Das Berliner Finanzamt betätigt sich gegen die »Vereinigung der Verfolgten des Nazi­regimes« als Anti-Antifa

Antifa versus Abgabenordnung

Das Berliner Finanzamt hat der »Vereinigung der Verfolgten des Nazi­regimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten« die Gemeinnützigkeit aberkannt. Mehr als 17 000 Menschen haben eine Petition gegen die Entscheidung des Finanzamts unterzeichnet.

Antifaschismus ist nicht gemeinnützig. Das meint zumindest das Berliner ­Finanzamt. Anfang vorigen Monats entzog die Behörde der »Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten« (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit. Der Verein machte dies am vorvergangenen Freitag öffentlich und erhielt daraufhin zahlreiche Solidaritätsbekundungen.

Dass die 1947 von Überlebenden der Konzentrationslager und anderen NS-Verfolgten gegründete Organisation keine der Allgemeinheit nützlichen Zwecke verfolgen soll, mag unvorstellbar erscheinen. Der Vorwurf, zu links zu sein, um als gemeinnützig gelten zu können, wurde allerdings schon häufiger gegen antifaschistische Vereine er­hoben. Erst Ende Oktober hatte das ­Finanzamt im baden-württembergischen Ludwigsburg dem dortigen ­»Demokratischen Zentrum – Verein für politische und kulturelle Bildung« ­(Demoz) die Gemeinnützigkeit ent­zogen, unter anderem weil Rechtsextreme nicht an Veranstaltungen des ­Zentrums teilnehmen dürfen (Jungle World 47/2019).

Den Status der Gemeinnützigkeit von Vereinen regelt die bundesweit geltende Abgabenordnung (AO), die allgemeine Vorschriften und grundsätzliche Regelungen zum Steuer- und Abgabenrecht enthält. Die AO gewährt gemeinnützigen Vereinen steurliche Privilegien und ermöglicht es, Spenden oder Mitgliedsbeiträge an solche Vereine steuerlich abzusetzen; auch die Zuwendungen mancher Träger sind an die Gemeinnützigkeit gekoppelt.

Gemäß Paragraph 52 der AO verfolgt eine Organisation gemeinnützige Zwecke, »wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern«. Nach Paragraph 51 der AO ist ein Verein zudem nur dann gemeinnützig, wenn seine Tätigkeit nicht verfassungswidrig ist und sich nicht gegen den »Gedanken der Völkerverständigung« richtet. In Absatz 3 des Paragraphen heißt es, »bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extre­mistische Organisation aufgeführt sind«, sei »widerlegbar davon auszugehen«, dass sie diese Voraussetzungen nicht erfüllten.

In der AO sind 25 Zwecke aufgezählt, die als gemeinnützig im Sinne des Gesetzes gelten, beispielsweise der Schutz von Ehe und Familie, aber auch die Förderung der Gleich­berechtigung von Frauen und Männern.

Der VVN-BdA wurde ihre wieder­holte Erwähnung in den Jahresberichten des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) zum Verhängnis – obwohl dieser den Verein lediglich als »linksextremistisch beeinflusst« einstuft. Das Finanzamt Oberhausen-Süd gewährte dem nordrhein-westfälischen Landesverband des Vereins am 22. Oktober im Anhörungsverfahren den Status der Gemeinnützigkeit. Das Berliner Finanzamt beharrte hingegen nach einer schriftlichen Anhörung darauf, dass »der volle Beweis des Gegenteils, als Widerlegung der Vermutung als ­extremistische Organisation«, nicht erbracht worden sei.

Beiden Finanzämtern seien identische Texte mit denselben Argumenten vorgelegt worden, sagte der Bundesgeschäftsführer des Vereins, Thomas Willms, im Gespräch mit der Jungle World.

Die Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung«, die 2015 anlässlich des Verlustes der Gemeinnützigkeit von Attac gegründet wurde, kriti­sierte die Entscheidung des Berliner Finanzamts und die zitierte Passage aus der AO. Der Allianz gehören mehr als 130 Vereine und Stiftungen an, ­darunter etwa die Aktion 3. Welt Saar, das Gen-ethische Netzwerk und Medico International. Stefan Diefenbach-Trommer, der Vereinsvorsitzende der Allianz, wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass so »die Beweislast umgedreht« werde. Demnach müssten nicht das Finanzamt oder der Verfassungsschutz beweisen, dass ein Verein verfassungswidrig handele, sondern dieser müsse umgekehrt seine Verfassungstreue beweisen. »Das ist praktisch unmöglich und eine Umkehrung des Rechtsstaatsprinzips«, so Diefenbach-Trommer.

Eine Klage der VVN-BdA gegen die Erwähnung im bayerischen Verfassungsschutzbericht war erfolglos geblieben. Im Jahresbericht 2018 schrieb das LfV, in der VVN-BdA werde »nach wie vor ein kommunistisch orientierter Antifaschismus verfolgt«. Der Verein sieht sich selbst als größte und älteste, zudem überparteiliche Organisation von Antifaschistinnen und Antifaschisten in Deutschland. Leitmotiv der ­Organisation ist der Schwur von Buchenwald, der bei einem Gedenkappell für die Ermordeten des Konzentrations­lagers Buchenwald am 19. April 1945 verlesen wurde: »Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.«

Die Beschuldigungen gegen den Verein, er sei zu links, kommunistisch und nicht verfassungskonform, sind alt. 1948 fasste die SPD auf ihrem Bundesparteitag in Düsseldorf einen Unvereinbarkeitsbeschluss, den der Parteivorstand erst 2010 aufhob. Die in den fünfziger Jahren erlassenen Berufsverbote im Öffentlichen Dienst betrafen auch die Mitglieder des Vereins, da sie als kommunistische Verfassungsfeinde galten. In den fünfziger und sechziger Jahren scheiterten mehrere Versuche, die ­Organisation oder einzelne Landesverbände zu verbieten.

1971 erweiterte sich die VVN zum »Bund der Antifaschisten«, um auch jüngeren Menschen, die sich den Zielen der Organisation verbunden fühlten, eine Mitgliedschaft zu ermöglichen. Die Öffnung geschah unter dem Eindruck von Wahlerfolgen der NPD. Zwischen 1966 und 1968 war die Partei in sieben Landtage eingezogen, bei der Bundestagswahl 1969 war sie mit 4,3 Prozent der abgegebenen Stimmen an der Fünfprozenthürde gescheitert.

In einem offenen Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bezeichnet die Shoah-Überlebende und Ehrenvorsitzende der VVN-BdA, Esther Bejarano, den Entzug der Gemeinnützigkeit als »schwere Kränkung«, gerade angesichts zunehmender Angriffe von rechts. Scholz hatte Bejarano 2012 das Große Bundesverdienstkreuz überreicht. Er war damals Bürgermeister von Hamburg. »Wer aber Medaillen an Shoah-Überlebende vergibt, übernimmt auch eine Verpflichtung. Eine Verpflichtung für das gemeinsame Nie wieder, das unserer Arbeit zugrunde liegt«, schreibt Bejarano in ihrem Brief an den Minister.
Mehr als 17 000 Menschen hatten bei Redaktionsschluss eine Petition unterzeichnet, die verlangt, dass der VVN-BdA der Status der Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt wird. Der Verein forderte dazu auf, massenhaft an die zuständigen Stellen zu schreiben.

Die Beschuldigungen gegen
die VVN-BdA, sie sei zu links, kommunistisch und nicht verfassungskonform, sind alt.

Zudem veröffentlichte das Bündnis »Unteilbar« eine Erklärung zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA und andere Organisationen, die weiter gezeichnet werden kann. Thomas Willms sprach von einer kleinen Eintrittswelle. Seit der Verein die Entscheidung des Finanzamts öffentlich gemacht habe, seien etwa 670 neue Mitgliedsanträge eingegangen.

Am Freitag voriger Woche berichtete der Spiegel, Scholz habe Beamte des Bundesfinanzministeriums, die derzeit an einem Entwurf für eine Änderung der AO arbeiteten, dazu aufgefordert, einige Formulierungen des bisherigen Entwurfs so zu ändern, dass Vereinen auch künftig politisches Engagement und Stellungnahmen zur Tagespolitik erlaubt sind.

Am vorvergangenen Freitag hatte das Magazin berichtet, der Entwurf enthalte einen Passus, dem zufolge Vereine ihre Gemeinnützigkeit verlieren sollen, die sich »allzu sehr in die Tagespolitik einmischen«, und sei bereits in der Abstimmung mit den Bundesländern. Attac, das Demoz und die Kampagnenorganisation Campact, die ihre Gemeinnützigkeit Ende Oktober verloren hatte, kritisierten den Entwurf und sprachen von einer »fatalen Entwicklung für die Demokratie«. In einer gemeinsamen Erklärung forderten sie, »den Katalog gemeinnütziger Zwecke insbesondere um Menschenrechte, Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und Frieden zu erweitern«. Scholz hat sich also der Kritik gebeugt und sich hinter seinen Untergebenen versteckt.

Wie die neue Formulierung lauten wird, bleibt abzuwarten. Dass ein solches Hickhack die vielen kleinen Vereine beruhigen wird, die jetzt um ihre ­Gemeinnütigkeit und damit oft um ihre Existenz bangen, ist eher unwahrscheinlich.

Für die VVN-BdA sind die mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuernachforderungen in fünfstelliger Höhe existenzbedrohend. Der Verein hat Widerspruch gegen den Bescheid des Finanzamtes eingelegt und einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs gestellt. Wird diesem nicht stattgegeben, muss der Verein die Summe zurückzahlen.