Im Prozess gegen das »Netzwerk« in Sankt Petersburg wurden Haftstrafen verhängt

Der Folterverdacht ist irrelevant

Im Petersburger »Netzwerk«-Fall wurden zwei Antifaschisten zu sieben und fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie gingen in Berufung.

Vermutlich war es keine Absicht, bitter stößt es dennoch auf. Ausgerechnet am 22. Juni, dem Jahrestag des Überfalls von Nazideutschland auf die Sowjetunion, verurteilte ein russisches Militärgericht zwei Antifaschisten zu Haftstrafen von sieben und fünfeinhalb Jahren. Wiktor Filinkow und Julij Bojar­schinow wurden für schuldig befunden, der terroristischen Gruppe »Netzwerk« anzugehören. Während Filinkow seine Schuld stets abstritt, hatte Bojarschinow ein Geständnis abgelegt. Ihm wurde zudem illegaler Besitz gefährlicher Explosivstoffe vorgeworfen, weil die Polizei bei ihm 400 Gramm Schwarzpulver sichergestellt hatte. Die Anklage hatte neun und sechs Jahre Freiheitsentzug gefordert.

Nur nahe Angehörige der Angeklagten und fünf Journalistinnen und Journalisten wurden neben Vertretern ei­niger Staatsmedien in den Gerichtssaal vorgelassen. Noch immer gelten in St. Petersburg viele Einschränkungen wegen der Pandemie, Parks sind geschlossen und politische Kundgebungen verboten. Trotzdem versammelten sich vor dem Gebäude über 100 Menschen, um ihre Solidarität mit den Gefangenen zu bekunden. Ein Aktivist zündete effektvoll eine rote Rauchbombe, forderte die Freilassung der politischen Gefangenen und warf Anwesenden wie Passanten Flugblätter zu. Weil er sich vorsorglich mit Handschellen an einen Metallzaun angekettet hatte, tat sich die Polizei schwer, ihn wegzuschaffen. Insgesamt kam es zu 30 teilweise überaus groben Festnahmen, unter den Festgenommenen war auch die Frau des 28jährigen Angeklagten Julij Bojarschinow, Jana Sachipowa.

Im sogenannten Netzwerk-Fall war bereits im Februar in Pensa das Urteil gegen sieben vermeintliche Mitglieder einer dort gegründeten Terrorzelle gefällt worden, die drakonische Strafen zwischen sechs und 18 Jahren Haft verbüßen sollen (Das Netzwerk der Repression). Noch steht die Berufung aus, auch das Petersburger Urteil will die Verteidigung anfechten. Andernorts würden das Verfahren und Verurteilungen aufgrund einer solchen Beweislage wohl einen riesigen Justizskandal hervorrufen, nicht so hier: Neben dem allgemein gehaltenen Vorwurf, die Petersburger Angeklagten hätten beabsichtigt, die verfassungsrechtliche Ordnung zu stürzen, wurde in keiner Weise die Planung konkreter Vorhaben nachgewiesen.

In den Gerichtsakten finden sich etliche Widersprüche, die den Vorsitzenden Richter Roman Muranow offenbar nicht beeindruckten. Das Protokoll ­eines Treffens vom Februar 2017 und eine Art Manifest bildeten den Beweis für die Existenz des »Netzwerks«. Dabei fanden sich die Dateien auf Computern von in Pensa verurteilten Antifaschisten, die, wie sich im Laufe des ­Petersburger Verfahrens herausstellte, teilweise nicht betriebsfähig waren oder nicht einmal eine Festplatte ent­hielten. Außerdem liegen Hinweise vor, wonach diese nach der Festnahme des jeweiligen Besitzers manipuliert worden waren. Ein anderes Gutachten stuft den als programmatische Erklärung vorgestellten Text als lose Sammlung einzelner Sätze ein, die nicht im mindesten extremistisch seien.

Der 25 Jahre alte Filinkow soll der Anklage zufolge für die konspirative Kommunikation zwischen den einzelnen Zellen verantwortlich gewesen sein. Bei seinem jüngsten Auftritt in der vergangenen Woche führte der Informatiker die Anklage gekonnt vor, indem er den drei Richtern einen anschaulichen Vortrag über das Verschlüsselungsverfahren PGP hielt; den angewendet zu haben, wurde ihm ebenso zum Vorwurf gemacht wie die Nutzung des frei zugänglichen Messenger-Dienstes Jabber. Obendrein bedurfte es sicherlich keiner besonderen professionellen Qualifikation bei den Ermittlern, um Decknamen von Mitgliedern einer angeblichen Terrorgruppe aufzudecken, die sich an einem breiten Freundeskreis bekannten Spitznamen aus der Jugend orientierten. Zeugenaussagen lieferten ebenfalls keine Bestätigung der Vorwürfe gegen Filinkow.

Das Plädoyer des Staatsanwalts bestand aus der mit wenigen und unstimmigen Details angereicherten Anklageschrift. So behauptete er, Filinkow habe vor Gericht ausgesagt, dass er an Trainings im Wald teilgenommen habe, um sich in Selbstverteidigung zu schulen. Dass dies nicht den Tatsachen entspricht, hätte der Staatsanwalt den Gerichtsprotokollen entnehmen können.

Wesentlich informativer hätte eine Befragung von Konstantin Bondarew ausfallen können, doch diesen Antrag lehnte das Gericht ab. Der Ermittler des Inlandsgeheimdiensts FSB hatte den Bericht über Filinkows Festnahme erstellt, die er auf den 24. Januar 2018 datierte. Filinkow war jedoch einen Tag früher verschwunden. In der Zwischenzeit war er nach eigenen Aussagen gefoltert worden, was Elektroschockspuren an seinem Körper bestätigten. Vor Gericht wurde diese Episode zwar gehört, aber als irrelevant eingestuft. So verwunderte am Ende dieses politischen Gerichtsprozesses nur eines: Richter Muranow nannte bei der Verlesung seines Urteils das tatsächliche Datum der Festnahme, also den 23. Januar.