Ungesunde Kapitalinteressen
Er wolle gegen »die absolute Profitgier« der Investoren vorgehen und diese daran hindern, Praxen zu betreiben, »in denen junge Ärzte Hamsterradmedizin mit schlechter Qualität betreiben, um absurde Profitziele zu erreichen«. Die Praxen sollten »denen gehören, die da arbeiten«. Das versprach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Ende Dezember in einem Interview mit Bild am Sonntag.
Um die Bedeutung dieser Ankündigung zu verstehen, muss man die Struktur der ambulanten ärztlichen Versorgung betrachten. Die überwiegende Mehrheit der Arztpraxen befindet sich nach wie vor im Besitz der dort arbeitenden Ärzt:innen. Diese agieren meist als Kleinunternehmer. Die niedergelassenen Ärzte, die gesetzlich Versicherte behandeln, sind in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) organisiert; diese sind Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber keine Staatsbehörde. Die bundesweit insgesamt 17 KVen vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen und schließen mit diesen sogenannte Kollektivverträge zur Vergütung ärztlicher oder psychotherapeutischer Leistungen ab.
Gesundheitsminister Lauterbach sprach von »ausländischen Finanzinvestoren« und davon, dass der »Einstieg dieser Heuschrecken in Arztpraxen« unterbunden werden solle.
Niedergelassene Ärzte verdienen überwiegend sehr gut. Vor Steuern, eigenen Versicherungsbeiträgen und Investitionen erzielten Ärzte nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2019 durchschnittlich Reinerträge in Höhe von 296 000 Euro. Drei Viertel der Einnahmen wurden mit der Behandlung von Kassenpatienten erwirtschaftet, der Rest stammt von Privatpatienten. Die Einnahmen schwanken jedoch; zum Beispiel verdienen Augenärzte mehr als Hausärzte.
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