Die Bundesregierung hat ihre Strategie zur »Extremismusprävention und Demokratieförderung« vorgestellt

Vom Geheimdienst zur Demokratieschule

Statt den Verfassungschutz aufzulösen, scheint inzwischen die Konsequenz aus den NSU-Morden zu sein, dem Inlandsgeheimdienst zusätzliche Betätigung in der »Demokratieförderung« zu verschaffen.

Die Abschaffung der sogenannten Ex­tremismusklausel Anfang 2014 hatte bei vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen für Erleichterung gesorgt. Die neue Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ließ sich dafür feiern. Kritische Stimmen wiesen jedoch schon damals darauf hin, dass mit der Abschaffung dieser von Schwesigs Vorgängerin Kristina Schröder (CDU) etablierten Regelung mitnichten die dahinterstehende Gleichsetzung von Links- und Rechtsextremismus aus der Welt war (Jungle World 06/14).
Davon, dass die Skeptiker recht behalten sollten, konnte man sich am ersten Novemberwochenende in Berlin überzeugen. Schwesig und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatten zu einem »Demokratiekongress« geladen, um mit ausgewählten »Vertretern der Zivilgesellschaft« die praktischen Implikationen der derzeitigen »Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung« zu diskutieren. In dieser Strategie sind die bisherigen Präventionsprogramme der beiden Ministerien zusammengefasst worden. Das Papier soll die Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen in den kommenden Jahren regeln. Auf dem Kongress traten neben Schwesig und de Maizière unter anderem der Bielefelder Sozialwissenschaftler Andreas Zick sowie der Dresdner Politikwissenschaftler und Pegida-Versteher Werner Patzelt (Jungle World 10/16) auf.
Eine Diskussion über die umstrittene Strategie blieb jedoch aus. Dafür war die Veranstaltung, entgegen der Ankündigung, ohnehin nicht ausgelegt, wie eine Teilnehmerin der Jungle World berichtete. Die Einführung der »Extremismusklausel« im Jahr 2011 hatte noch für Kontroversen gesorgt. Einige Träger, wie das Kulturzentrum Akubiz aus dem sächsischen Pirna, gingen sogar juristisch gegen die Klausel vor. Diesmal hielten Vertreter aus der politische Bildungsarbeit lediglich eine kleine Kundgebung gegen »Extremismusquatsch und Verfassungsschutz« vor dem Veranstaltungsgelände ab und verteilten Flugblätter. Sonst war praktisch keine Kritik zu vernehmen. Das mag an Schwesig gelegen haben, die im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin Schröder die Zivilgesellschaft rhetorisch umarmt. Ein weiterer Grund: In ihrer Amtszeit waren die Bundesmittel für zivilgesellschaftliche Gruppen zunächst auf 50 Millionen Euro jährlich verdoppelt worden, nun werden sie weiter aufgestockt.
Um zu erkennen, dass die derzeitige Strategie der Bundesregierung bei der Demokratieförderung sich von der alten nicht allzu sehr unterscheidet, reicht der Blick auf eine Äußerung de Maizières im Juli. Zufrieden stellte der CDU-Politiker auf einer zusammen mit Schwesig abgehalteten Pressekonferenz fest, man habe »die alte Extremismusklausel durch eine andere ersetzt, die mindestens genauso wirksam ist«. Gemeint ist das neu eingeführte Verfahren zur Überprüfung zivilgesellschaftlicher Träger durch den Verfassungsschutz (VS). Das Verfahren ist in hohem Maße intransparent – kein Wunder, schließlich ist der Geheimdienst am Werk. Unklar ist: Werden alle oder nur einzelne Träger überpüft? Durchleuchtet die Behörde nur die Mitarbeiter oder auch Teilnehmer von Veranstaltungen? Wie problematisch das ist, erklärt Ben Hotz im Gespräch mit der Jungle World. Er ist Mitglied im Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC). Viele Teamer fühlten sich »unter einen Generalverdacht gestellt und überlegen, wie sie ihre politische Arbeit gegen menschenverachtende Einstellungen und Neonazis unter diesen veränderten Bedingungen weiterführen können«, so Hotz.
Die dem VS zugedachte Aufgabe in der »Extremismusprävention« beschränkt sich aber nicht nur auf die Durchleuchtung der Zivilgesellschaft. In dem neuen Konzept wird er als strategischer Partner der Präventionsarbeit erwähnt. Er soll weiterhin mit Planspielen, Ausstellungen und öffentlichen Symposien durch Schulen tingeln. Der Umstand, dass der Inlandsgeheimdienst Demokratiebildung in öffentlichen Bildungseinrichtungen übernimmt, ist juristisch fragwürdig und wurde bis vor kurzem auch von Trägern der Demokratieförderung kritisert. Doch angesichts einer in Aussicht gestellten dauerhaften Förderung scheint diese Kritik zu verstummen.
Hinzu kommt, dass der VS auch inhaltlich seinen Einfluss auf das Strategiepapier geltend machte. Die Definition des seit Jahren umstrittenen Extremismusbegriffs richtet sich nach der des VS, wie es in dem Strategiepapier heißt. Folglich wird es nicht nur Bildungsprojekte gegen Rechtsextremismus und Islamismus geben, sondern auch gegen »Linksextremismus«. Hier brachte der Wechsel in der Führung des Familienministeriums nur eine oberflächliche Verbesserung. Das von Schwesig 2014 aufgelegte Bundesprogramm »Demokratie leben!« spricht zwar nicht mehr von »Linksextremismus«, fördert aber Projekte gegen »linke Militanz« und bedient sich letztlich nur einer modernisierten Rhetorik. In diesem Bereich arbeiten derzeit drei Träger, unter ihnen die Stiftung der Gedenkstätte Hohenschönhausen. Sie berichtet Schulklassen von den Gefahren des »Linksextremismus«. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Erstellung des pädagogischen Begleitmaterials war Karsten Dustin Hoffmann tätig. Der »Extremismusforscher« bewegt sich im Umfeld neurechter Gruppen (Jungle World 13/16) und sitzt seit September für die AfD im Kreistag von Rotenburg an der Wümme in Niedersachsen.
Die bisherigen Versuche, gegen einen nebulösen »Linksextremismus« Präventionsstrategien zu entwickeln, haben sich beinahe ausnahmslos blamiert. Die dürftigen Ergebnisse der bisherigen Projekte sollten jedoch nicht vergessen machen, dass die fortschreitende Etablierung dieses Extremismusmodells gerade vor dem Hintergrund eines erstarkenden Rechtspopulismus gefährliche Folgen haben kann. Geplant ist die Überführung der Präventionsstrategie in einen »nationalen Aktionsplan gegen Rassismus«. Dieser wiederum soll als Grundlage dienen, um dem Kampf gegen »Extremismus« eine gesetzliche Form zu geben. Dadurch würde ab dem nächsten Jahr auch die AfD ein Instrument in die Hand bekommen, das es ihr ermöglicht, auf dem parlamentarischen Weg unliebsame Institutionen anzugreifen. Wie sehr die AfD darauf erpicht ist, Kritiker als »linksextrem« zu verunglimpfen, zeigt sie bereits in den Kommunal- und Länderparlamenten, in die sie in den vergangenen Jahren einzog.
Obwohl ein »nationaler Aktionsplan gegen Rassismus« und eine gesetzliche Verankerung der Demokratieförderung schon seit Jahren gefordert werden, ist die Verwirklichung dieser Maßnahmen erst als Konsequenz aus den Morden des NSU wahrscheinlich geworden. So heißt es im derzeit diskutierten Strategiepapier, der Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags sei »zielleitend«. Wohlwollend könnten die Vorhaben der Bundesregierung also als Verwirklichung von Forderungen aus der NSU-Aufarbeitung interpretiert werden. Dass nun aber gerade jene Behörden mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, die über V-Leute in das Geschehen um die NSU-Morde verwickelt waren und dies hinterher durch großes Aktenschreddern zu vertuschen versuchten, ist widersinnig. Vielmehr sollten es die Verfassungsschutzämter sein, die unter zivilgesellschaftliche Kontrolle gestellt werden. »Weder eine Kompetenzerweiterung des Verfassungsschutzes noch eine sogenannte Linksextremismusprävention können die Lehren aus dem NSU sein«, sagte Max Fuhrmann, Organisator der Protestkundgebung vor dem Veranstaltungsgelände, der Jungle World. »Es ist peinlich und unverständlich, dass die meisten Projekte dazu schweigen.«
Am Ende kann auch Schwesigs Lob für die Zivilgesellschaft nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich das Innenministerium im Strategiepapier an entscheidenden Stellen durchsetzen konnte. Zu stören scheint das kaum jemanden, und so endete der Demokratiekongress versöhnlich: mit einem Regenschirm als Geschenk für die braven Vertreter der Zivilgesellschaft.