Donnerstag, 22.11.2018 / 15:05 Uhr

Neue Asyldebatte?

Von
Thomas von der Osten-Sacken

Die Junge Freiheit freut sich:

Der frühere Unionsfraktionschef und Bewerber für das Amt des CDU-Parteivorsitzenden, Friedrich Merz, hat eine Abschaffung des Grundrechts auf Asyl ins Gespräch gebracht. „Deutschland ist das einzige Land der Welt, das ein Individualrecht auf Asyl in seiner Verfassung stehen hat“, sagte Merz bei einer Vorstellungsrunde der Kandidaten für den Parteivorsitz im thüringischen Seebach.

Er sei „seit langem der Meinung, daß wir darüber reden müssen, ob wir dieses Asylrecht behalten wollen, wenn es ein europäisches Asylsystem geben soll“. Sein Fazit: „Wir kriegen kein europäisches Asylsystem hin, wenn wir dieses Grundrecht behalten.“

Merz' Kollege von der CSU, Markus Söder, klang im Herbst 2015 so:

„Es kann nicht sein, dass bei einer Asylanerkennungsquote von nur ein bis zwei Prozent trotzdem fast alle in Deutschland bleiben.“

Ein Prozent? Ja, nur ein bis zwei Prozent erhielten (und erhalten) Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes, der Rest der Anerkennungen findet statt aufgrund von Genfer Flüchtlingskonvention etc.

Denn Artikel 16a ist längst völlig ausgehölt und spielt der in der Praxis keinerlei Rolle mehr.

Früher also ein Argument mehr Abschiebungen zu fordern.

Wenn also heute Friedrich Merz eine Debatte wegen 16a haben will, ist das reiner Populismus und zeigt, wo die Reise bei der CDU hingehen soll.

Bestenfalls nämlich hat dieser Artikel nur noch eine symbolische Bedeutung. Welche, darüber klärt die Bundeszentrale für politische Bildung auf:

"Das in den Diskussionen des Parlamentarischen Rates 1948/49 entwickelte Asylgrundrecht bildete eine Reaktion auf die Vertreibungen aus dem 'Dritten Reich' und markierte damit eine symbolische Distanzierung von der nationalsozialistischen Vergangenheit. Darüber hinaus demonstrierte es gegenüber den drei westlichen Besatzungsmächten die Anerkennung der nach dem Zweiten Weltkrieg vor allem bei der Gründung der Vereinten Nationen festgeschriebenen menschenrechtlichen Regelungen."

Nun also geht es um eine symbolische Aufhebung der symbolischen Distanzierung.

Und eine eklige öffentliche Debatte, bei der man dieses Grundrecht dem Mob zum Fraß vorwerfen möchte.