verbotszone«

In Freiburg gelten etliche Verbote. Unter anderem darf man auf den drei Straßen des Ausgehviertels an den Wochenendnächten keinen Alkohol trinken. Der Freiburger Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen hat gegen diese Verordnung geklagt und gibt Auskunft.

In Freiburg darf man in der Straßenbahn nicht essen, in der Fußgängerzone keine Fahrräder abstellen, keinen Alkohol auf der Straße trinken – was bezwecken all diese Verbote?
Es gibt kein Gesamtkonzept. Es handelt sich um Maßnahmen verschiedener Institutionen, der Stadtverwaltung, der Verkehrsbetriebe, des Gemeinderats. Aber alle Beteiligten folgen der Tendenz, den öffentlichen Raum möglichst sauber, sicher und handhabbar zu machen. Hinzu kommt noch die verstärkte Video-überwachung von Straßenbahnen, Schienen und Haltestellen.
Der Arbeitskreis kritischer Juristinnen hat gegen das Alkoholverbot geklagt. Was ist unzulässig an dem Verbot?
Im Wesentlichen wird ein völlig harmloses und noch ungefährliches Verhalten untersagt. Das Verbot soll Gewaltdelikte verhindern, ist aber viel zu präventiv und greift unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte ein. Wir berufen uns auf die bereits bestehende Rechtssprechung und wissenschaftliche Äußerungen. Unsere Erfolgsaussichten sind gut.
Es gibt eine weitere Verordnung, die sich gegen kollektives Trinken in der Öffentlichkeit richtet und vor allem Obdachlose und Punks betrifft.
Ja, dieses Verbot gilt im gesamten Stadtgebiet. Es ist sehr allgemein formuliert und insgesamt sehr unbestimmt. Aber es soll diese Personengruppen treffen.
Mussten Sie denn auch schon selbst auf ein Bierchen im Freien verzichten?
Ich wohne direkt in der Freiburger Innenstadt und komme am Wochenende zwangsläufig durch die Verbotszone. Und es ist ja schon verboten, auch nur eine Bierflasche in Trinkabsicht mit sich zu führen.