Donald Trump sagt den »sancutary cities« in den USA den Kampf an

Zuflucht in Gefahr

Um Abschiebungen zu verhindern, verweigern in den USA zahlreiche Städte und Gemeinden die Übermittlung des Aufenthaltsstatus von verhafteten Personen an die zuständigen Behörden. Solchen »sanctuary cities« will der US-Präsident nun Bundesmittel kürzen, um sie zur Kooperation zu zwingen.

In seiner ersten Arbeitswoche als US-Präsident sah man Donald J. Trump Tag für Tag im Oval Office sitzen und fleißig zahlreiche Anordnungen unterschreiben. Doch die diversen Regierungsbehörden, die mit deren Umsetzung beauftragt sind, sind noch unterbelegt, und die Anordnungen des Präsidenten sind zuweilen interpretationsbedürftig. In vielen Bereichen herrscht Chaos, auch beim Einwanderungsrecht. So erließ Trump am 25. Januar eine Anordnung, die sich mit illegaler Einwandererung befasst. Unter anderem sollen sogenannte sanctuary cities ­(Zufluchtsstädte) keine Bundesmittel mehr erhalten. »Zufluchtsgemeinden in den Vereinigten Staaten verletzten mutwillig das Bundesgesetz, indem sie Ausländer vor der Abschiebung zu bewahren suchen«, heißt es in der ­Anordnung.
Doch was genau sind sanctuary cities? Eine einheitliche oder gar rechtlich verbindliche Definition gibt es nicht. Gemeint sind damit Städte und Gemeinden, die die persönlichen Informationen illegaler Einwanderer nicht mit den für die Abschiebung zuständigen Bundesbehörden teilen. Erstmals verwendet wurde der Begriff im Jahre 1979 in Los Angeles, als die städtische An­ordnung »Special Order 40« es der Polizei untersagte, aus eigener Initiative den Aufenthaltsstatus einer Person festzustellen oder zu erfragen. Da es in den USA kein Meldeamt wie in Deutschland gibt, können die Gemeinden fast nur im Rahmen einer Festnahme und der damit einhergehenden Erfassung persönlicher Daten an solche Informationen kommen. Eine Festnahme an sich bedeutet allerdings noch nicht, dass jemand ein Verbrecher ist. Zum einen gilt zunächst die Unschuldsvermutung, zum anderen kann man wegen Bagatelldelikten auf einem Polizeirevier landen.
Es gibt auch Kritik an dieser Regel. Im Juli 2015 wurde in San Francisco eine junge Frau, Kate Steinle, mutmaßlich von einem illegalen Immigranten erschossen. Zuvor hatte die Stadt San Francisco den Tatverdächtigen wegen eines Drogendelikts verhaftet und anschließend wieder gehenlassen – ohne der Anfrage nach Überstellung an die zuständige Behörde Homeland Security nachzugeben. Als der Mann später des Mordes an Steinle angeklagt wurde, wurde der Fall zu einem Politikum. Nicht ganz zu Unrecht kam die Frage auf, warum die Stadt San Francisco ­einen mehrfach vorbestraften illegalen Zuwanderer vor einem sehr klar definierten Abschiebungsgesetz schützt.
Doch da es keine einheitliche Interpretation des Begriffs sanctuary cities gibt, kann es auch keine einheitliche Herangehensweise geben. Bereits Trumps Vorgänger Barack Obama wollte die sanctuary cities zur Kooperation zwingen, das Urteil eines Bundes­gerichts in Philadelphia machte das Vorhaben 2014 jedoch zunichte. Da die Homeland Security im Juli 2015 bekanntgab, unterschiedliche Gewichtungen bei der Beurteilung von Anklagepunkten gegen illegale Einwanderer nicht mehr anzuerkennen, verweigerten viele Städte die Zusammenarbeit – die Gemeinden wollen Immigranten nicht wegen eines kleinen Delikts 48 Stunden in Gewahrsam halten müssen und eventuell zur Abschiebung an die Bundesbehörden übergeben. Überdies gelten Regeln wie die »Special Order 40« als unerlässlich für effektive Krimi­nalitätsbekämpfung, da ansonsten von Abschiebung Bedrohte sowie deren Freunde und Verwandte nicht mit der Polizei kooperieren. 
Trump versucht es mit finanziellem Druck, von seiner Anordnung könnten unter Umständen auch Zuschüsse für die Drogenbekämpfung oder Maßnahmen gegen häusliche Gewalt betroffen sein. In manchen Fällen wird sich wohl erst vor Gericht entscheiden, ob es der Bundesregierung überhaupt ­erlaubt ist, wegen Verstößen gegen das Einwanderungsrecht Finanzmittel aus einem anderen Bereich vorzuenthalten. Ein Urteil des Obersten Gerichts aus dem Jahre 1984 könnte hier als Präzedenzfall gelten.
Größere Städte wird Trumps Drohung ohnehin kaum beunruhigen. 2015 ­vergab die Bundesregierung insgesamt 165 Millionen US-Dollar direkt an die Gemeinden, was auf die USA verteilt nicht sonderlich viel ist. Eine Analyse der Akten der Bundesagentur Immigration and Customs Enforcement (ICE) ergab, dass es in den Vereinigten Staaten mindestens 165 Städte und Gemeinden ihre Kooperation bei der Abschiebung verweigern, dazu zählen auch Großstädte wie San Francisco, Chicago, New York und Los Angeles. Für sie steht nicht viel auf dem Spiel. In Los Angeles ist es nur eine halbe Million US-Dollar, die eventuell nicht gezahlt wird, jedoch Bürgermeister Eric Garcetti zufolge gerade bei der Terrorbekämpfung fehlen könnte. Schwieriger wird es für kleinere Gemeinden, die eher von den Bundesmitteln abhängig sind. Die Bürgermeister reagierten ­erwartungsgemäß unterschiedlich. In  Miami-Dade County will Carlos Giménez der Anordnung Folge leisten, viele andere Bürgermeister hingegen wollen das nicht. »Wir lassen uns von der Drohung, uns bundesstaatliche Zuschüsse vorzuenthalten, nicht einschüchtern«, gab der Bürgermeister von Boston, Marty Walsh, bekannt. Vorerst ist die Anordnung des Präsidenten ebenso symbolisch wie der Begriff der sanctuary cities. Klarheit gibt es in den meisten Fragen noch nicht, stattdessen herrschen Verwirrung und Anspannung.