Freitag, 03.11.2023 / 19:40 Uhr

Deutschland verbietet Hamas und Samidoun

Von
Gastbeitrag von Redaktion Mena Watch

Bildquelle: Samidoun

Nach langem Zögern geht das Innenministerium endlich gegen Unterstützer palästinensischer Terrororganisationen vor.

 

Innenministerin Nancy Faeser hat am Donnerstag das Verbot der palästinensischen Terrororganisation Hamas und sowie der Gruppierung Samidoun bekannt gegeben. Sie kam damit nach längerem Zögern den Forderungen nach einem staatlichen Vorgehen gegen palästinensische Terrorunterstützer in Deutschland nach, die nach dem Hamas-Massaker in Israel am 7. Oktober noch einmal deutlich lauter geworden sind.

Die Hamas wird von der Europäischen Union schon seit Längerem als Terrororganisation eingestuft, existierte als solche in Deutschland aber nicht und konnte daher auch nicht als Organisation verboten werden. Über sie wurde ein Betätigungsverbot belegt. Einige der Hamas nahestehende Vereine wurden allerdings schon vor einigen Jahren verboten. Laut dem Verfassungsschutzbericht galten im Jahr 2022 in Deutschland rund 450 Personen als Mitglieder oder Anhänger der Hamas.

Zentraler Akteur des Israelhasses

Im Gegensatz war das auch international tätige »palästinensische Gefangenennetzwerk« Samidoun in Deutschland als Verein angemeldet, der nunmehr verboten wurden. Samidoun wird der Terrororganisation Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) zugerechnet. In Israel wurde Samidoun bereits vor zwei Jahren als terroristische Organisation verboten.

Die Gruppe ist ein zentraler Akteur israelfeindlicher Agitation und ist in den vergangenen Jahren immer wieder als Veranstalter entsprechender Kundgebungen und Demonstrationen aufgetreten. Im April sorgte ein von Samidoun organisierter Aufmarsch in Berlin für Schlagzeilen, da neben Parolen wie »Mit unserer Seele und unserem Blut befreien wir Aksa« und Lobpreisungen der Hamas auch der Ruf »Tod den Juden« zu hören war.

Nach dem von der Hamas am 7. Oktober verbrochenen Massenmord in Israel feierten Samidoun-Mitglieder in Berlin den blutigen Terror, indem sie auf der Neuköllner Sonnenallee Süßigkeiten an Passanten verteilten.

Hohe Hürden

Die Kriterien für ein Vereinsverbot in Deutschland sind sehr streng. Um aufgelöst zu werden, muss ein Verein gegen Strafgesetze verstoßen, gegen die verfassungsmäßige Ordnung agitieren oder die »Völkerverständigung« gefährden.

Genau das sei laut Innenministerium bei Samidoun gegeben: Der Verein »beeinträchtigt und gefährdet das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern (…), die öffentliche Ordnung sowie sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland«, befürworte die »Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange« und »unterstützt Vereinigungen, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten und androhen«.

Nach dem Verbot muss Samidoun seine Aktivitäten einstellen und darf beispielsweise keine Versammlungen mehr organisieren, Samidoun-Kennzeichen sind ebenso verboten. Wer sich über das Verbot hinwegsetzt und Strukturen des Vereins aufrechtzuerhalten versucht, macht sich strafbar.