Der Konflikt um das Demons­trationsrecht und die neuen Proteste in Frankreich

Das umstrittene Demonstrationsrecht

Die französische Exekutive will das Versammlungsrecht einschränken. Demonstrationen von Krankenhausbeschäftigten und für die Rechte illegalisierter Einwanderer finden dennoch statt.

Man glaubte, der Kampf um das Versammlungsrecht sei abgeschlossen, doch nun geht er in eine neue Runde. Am 13. Juni urteilte der französische Conseil d’État, das höchste Verwaltungsgericht des Landes, ein allgemeines Versammlungsverbot unter freiem Himmel unter Berufung auf die Bedrohung durch das neuartige Coronavirus sei nicht rechtskonform. Zwei Tage später, am Montag voriger Woche, schien die Regierung der richterlichen Anordnung nachzukommen und publizierte eine neue Regel im Journal officiel, dem Amtsblatt der französischen Republik. Ab sofort »kann die Präfektur Versammlungen bis zu 5 000 Personen genehmigen«, wenn deren Veranstalter hinreichende gesundheitliche Vorkehrungen treffen, etwa in Form eines Abstandsgebots oder einer Verpflichtung zum Maskentragen.

Das französische Demonstrationsrecht kannte zwar eine Anmeldepflicht, doch galten angemeldete Versammlungen und Protestzüge grundsätzlich als erlaubt. Die neue Regelung beendet dieses Prinzip.

Die Bestimmung, dass eine Demonstration genehmigt werden kann, soll auch über das für den 10. Juli vorgesehene Ende des »gesundheitlichen Notstands« hinaus Bestand haben. Sie ist ein Bruch mit dem seit Jahrzehnten geltenden Demonstrationsrecht. Dieses verlangt verpflichtend eine Anmeldung, doch dann gelten Versammlungen und Protestzüge grundsätzlich als erlaubt; nur im Ausnahmefall kann nachträglich ein begründetes Verbot ausgesprochen werden. Das zu kontrollieren, obliegt den Verwaltungsgerichten. Die neue Regelung kehrt dieses Prinzip um: Zunächst gilt ein prinzipielles Verbot, außer die Verwaltung genehmigt die Veranstaltung nach Prüfung der Unterlagen – oder eben auch nicht.

Am Freitag voriger Woche riefen daraufhin mehrere Gewerkschaftsverbände wie die CGT, Sud/Solidaires, die FSU, Force Ouvrière (FO) sowie die progressiven Richter- und Anwältegewerkschaften SM und SAF gemeinsam erneut den Conseil d’État an. Dieser will am 29. Juli eine Anhörung über die Zukunft des Demonstrationsrechts abhalten.
Zu ersten erlaubten Demonstrationen kam es am Dienstag voriger Woche in mehreren Großstädten: Zunächst protestierten die Beschäftigten im Gesundheitswesen; am Samstag gab es Demonstrationen für die Rechte von sans papiers (illegalisierten Einwanderern) und gegen Polizeigewalt. Rund 5 000 Personen waren am Samstag in Paris unterwegs, deren Routen mehrfach von der Polizei blockiert wurden, die am Spätnachmittag jedoch an ihr Ziel ­gelangten. Am Dienstag waren es nach behördlichen Abgaben allein in Paris 18 000 Menschen. Zwischen 3 000 und 7 000 Menschen, so die polizeilichen Zahlen, demonstrierten jeweils in Marseille und Bordeaux.

Die Angehörigen von Gesundheits- und Pflegeberufen hatten seit März 2019 gegen die unzureichende Finanzierung und Ausstattung der öffentlichen Krankenhäuser protestiert, unter anderem mit Streiks; im Frühjahr erhielten sie wegen ihres Einsatzes gegen die Pandemie wochenlang täglichen Applaus von den Balkonen herab. Dennoch demonstrierten am 16. Juni nur wenige Beschäftigte anderer Berufsgruppen mit ihnen. Am zahlreichsten waren Angehörige von Lehrberufen auf der Pariser Demonstration anzutreffen, neben jungen Linken, Angehörigen des Schwarzen Blocks und einigen Gelbwesten.

In den klassischen Medien wie auch auf Twitter und Facebook machte die Demonstration vor allem nachträglich Furore, wegen der Bilder von der Festnahme einer 52jährigen Krankenschwester, Farida C. Die 1,55 Meter große Frau wurde von mehreren Bereitschaftspolizisten umringt, an den Händen gefesselt und abtransportiert, während sie nach ihrem Medikament Ventolin rief; sie leidet an Asthma und war vor einigen Wochen an Covid-19 erkrankt. Kommentatoren unterstrichen die Brutalität der Polizei; im Lauf des Abends erschien ein Video beim rund um die Uhr sendenden Privatfernsehsender BFM TV, das zeigt, wie Farida C. kleine Objekte auf die Einsatzkräfte wirft.

Tatsächlich hat Farida C. zugegeben, Gegenstände in der Größe von Kieselsteinen geworfen und zwei »Stinkefinger« in Richtung Einsatzkräfte gezeigt zu haben. Nach 24stündigem Polizeigewahrsam kam sie frei, am 25. September muss sie sich vor einem Pariser Gericht verantworten. Farida C.s Verhalten vorausgegangen war, wie auch aus Bildern bei BFM TV klar zu erkennen ist, ein Polizeieinsatz, bei dem sich Gesundheitsbeschäftigte in weißen Kitteln zwischen die Polizei und Angehörige des Schwarzen Blocks stellten. Letztere griffen unter anderem einen Bus für Mitglieder einer FO-Gewerkschaft des Pflegepersonals an, den sie wohl für einen Touristenbus hielten, und stürzten einen PKW mit Behindertenkennzeichnen um. Die Polizei attackierte die Menge, nicht nur den Schwarzen Block, mit Tränengas.

Gewerkschaften wie die CGT im Krankenhauswesen zeigten, trotz Kritik an den Würfen auf die Polizisten, Verständnis für die festgenommene Farida C. Vielen gilt die Festnahme als unverhältnismäßig, viele Kommentare fragen auch, wie eine über 50jährige Fachkraft für Geriatrie »dazu gebracht« wurde. Farida C. gab in einer Mitteilung an die Medien bekannt, ihr spontaner Zorn an dem Tag habe gar nicht hauptsächlich der Polizei gegolten, sondern »dem Staat und seinem Umgang mit den Gesundheitsbediensteten«.

Am 8. Juni war nach monatelanger Verzögerung das Regierungsdekret bekannt geworden, das eine Einmalzahlung von 1 500 Euro an die Gesundheitsbediensteten regelt. Die ausgelobte Sonderprämie infolge der Coronakrise wird jedoch gedeckelt: In 61 von 101 Verwaltungsbezirken soll sie nun nur 500 Euro betragen; Krankenhausdirektoren dürfen sie aufstocken, aber nur für höchstens 40 Prozent ihres Personals.