Erneut werden Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt

Abschiebungen normalisieren

Der erneute Abschiebeflug nach Afghanistan war mehr als ein Wahlkampfmanöver.
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Welche Partei schafft es, mehr Menschen abzuschieben? Diese Frage dominiert viele Talkrunden zum diesjährigen Bundestagswahlkampf. Im »TV-Duell« zwischen Angela Merkel und Martin Schulz zog Claus Strunz, Moderator bei Sat 1, ungeachtet der journalistischen Sorgfaltspflicht falsche Zahlen heran und sprach von 226 000 Ausreisepflichtigen. »Wann sind die weg?« fragte Strunz die Kandidaten in bester AfD-Rhetorik. Die Bundesregierung und die Bundesländer wollen offenbar Handlungsbereitschaft zeigen. So startete eine Woche nach dem »TV-Duell« ein Abschiebeflug mit acht Personen in die afghanische Hauptstadt Kabul. Nachdem bei einem Anschlag Ende Mai über 150 Menschen getötet und Teile der deutschen Botschaft schwer beschädigt worden waren, wollte das Außenministerium eigentlich die Sicherheitslage neu bewerten. Der Bericht liegt bislang jedoch nicht vor. Straftäter und Personen, die nicht bei ihrer Identitätsfeststellung mitwirken werden weiterhin abgeschoben. Bild schrieb über einen »Abschiebeflieger voller Sextäter« und zeigte sich zufrieden, dass die Behörden »die Richtigen« abgeschoben hätten. Schmückte sich die Zeitung 2015 noch opportun mit »Refugees Welcome«-Buttons, so ist herrscht mittlerweile wieder der Normalzustand im Axel-Springer-Haus.

Das Aufenthaltsrecht erlaubt nur dann eine Abschiebung von Straftätern, wenn ihnen im Zielstaat keine unmenschliche Behandlung droht. Genau diese Gefahr ist in Afghanistan alltäglich.

Auch außerhalb der Bild-Redaktion besteht weithin ein Konsens darüber, dass Menschen, die Straftaten begangen haben, und seien es nur Bagatelldelikte, ohne Rücksicht abgeschoben werden sollen. Nach der sogenannten Kölner Silvesternacht sagte zum Beispiel die derzeitige Spitzenkandidatin der Linkspartei, Sahra Wagenknecht, wer sein »Gastrecht missbraucht, hat sein Gastrecht verwirkt«. Wer in den einschlägigen Gesetzeswerken nachschlägt, entdeckt allerdings schnell, dass »Gastrecht« keine juristische Kategorie ist – anders als ein Grundrecht, das auch für Menschen ohne deutschen Pass gilt. In Deutschland kann nur das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines aufwendigen Verfahrens nach Artikel 18 des Grundgesetzes prüfen, ob eine Person ihre Grundrechte verwirkt hat. Noch nie wurde ein solches Verfahren zu Ende geführt. Das Aufenthaltsrecht erlaubt nur dann eine Abschiebung von Straftätern, wenn ihnen im Zielstaat keine unmenschliche Behandlung droht. Genau diese Gefahr ist in Afghanistan alltäglich. Die Sicherheitslage ist miserabel, die Taliban greifen immer häufiger gezielt in den Metropolregionen an. Für Abgeschobene aus Europa besteht zusätzlich die Gefahr, Opfer von Entführungen oder Gewalttaten zu werden. Denn häufig wird ihnen entweder unterstellt, sich an den »westlichen Lebensstil« angepasst oder in Europa viel Geld verdient zu haben. Selbst wenn eine abgeschobene Person nicht das Opfer eines Terroranschlags wird, ist ein Überleben in Afghanistan äußerst schwer. Ohne soziale Bindungen haben Rückkehrer kaum eine Chance auf Gesundheitsversorgung, Wohnraum oder ein finanzielles Auskommen.

Hinter dem demonstrativen Abschiebeflug nach Afghanistan dürfte nicht nur ein kurzfristiges Wahlkampfmanöver stehen. Aus der Sicht der Bundesregierung dürfte es noch wichtiger sein, Abschiebeflüge nach Afghanistan, trotz der rechtlichen und sachlichen Bedenken, sukzessive zu normalisieren.