Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan wird nicht nur wegen der geheimen Verhandlungen kritisiert

Geheim verhandeln, frei handeln

Die EU und Japan haben ein Handelsabkommen abgeschlossen. Die Verhandlungen für die Japan–EU Free Trade Area liefen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das erschwert auch die Kritik an dem Vertragswerk.

Ceta, TTIP, Nafta: Handelsabkommen verstecken sich häufig hinter Akronymen. Auch Jefta ist da keine Ausnahme. Die Abkürzung steht für Japan–EU Free Trade Area, das geplante Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan. Verstecken trifft es hier besonders gut, denn verhandelt wurde seit 2013 im Geheimen.

Bisher zogen Ceta und TTIP größere Aufmerksamkeit auf sich, obwohl Greenpeace und Attac schon vor gut einem Jahr interne Dokumente zu Jefta geleakt hatten. Mittlerweile wurde das Abkommen unterzeichnet, Proteste blieben nahezu aus. Die große Mehrzahl der Bestimmungen von Jefta wurde am 6. Juli auf EU-Ebene beschlossen, nationale Parlamente haben kein Mitspracherecht. Wäre der Vertrag nicht ausschließlich auf die EU und Japan zugeschnitten, hätten alle nationalen Parlamente in der EU dem gesamten Abkommen zustimmen müssen.

Eine Regelung sorgt für besonderen Unmut bei Kritikern. Während einige Wirtschaftsbereiche in Jefta explizit von der Lockerung der Privatisierungsvorschriften ausgenommen sind, damit sie nicht vollständig der Privatwirtschaft unterworfen werden, steht die öffentliche Wasserversorgung nicht unter Investitionsschutz. Bisher lag die Verantwortung für die Wasserversorgung – zumindest mehrheitlich – stets bei den Kommunen, da es sich um einen Bereich der sogenannten öffentlichen Daseinsvorsorge handelt, also um Güter und Dienstleistungen, die Menschen zu ihrer Grundversorgung benötigen.

Viele Kritiker von Jefta, darunter Verdi, Attac und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, fürchten eine umfassende Privatisierung der Wasserversorgung. Der Kampagnenverein Campact hat 551 000 Unterschriften gegen die Privatisierung gesammelt.

Wie eine private Wasserversorgung aussieht, lässt sich an Beispielen studieren. In Berlin war die Wasserversorgung von 1999 an bereits einmal zu 49,9 Prozent privatisiert. Das Land Berlin hielt zwar eine knappe Mehrheit an den Wasserbetrieben. Aber 2010 veröffentlichte Geheimverträge zeigten, dass den beteiligten Unternehmen hohe Gewinne versprochen worden waren. Nach Kampagnen einer Bürgerinitiative und einem Referendum kaufte das Land alle veräußerten Anteile im November 2013 vollständig zurück. Für die Verbraucher weniger glimpflich war die Entwicklung in Lissabon. Dort wurde das Wassernetz privatisiert, die Preise stiegen um annähernd 400 Prozent.

In Großbritannien gibt es seit geraumer Zeit Probleme mit Leitungen und der Wasserqualität an Orten, wo die Versorgung privatisiert wurde.

Bestenfalls können Privatisierungen kurzfristige Finanznöte der Kommunen überbrücken, die Effizienz – eines der häufigen Argumente für den Verkauf von Betrieben der öffentlichen Daseinsvorsorge – steigern sie kaum. Unternehmen sind im Gegensatz zu öffentlich-rechtlichen Anstalten bestrebt, Gewinne zu erwirtschaften, und unterliegen einem geringeren politischen Rechtfertigungsdruck. Private Unternehmen haben beispielsweise aus Kostengründen wenig Interesse daran, Leitungen auszutauschen. Tun sie es doch, steigt unter Umständen die Effizienz, in jedem Fall wird es jedoch für die Verbraucher teurer.

Verbraucher- und Umweltschützer bewerten die angestrebte wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Japan und der EU negativ.Doch angesichts einer veränderten Weltlage mit einem protektionistischen US-Präsidenten entpuppt sich ihre Herangehensweise oft ebenfalls als protektionistisch und auf Europa beschränkt. Je

Versäumnisse öffentlich-recht­licher Unternehmen dagegen können sich auf den Ruf der politisch Verantwortlichen auswirken.
Das Bundeswirtschaftsministerium sieht in der kritisierten Jefta-Regelung kein Problem, da die Kommunen weiterhin das Recht hätten, über ihre Wasserversorgung zu entscheiden. Dieses Recht hatten aber auch Berlin, London und Lissabon, als sie ihre kommunalen Betriebe verkauften. Wenn Unternehmen den Kommunen verlockende Verträge anbieten oder Lobbyarbeit betreiben, wird das kommunale Selbstverwaltungsrecht unter Umständen sogar selbst zum Problem.

Neben dem besonders kritischen Punkt der Wasserversorgung umfasst Jefta weitere umstrittene Punkte wie etwa die sogenannten Schiedsgerichte. Es handelt sich um Entscheidungsinstanzen, vor denen Unternehmen Staaten verklagen können, wenn die Firmen fürchten, dass Staaten ihre Investitionen gefährden. Sollte beispielsweise ein Unternehmen aus der EU in Japan eine Fabrik bauen, von der sich die Anwohner gestört fühlen, und der japanische Staat den Betrieb deshalb unterbinden, könnte ein Unternehmen klagen – und gewinnen. Ebenfalls umstritten sind die teilweise schwammigen Formulierungen, die industrielle Interessengruppen Campact zufolge zugunsten von Unternehmen auslegen können. In dieser Hinsicht ähnelt Jefta stark anderen Abkommen.