Deutsches Haus

Wie das Neue Deutschland am 15. Mai berichtete, hat das Berliner Landgericht Udo Voigt, den Spitzenkandidaten der NPD für die Europawahl, wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Mit­angeklagt waren Frank Schwerdt, der stellvertretende Bundesvorsitzende der NPD und der NPD-Funktionär Klaus Beier. Beide erhielten Bewährungsstrafen von jeweils sieben Monaten. Das Verfahren hatte sich jahrelang hingezogen, 2006 hatte die NPD in einem sogenannten WM-Planer den damaligen Spieler der Fußballnationalmannschaft, Patrick Owomoyela, in rassistischer Weise beleidigt. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Owomoyela stellten Strafanzeige und ließen die Verbreitung der WM-Planer gerichtlich beenden. Voigt war zum dama­ligen Zeitpunkt NPD-Parteivorsitzender, Schwerdt Mitglied des Bundesvorstands und Beier Bundespressesprecher der NPD. Das Verfahren ist nun wohl noch nicht beendet, die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Am 14. Mai berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass der Ombudsrat der Stadt Würzburg (Bayern) Anzeige gegen die NPD wegen Volksverhetzung erstattet hat. Eine Polizeisprecherin bestätigte, ein entsprechender Brief sei eingegangen. Die Anzeige bezieht sich auf Plakate der NPD zur Europawahl, die im Stadtgebiet angebracht sind, mit Parolen wie »Geld für Oma statt Sinti und Roma« oder »Sicher leben – Asylflut stoppen!« Wie der BR am 7. Mai berichtete, hat das Landgericht Kempten einen 37jährigen Mann zu einer elfjährigen Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Der Angeklagte hatte am 17. Juli 2013 auf dem »Tänzelfest« in Kaufbeuren (Bayern) einen 34jährigen Kasachen niedergeschlagen. Der Verurteilte gehörte zu einer siebenköpfigen Gruppe aus Thüringen, die auf dem Fest einen Streit mit drei Spätaussiedlern angezettelt hatte. Der Kasache war daran nicht beteiligt, er kam später hinzu und wurde vom Angeklagten angegriffen. Einen Tag später verstarb er an den Folgen eines Fausthiebs gegen die Schläfe. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten auch versuchten Mord vorgeworfen, weil er sein reglos am Boden liegendes Opfer gegen den Hals getreten habe. Während der Schlägerei grölte der Verurteilte rassistische Parolen, wie mehrere Zeugen übereinstimmend berichtet hatten, zudem war er der Süddeutschen Zeitung zufolge wegen des Verwendens von Zeichen verfassungsfeindlicher Organisationen polizeilich bekannt. Der Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung, man habe »keinen Bezug zu einer rechtsradikalen Tat« herstellen können. Der Familienvater sei ein »Zufallsopfer« gewesen.   mm