Zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Pandemiebekämpfung in Zeitlupe

Die Erweiterung der Bundeskompetenzen im Infektionsschutzgesetz und die Vereinheitlichung von Maßnahmen geschehen eher zu zaghaft als autoritär.

Die Reform des Infektionsschutzgesetzes geriet, wie die Covid-19-Pandemie, langwieriger als erwartet. Die erste Lesung des von der Großen Koalition in den Bundestag eingebrachten »Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« am Freitagmorgen war auch keine Sternstunde des Parlaments. Diese Floskel wird häufig für biopolitische Debatten verwendet, wenn die Abgeordneten vom Fraktionszwang befreit über ethische, rechtliche und politische Fragen diskutieren und entscheiden. Das Parlament ist aber durch die Debatte wieder zu einem Ort der Kontroverse und der Entscheidungsfindung geworden – eine Rolle, auf die es gerade in der Pandemiezeit oft genug und zu genügsam verzichtet hatte. Transparenz, Meinungsvielfalt und damit auch die Legitimität vieler Entscheidungen hatten darunter gelitten, dass diese an die Exekutive abgegeben worden waren. Schon weil der jetzige Vorstoß zur Zentralisierung von Entscheidungskompetenzen das Parlament einbezieht, hat er nicht den autoritären Charakter, den ihm die Coronaverharmloser und -verharmloserinnnen auch in der Bundestagsdebatte lautstark unterstellten.

Der Gesetzentwurf der Großen Koalition war von Beginn an kein aufregendes und innovatives Werk. Er nimmt weder den Ländern die Entscheidungsgewalt, noch verleiht er der Bundesregierung in Pandemiezeiten einen außer­gewöhnliche Machtzuwachs. In dem neuen Paragraph 28b des Infektionsschutzgesetzes werden lediglich längst bekannte Maßnahmen bundesweit an bestimmte Inzidenzwerte gekoppelt. Diese Maßnahmen sind nach Auffassung der Koalition das Minimum dessen, was zur Eindämmung der Infektionen geschehen sollte. Weitergehende Regelungen der Bundesländer werden dadurch nicht ausgeschlossen.

Die der Bundesregierung eingeräumte Kompetenz, bei einer Siebenta­geinzidenz von über 100 Rechtsverordnungen mit Geboten und Verboten zur Bekämpfung des Virus zu erlassen, wird dadurch begrenzt, dass Bundestag und Bundesrat diese Verordnungen billigen müssen. Da Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren nach Artikel 74 Nummer 19 des Grundgesetzes Gegenstand konkurrierender Gesetzgebung von Bund und Ländern sind, besteht kein Zweifel an der Zulässigkeit dieser Ergänzung des Gesetzes. Im Gegenteil – angesichts der gegenwärtigen krisenhaften Zuspitzung des Infektionsgeschehens und der äußerst gefährlichen Entwicklung auf den Intensivstationen ist eher die Frage zu stellen, warum das Gesetz erst so spät kommt.

Die Reform wird ausdrücklich damit begründet, dass mit dem durch sie ermöglichten »bundeseinheitlichen staatlichen Handeln (…) der Schutzpflicht für das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit« nachgekommen werden könne. Dies scheint angesichts der mehr als 80 00 Coronatoten in der Bundesrepublik, des Verlaufs der dritten Welle der Pandemie und der erwartbar eher geringen Effekte der Maßnahmen unzureichend. Gesellschaftliche und soziale Folgen der fatalen Zuteilung von Lebenschancen je nach Krankheitsbild und vorhandenen Ressourcen im Rahmen der Intensivbehandlung sind bereits spürbar.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte in ihrer Rede zu Beginn der Bundestagsdebatte die Dringlichkeit betont: »Das Virus verzeiht kein Zögern. Das Virus lässt nicht mit sich verhandeln.« Damit offenbarte sie aber auch das Problem ihrer Regierung: Um das, was sie für richtig hält, also Maßnahmen der erforderlichen Härte und Schärfe, durchzusetzen, braucht sie einen starken Rückhalt – und zwar auf den verschiedenen politischen Ebenen, aber auch in der Bevölkerung.

Diese Unterstützung erscheint heutzutage aber schwächer als zu Beginn der Pandemie – auch wenn die Coronaleugner und -verharmloserinnen nach wie vor weit in der Minderheit sind. Der Verlust an Zustimmung und die abnehmende Bereitschaft, auch Fehler der politisch Verantwortlichen zu tolerieren, liegt nicht in erster Linie an der Abstumpfung und Erschöpfung, die sich mit dem Andauern der Pandemie ausbreiten. Katrin Göring-Eckardt, die Bundestagsfraktionsvorsitzende der Grünen, hat in ihrer Bundestagsrede zum Gesetzentwurf beschrieben, dass und wie die anfängliche »Vereinbarung zwischen Bürgern und Bürgerinnen und der Regierung« einseitig aufgekündigt worden sei: »Hilfen kamen zu spät oder sie kamen unzureichend. Stattdessen kamen im März Lockerungen – wider besseres Wissen und wider bessere Wissenschaft. Mehr Infektionen und mehr schwere Erkrankungen wurden zugelassen.«

Auch andere Entwicklungen haben dazu beigetragen, dass die staatlichen Maßnahmen an Überzeugungskraft verlieren: Die bisweilen erstaunlich große Toleranz und Zurückhaltung der Polizei gegenüber demonstrierenden Coronaleugnern und -leugnerinnen, die weder Masken tragen noch Abstand halten, dafür aber Journalisten angreifen, gehören dazu. Wenig hilfreich war auch der wie selbstverständlich erfolgende Zugriff von Fahndern auf Daten, die bei Restaurantbesuchen freiwillig preisgegeben wurden, damit Infektionsketten nachverfolgt werden konnten, wie beispielsweise in Hamburg geschehen.

Pandemiebekämpfung ist nicht alleine, und möglicherweise nicht einmal zuallererst, Infektions­schutzpolitik, sondern sollte auch und vor allem Sozialpolitik sein.

In der derzeitigen Diskussion sind – nicht überraschend – die Ausgangssperren in den Mittelpunkt der Kritik gerückt. Diese Einschränkungen, deren Ausmaß zu Redaktionsschluss noch nicht feststand, erscheinen vielen unverhältnismäßig und als staatlicher Eingriff, der geradezu idealtypisch für eine wenig überzeugende Gewichtung bei der Pan­demiebekämpfung steht: Individuelle Freiheitsrechte werden beschnitten, während in anderen Bereichen vergleichsweise zurückhaltend gehandelt wird. Familien, Studierende und die Bewohner von Flüchtlingsunterkünften, stationären Einrichtungen und Mietskasernen werden bedingungslos in die Pflicht genommen, die Kultur – ob frei finanziert oder staatlich gefördert – einfach stillgelegt und die Gastronomie weitgehend auf die Lieferung von Fast Food zurechtgestutzt; dagegen schont man größere Unternehmen und einflussreiche Konzerne, die mit viel Mühe und unter Aufbietung aller Kräfte gerade mal dazu verpflichtet werden können, einen Test pro Beschäftigten pro Woche anzubieten.

Pandemiebekämpfung ist nicht alleine, und möglicherweise nicht einmal zuallererst, Infektionsschutzpolitik, sondern sollte auch und vor allem Sozialpolitik sein. Es nützt nicht der Effizienz und ist auch nicht nachvollziehbar, dass beispielsweise bei den Impfungen nicht die Angehörigen vulnerabler Gruppen (sieht man von den alten Menschen ab) priorisiert werden, sondern diejenigen, die diese professionell versorgen. Warum werden die Regelungen für Schulen nicht auch auf Betriebe angewandt: mindestens zwei Tests wöchentlich für alle Beschäftigten? Warum gibt es keine bundesweite Verpflichtung, Raumluftreiniger in Schulen und Unternehmen zu installieren? Diese und ähnliche Maßnahmen werden derzeit allenfalls am Rande diskutiert.

Eine Pandemiebekämpfung zu ­konzipieren und zu unterstützen, die wissenschaftliche Begründungen nicht mit technokratischem Reduktionismus verwechselt und die gesellschaftspolitische Dimension der Prävention mitbedenkt, ist schwierig, aber notwendig. Dass die Große Koalition keine Meisterin dieses Fachs ist, kann nicht überraschen.