Gespräch mit Roland Hoheisel-Gruler über das Berliner Antidiskriminierungsgesetz

»Unsere Leute sind fehlbar«

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Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung hat am Donnerstag vergangener Woche als erstes Bundesland ein Antidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Die Opposition und Polizeigewerkschaften halten allerdings das Gesetz selbst für diskriminierend. Die Jungle World hat mit Roland Hoheisel-Gruler gesprochen. Er ist Jurist, Hochschullehrer beim Bundeskriminalamt und Mitglied des Vereins »PolizeiGrün«.

Was zeichnet das neue Gesetz aus?

Das Land Berlin gewährt seinen Bürgerinnen und Bürgern künftig einen Rechtsschutz bei staatlichem Handeln in allen öffentlich-rechtlichen Stellen. Das Entscheidende daran ist, dass das Land sich zurücknimmt und sagt: »Unsere Leute sind fehlbar. Das wollen wir zwar nicht, aber wenn es passiert, seid ihr nicht schutzlos gestellt.«

Was ändert sich konkret für Betroffene?

Diejenigen Menschen, die in einer Diskriminierungssituation sind, haben nicht immer die Chance, das auch stichhaltig nachzuweisen. Hier existiert ein ungleiches Kräfteverhältnis zwischen Bürger und Staat. Das neue Gesetz erleichtert die Beweisführung: Das Land muss nachweisen, dass eine Diskriminierung nicht stattgefunden hat. Wenn dieser Beweis nicht gelingt und die Diskriminierung »überwiegend wahrscheinlich« ist, hat der Betroffene Ansprüche gegenüber dem Land, jedoch nicht gegenüber dem einzelnen Beamten.

Das Gesetz gilt für alle öffentlichen Einrichtungen wie das Schulwesen oder die Verwaltungsbehörden. Warum reagieren ausgerechnet die Polizeigewerkschaften so scharf?

Die Polizei geht davon aus, dass sie das Gesetz und das Recht schützt. Da sie auch die Mittel und Möglichkeiten des Schutzes besitzt, wähnt sie sich bereits auf der richtigen Seite. Ein Gesetz wie das LADG, das von einer grundsätzlichen Fehlbarkeit ausgeht, trifft damit große Teile der Polizei in ihrem positiven Selbstverständnis.

Sind die Sorgen der Polizeigewerkschaften berechtigt, künftig von Clanchefs und Drogendealern massenhaft verklagt zu werden?

Nein, mit Sicherheit nicht. Das ist völlig überzogen. In das Gesetz wurden zwei gute Sicherungen ein­gebaut. Erstens kann man nicht einfach kommen und sagen: »Ich wurde diskriminiert, ich möchte jetzt Schadenersatz.« Sondern man muss Tatsachen glaubhaft machen. Die Glaubhaftmachung ist ein feststehender Begriff, der im Zivilprozessrecht gang und gäbe ist, zum Beispiel bei eidesstattlichen Versicherungen. Und schließlich muss die Diskriminierung noch »überwiegend wahrscheinlich«, also zu mindestens 50 Prozent wahrscheinlich sein. Ich denke daher, dass die Clanchefs und Hintermänner garantiert etwas Besseres zu tun haben, als zu versuchen, mit diesem Werkzeug die Berliner Verwaltung lahmzulegen.

Wo sehen Sie Probleme des Gesetzes?

Das Hauptproblem sehe ich bei der anlasslosen Personenkontrolle. Bei allen sonstigen polizeilichen Maßnahmen steht irgendein Verhalten der Menschen im Hintergrund. Bei den anlasslosen Personenkon­trollen oder an kriminalitätsbelasteten Orten bleibt letztlich nur das Aussehen als Anhaltspunkt für die Kontrolle. Für dieses Problem muss man aber nicht das Antidiskriminierungsgesetz ändern, sondern man müsste sich fragen, wie man die öffentliche ­Sicherheit und Ordnung an solchen Orten auf andere Weise herstellen kann.