Ein Freispruch wider Erwarten in Berlin

Das Wunder vom Mysliwska

Ein Freispruch in einem Verfahren wegen Widerstands gegen Polizeibeamte hat Seltenheitswert. Erst recht, wenn hinter dem Fall institutioneller Rassismus zu vermuten ist. Doch genau das ereignete sich Anfang vergangener Woche in Berlin.

Noch heute wirkt Hamuri Sibomana aus Ruanda erschüttert, wenn er von dem Erlebnis berichtet. Nach seiner Darstellung geschah am 26. Juli 2015 gegen fünf Uhr morgens Folgendes: Der schmale 31jährige tritt vor die Tür der Mysliwska, einer Bar in der Schle­sischen Straße in Berlin-Kreuzberg, in der um diese Zeit noch reger Betrieb herrscht. Zwei Polizisten stürzen sich auf ihn und werfen ihn zu Boden. Sie reißen ihm gewaltsam die Arme auf den Rücken und legen ihm Handfesseln an. Erst im Polizeifahrzeug auf dem Weg zum Revier erfährt der Tennistrainer, worum es geht: Er steht unter Verdacht, in der Bar jemanden bestohlen zu haben. Bei seiner Durchsuchung wird kein Diebesgut entdeckt. Noch in der Nacht wird er freigelassen. Er hat Verletzungen an Kopf und linker Hand, seine Uhr ist zu Bruch gegangen. Ein halbes Jahr später sitzt Sibomana auf der Anklagebank – wegen »Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte«. Er zeigt dem Richter im für Strafsachen zuständigen Amtsgericht Tiergarten seine zerstörte Uhr. Er sieht sich zu Unrecht beschuldigt und möchte vor Gericht aussagen. Sein Anwalt, Lukas Theune, unterstützt ihn. Es zahlt sich aus, denn in diesem Fall läuft einiges anders als in vergleichbaren Prozessen. Erwartungsgemäß haben die beiden Polizeibeamten die Ereignisse anders in Erinnerung. Selbstverständlich habe man den Angeklagten sogleich über den Grund der Festnahme informiert. Man sei gerufen worden, da seien schon Kollegen gewesen, die einen »Afrikaner« festgenommen hatten, und ein Mann, der angab, von zwei Schwarzen in der Bar Mysliwska bestohlen worden zu sein. Dann kam Sibomona aus der Bar. Der Mann habe auf ihn ­gezeigt und gesagt: »Der war dabei.« Dann habe man – streng nach Vorschrift – das Nötige unternommen. Der Angeklagte habe aber »nicht kooperiert«. Für Biplab Basu von der »Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt Berlin« (KOP), der zusammen mit einer etwa zehnköpfigen Prozessbeobachtungsgruppe das Verfahren von den Zuschauerbänken aus verfolgt, ist das ein typischer Fall von institutionellem Rassismus. »Da nimmt die Polizei einen Schwarzen fest«, sagt Basu, »ein anderer taucht auf und wird gar nicht erst gefragt, sondern gleich festgenommen – und das noch unverhältnismäßig brutal.« Unvorstellbar, dass die Polizei bei einer weißen Person unter vergleichbaren Umständen genauso vorgegangen wäre. Das sei zudem kein Einzelfall, nur sei es extrem selten, dass sich Zeugen fänden, die bereit seien, gegen die Polizei auszusagen. Aber auch der junge Richter, der mit seinem blonden Kurzhaarschnitt und seiner schwarzen Brille selbst wie ein durchschnittlicher Gast der Szenebar aussieht, wirkt nicht gänzlich überzeugt. »Ist es denn normal, jemanden, bei dem keine offensichtliche Fluchtgefahr besteht, gleich zu Boden zu bringen?« fragt er. Der Polizist bejaht dies etwas trotzig. Ob sich der Angeklagte denn gewehrt habe, will die Staatsanwältin wissen, eine ebenfalls sehr junge Frau, die ab und zu an ihrer Club Mate nippt. Er habe sich »versteift« und die Arme vor dem Bauch verschränkt, sagt der Polizist aus. Und warum stehe in dem Polizeibericht, dass der Angeklagte erst im Polizeirevier über den Vorwurf des Diebstahls und damit den Festnahmegrund aufgeklärt wurde, möchte der Richter wissen. Die Polizisten wiederholen, dass der Angeklagte selbstverständlich aufgeklärt worden sei. Einer der beiden wirkt fast beleidigt angesichts möglicher Zweifel an seiner Aussage. Der andere lehnt sich breitbeinig in seinem Stuhl zurück. Ganz genau könne er sich nicht an alle Details des Abends erinnern. Wie auch bei einem Einsatz unter Hunderten? Der Polizist klingt genervt und herablassend. Eigentlich wäre damit der Ausgang des Prozesses klar, erklärt ein Mitglied der »Prozessbeobachtungsgruppe Rassismus und Justiz«, die regelmäßig solche Verfahren beobachtet und die Prozessprotokolle im Internet veröffentlicht. Aber der Verteidiger Theune stellt noch einen Beweisantrag. Karsten Konrad, Künstler und an jenem Abend Barmann im Mysliwska, soll als Zeuge aussagen. Theune wurde dafür von einer Kollegin scharf kritisiert. »Sie hat mir vorgeworfen, dass ich ihn ins offene Messer laufen lasse«, sagt Theune im Gespräch mit der Jungle World. Denn im Fall der Verurteilung drohe dem Zeugen dann ein Verfahren wegen Falschaussage. Der Angeklagte Sibomana sei ihm gleich aufgefallen, erklärt der leicht ­ergraute, aber ebenfalls noch jugendlich wirkende Konrad im Zeugenstand. Er kenne ihn schon länger vom Sehen. An dem Abend habe er schon betrunken die Bar betreten. Das Barteam sei sich schnell einig gewesen, ihn hinaus zu bitten. »Er hat genervt«, sagt Konrad, »aber geklaut hat er nichts.« Auch an die mutmaßlichen Beteiligten des Diebstahls kann er sich noch gut erinnern, »aber die standen ganz woanders«. Als er Sibomana zur Tür brachte, hätten an einem Polizeiwagen der mutmaßliche Dieb, sein mutmaßliches Opfer und mehrere Polizisten gestanden. Zwei davon hätten sich sofort auf Sibomana gestürzt und ihn unverhältnismäßig hart zu Boden gebracht. Weiter habe er die Situation nicht verfolgen können, er musste wieder an die Bar. Und plötzlich passiert Überraschendes: Der Richter deutet einen Freispruch an. Die Aussagen der Polizisten seien nicht gänzlich widerspruchsfrei. Dagegen stehe die des Zeugen Konrad. Daraufhin – es geht ein Raunen durch die Zuschauerbänke – plädiert auch die Staatsanwältin auf Freispruch. Der Tatbestand des »Widerstands« sei durch ein reines »Versteifen« nicht gegeben. Außerdem bestehe der Verdacht einer widerrechtlichen Festnahme. Der Verteidiger weist in seinem Plädoyer noch einmal auf den Zusammenhang zwischen der Hautfarbe von Sibomana und seiner Verdächtigung als Dieb hin. Angesichts des von der Staatsanwältin geäußerten Verdachts der widerrecht­lichen Festnahme meint Basu von der »KOP«, dass man über eine Anzeige gegen die beiden Polizisten nachdenken müsse. »Das ist großartig, so ein Urteil gibt es nicht alle Tage«, beglückwünscht Theune seinen Mandanten. Sibomana wirkt dagegen nicht so recht erleichtert. Offenbar hat ihn die Konfrontation mit den selbstbewussten Polizisten erschüttert. Immer wieder erzählt er von der Festnahme und wie ihn die Beamten behandelt hätten. Dennoch gleicht es einem kleinen Wunder, was an diesem Tag in Saal 672 des Gerichtsgebäudes passiert ist. Eine Verkettung glücklicher Umstände scheint dazu geführt zu haben, dass jemand freigesprochen wurde, der unter normalen Umständen verurteilt worden wäre. Die Polizisten machten widersprüchliche Aussagen, der Zeuge Konrad hatte sich bereit gefunden, gegen die Polizei auszusagen, eine ­ungewöhnlich hohe Zahl sympathisierender Beobachterinnen und Beobachter war gekommen und auch das altersspezifische Erfahrungswissen von Richter und Staatsanwältin könnte eine Rolle gespielt haben. Möglicherweise haben sie sogar schon einmal von der Debatte um racial profiling ­gehört. Das Wort »Rassismus« fällt jedoch in diesem Prozess kein einziges Mal. Und entschuldigt hat sich bei Sibomana bislang auch niemand.