Im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann des KZ Stutthoff ging es um das Häftlingsmassaker in Neustadt/Holstein am 3. Mai 1945

Ein Viertel Mensch

Im Prozess gegen einen früheren Wachmann im KZ Stutthof berichtete ein Augenzeuge von den Massakern in Neustadt/Holstein.

David Falahi Ackermann lachte kurz auf. »Hatten Sie an Bord zu essen und zu trinken?« hatte ihn die Vorsitzende Richterin im Prozess gegen den frü­heren KZ-Wachmann Bruno D. gefragt. »Auf dem Schiff gab es gar nichts! Nichts zu essen und nichts zu trinken«, antwortete Ackermann. Er habe nur Meerwasser getrunken, seine Füße seien deshalb ganz dick geworden.

Das war am 33. Verhandlungstag, Anfang Juni. Der 89jährige Nebenkläger und Überlebende Ackermann wurde zum zweiten Mal in dem Prozess als Zeuge angehört (Jungle World 19/2020). Als 14jähriger war er im August 1944 zusammen mit seiner jüdischen Familie aus Riga ins KZ Stutthof verschleppt worden. Die Aussage des früheren Landwirts wurde wieder per Video aus dessen Wohnzimmer in Israel in den Hamburger Gerichtssaal übertragen.

Diesmal berichtete der Rentner ausführlich über die Räumung des KZ Stutthof bei Danzig Ende April 1945. Das Wachpersonal trieb damals mehrere Tausend Gefangene zur Weichselmündung. Auf dem Weg seien alle, die sich setzten oder hinlegten, sofort von den Wachleuten erschossen worden. Deshalb hätten er und sein Freund in den Pausen immer versucht, auf den Beinen zu bleiben.

An der Halbinsel Hel mussten die Gefangenen Lastkähne besteigen. »Das war viel zu eng; wir wussten, dass man das nicht überleben kann«, so Ackermann. Unter Deck hätten er und sein Freund ein Schlupfloch hinter ei­ner Maschine gefunden, denn sie hatten Angst, von der Menschenmenge erdrückt zu werden. Während der Angeklagte Bruno D. zu einem früheren Zeitpunkt behauptet hatte, er habe auf der Überfahrt keine Toten gesehen, sagte Ackermann: »Es sind Tag und Nacht Menschen gestorben. Man hat die Leichen ins Meer geworfen.«

Etwa fünf Tage seien sie unterwegs gewesen, bis sie gelandet seien. Es war am Strand von Neustadt in Holstein. Vor Gericht beschrieb Ackermann, wie ein SS-Mann in seiner unmittelbaren Umgebung sitzende Gefangene per Genickschuss tötete. »Ungefähr sechs oder acht Menschen. Glücklicherweise standen mein Freund und ich, deshalb sind wir nicht erschossen worden.« Auch während des Fußmarschs vom Strand zu einer Kaserne und einem Sportplatz seien immer wieder Menschen von der Kolonne abgetrennt und erschossen worden.

Ackermann kann sich an viele Ereignisse gut erinnern, sagt aber auch, dass er für bestimmte Details kein Auge gehabt habe. Waren Gefangene aus Norwegen und Polen auf dem Kahn? Wie haben die Wachleute auf die Genickschüsse des SS-Mannes reagiert? »Ich war ein Viertel Mensch, ich war in keinem guten Zustand.« Er habe sich bemüht, ab und zu etwas Meerwasser zu bekommen. »Das war alles, was mich interessiert hat.«

Als Sachverständiger zu den Ereignissen in Neustadt in Holstein wurde der Historiker und Archivar Reimer Möller von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme gehört. Er berichtete, dass die Ermordung von Gefangenen aus dem KZ Stutthof in den Morgenstunden des 3.Mai 1945, wenige Stunden vor der Ankunft britischer Panzer, in Pelzerhaken, Merkendorf und Neustadt-Hafen heutzutage in der Öffentlichkeit unbekannt sei. Es sei von 240 bis 400 Opfern auszugehen.

Er sei nicht nur bei der Überfahrt, sondern auch am Strand anwesend gewesen, hatte der Angeklagte bereits früher eingeräumt. Er selbst habe nicht geschossen, sollte aber Gefangene, auch tote, »einsammeln«. Bemerkenswerterweise ließ er am 3. Juni über seinen Anwalt mitteilen, dass er sich mittlerweile an den Namen eines Freundes erinnern könne, mit dem er sich damals vom Strand entfernt haben will. Bislang hatte D. behauptet, sich ausschließlich an den Namen seines Vorgesetzten erinnern zu können. Er habe damals die Kleidung gewechselt, seine Erkennungsmarke und das Soldbuch in die Erde gesteckt und sich mit dem Freund vom Ort des Geschehens entfernt. Wenige Tage später seien sie in Gefangenschaft gekommen. »Am 7. Mai hat uns der Ami kassiert«, so der Angeklagte.

Die Arbeitsgemeinschaft Neuengamme, ein ursprünglich als Interessenvertretung ehemaliger Gefangener des KZ Neuengamme im Jahre 1948 gegründeter Zusammenschluss, bemängelte, dass die Aussagen des Angeklagten von Erinnerungslücken geprägt seien und er keine Verantwortlichen benenne. Zudem kritisiert sie, dass im Hamburger Verfahren gegen Bruno D. die Taten in Neustadt aus der Anklage ausgeklammert worden seien. Tatsächlich ahndete die Justiz diesen Massenmord nie. Die Täter gingen straffrei aus. Ermittlungen der britischen ­Armee wurden nicht weiterverfolgt, die der Staatsanwaltschaft Lübeck, die ab 1984 nach Anzeigen von Überlebenden aus Polen und Israel er­mittelte, wurden wegen »nicht ersichtlicher Ermittlungsansätze« eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft Bruno D. Beihilfe zum Mord in 5 230 Fällen vor. Die Beweisaufnahme soll demnächst abgeschlossen sein. Nach den dann folgenden Plädoyers soll Ende Juli das Urteil gesprochen werden.