Auf der Frankfurter Kopftuchkonferenz sollte es eigentlich um die Rechte muslimischer Frauen gehen. Doch verhandelt wurden mal wieder deutsche Befindlichkeiten.
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Das so genannte Koran-Urteil löst Empörung aus. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das Hizbollah-Fahnen auf Demonstrationen erlaubt, hingegen nicht. von udo wolter