Der Bundestag hat über die Neuregelung der Sterbehilfe diskutiert. Einige Abgeordnete streben eine Verknüpfung von Antisuizid- und Antiabtreibungspolitik an.
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Das Gesundheitssystem ist auf ethische Fragen nicht vorbereitet. Die bevorstehende Kassenzulassung nichtinvasiver Tests zeigt die Schwachstellen auf.
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Das höchste niederländische Gericht hat in einem Euthanasiefall entschieden, in dem die Patientin an Alzheimer erkrankt war. Die Euthanasie von demenzkranken Menschen wird dadurch erheblich erleichtert.
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Den Zeitpunkt des eigenen Todes selbst zu bestimmen oder Sterbehilfe zu leisten, ist auch eine juristische Frage. Zwei Verfahren könnten die Sterbehilfe sehr bald wieder zum Politikum machen.
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