Die Regelung der Sterbehilfe in den Benelux-Staaten

Die Grenzen des Sterbens

Die Niederlande und Belgien sind Vorreiter der Legalisierung von Sterbehilfe. Nach mehr als einem Jahrzehnt ist sie gesellschaftlich anerkannt. Die Modalitäten aber bleiben umstritten.

Es ist ein Fall mit Skandalpotential: Ein verurteilter Mörder und mehrfacher Vergewaltiger bekommt von einem Brüsseler Gericht die Zustimmung, in einem Krankenhaus sein Leben beenden zu lassen – von fachkundigem medizinischen Personal, versteht sich. Euthanasie, wie diese Form des Sterbens sowohl im frankophonen als auch im flämischen Landesteil heißt, ist in Belgien seit 2002 legal. Die Voraussetzung für die Bewilligung ist unerträgliches körperliches oder seelisches Leiden. Auf letzteres beruft sich der Häftling Frank Van Den Bleeken. Aktive Hilfe beim Sterben statt einem Leben in Sicherungsverwahrung mit unbestimmtem Ende – dies brachte seinen Fall in den vergangenen Wochen in die Schlagzeilen.
Er steht damit in einer Reihe mit anderen aufsehenerregenden Beispielen in Belgien: die taub-blinden Zwillingsbrüder Marc und Eddy, denen 2012 Sterbehilfe bewilligt wurde; Nathan, eine Transgender-Person, die 2013, verzweifelt an den Folgen ihrer missglückten Geschlechtsumwandlung, auf die gleiche Weise aus dem Leben schied. Und natürlich der Schriftsteller Hugo Claus, der 2008 die Aussicht auf seine fortschreitende Alzheimer- Erkrankung so unerträglich fand, dass die Ärzte sein Gesuch anerkannten.

Auch in Belgien wird weiterhin über die Sterbehilfe diskutiert. Viele Menschen stimmen den Schwestern der von Van Den Bleeken ermordeten Christiane Remacle zu, die den Gerichtsbeschluss im Fall des Häftlings so kommentierten: »Unbegreiflich. Er soll dort verrotten, wo er ist!« Zudem erhält in Kommentaren und Debatten ein Detail viel Aufmerksamkeit: dass Van Den Bleeken in Ermangelung entsprechender Therapiemöglichkeiten in Belgien vergeblich einen Antrag stellte, in eine niederländische Einrichtung überwiesen zu werden. »Sterbehilfe als Todesstrafe?« fragte daher der ehemalige Gefängnisdirektor Guido Verschueren auf der Website deredactie.be.
Im belgischen Diskurs geht es auch nach mehr als zehnjähriger Praxis noch immer darum, die Modalitäten der Sterbehilfe vor allem in ihren Grenzbereichen auszuloten. Dessen ungeachtet wird die Sterbehilfe, den erwähnten Fälle zum Trotz, nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Die »Euthanasie« ist in der Gesellschaft weithin akzeptiert, je nach Quelle sprechen sich bis zu 85 Prozent der Befragten dafür aus.
Entsprechend steigt die Zahl der jährlich gemeldeten Fälle konstant an: 2010 waren es noch 953, im Jahr 2012 bereits 1 432, 2013 waren es 1 807. »Im Durchschnitt beanspruchen fünf Belgier täglich Euthanasie«, titelte kürzlich die Web­site des kommerziellen Fernsehsenders VTM. Der »Föderalen Kontroll- und Evaluationskommis­sion Euthanasie« zufolge liegt der Anstieg an der breiten Verfügbarkeit von Informationen über die Sterbehilfe. Fundamentale Ablehnung gibt es fast nur noch aus konfessionellen Kreisen.
Ähnlich waren die Kräfteverhältnisse, als das belgische Parlament zu Jahresbeginn die Altersgrenze für Sterbehilfe abschaffte. Damit wurde diese auch für schwerstkranke Kinder ohne Aussicht auf Heilung möglich – vorausgesetzt, sie werden in einem psychologischen Gutachten für vollständig willensfähig erklärt. (Im Unterschied zu Erwachsenen gilt geistiges Leiden bei Minderjährigen allerdings nicht als zulässiges Kriterium.) Damit geht Belgien einen Schritt weiter als die Nachbarländer: In den Niederlanden liegt die Grenze bei zwölf Jahren, in Luxemburg, das 2009 als drittes Land ein Sterbehilfegesetz erließ, bei 16.

Im Wesentlichen waren es die Vertreter monotheistischer Religionsgemeinschaften, die gemeinsam gegen die Novelle protestierten und auf die Palliativmedizin als allgemeine Alternative verwiesen. Zudem befürchteten sie, mit der allmählichen Erweiterung des Kreises der in Frage kommenden Personen könne sich die Gesellschaft unliebsamen Elends entledigen – eine Sichtweise, die deutlich an die bislang ungeklärte Diskussion angelehnt ist, ob Sterbehilfe auch für Demenzkranke zugelassen werden sollte. Die Befürworter der Abschaffung der Altersgrenze hingegen argumentierten, Leiden kenne kein Alter und die Sterbehilfe solle demnach ebenso wenig einer solchen Beschränkungen unterliegen. Zudem war es ihnen wichtig, eine bestehende Praxis aus dem Schatten zu holen und die Betroffenen nicht noch zusätzlich mit einer Illegalität ihres Handelns zu belasten.
Stetig wachsende Zahlen in der Sterbehilfe kennen auch die Niederlande, wo 2001 das weltweit erste entsprechende Gesetz erlassen wurde. Mit 4 829 Fällen gab es 2013 eine Steigerung um 15 Prozent gegenüber 2012 mit 4 188. Ähnlich wie in Belgien fällt ein sprunghafter Anstieg in den vergangenen Jahren ins Auge, denn 2009 lag die Zahl noch bei 2 636. Vergleichbar ist auch der Grad der Zustimmung in der Bevölkerung, der bei etwa 75 Prozent liegt.
Bei allem prinzipiellen Konsens diskutiert man aber auch in den Niederlanden über Grenzfälle. Derzeit geht es vor allem um die Gruppe psychiatrischer Patienten. Deren Zahl in den Sterbehilfestatistiken stieg zuletzt von 14 im Jahr 2012 auf 42 Fälle 2013. Zu Jahresbeginn führte diese Entwicklung zu parlamentarischen Nachfragen an die Gesundheitsministerin. Martin Buijsen, Professor für Gesundheitsrecht in Rotterdam, forderte im Fachblatt Medisch Contact, die jeweilige Prüfungskommission müsse obligatorisch um einen Psychiater ergänzt werden. Denn bei psychiatrischen Patienten sei die Abwägung schwierig, ob es sich um einen wohlüberlegten, kraft eigener Entscheidung gewünschten Schritt handele und ob eventuelle Alternativen ausreichend in Betracht gezogen worden seien.
Das Beispiel Niederlande zeigt, welche Akteure die Diskussionen und Entscheidungen zur legalen Sterbehilfe zu beeinflussen suchen. Dazu zählen neben den beiden Parlamentskammern auch Organisationen wie die »Niederländische Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende«, Mediziner und nicht zuletzt die Justiz. Ein aufsehenerregendes Urteil sprach Ende 2013 das Gericht in Zutphen: Es ging um Albert Heringa, einen Mann Anfang 60. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Heringa seiner 99jährigen Mutter bei der Beendigung ihres Lebens geholfen hatte – auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter. Heringa wurde zwar schuldig gesprochen. Doch weil er aus Liebe zu seiner lebensmüden Mutter gehandelt habe, sah der Richter von einer Strafe ab.

Die Gerichte dürften künftig auch in Belgien noch mehr mit dem Thema Sterbehilfe zu tun haben, denn dank der medialen Aufmerksamkeit ist aus Frank Van Den Bleekens Ersuchen ein Präzedenzfall geworden. Seit der Bewilligung der Sterbehilfe für ihn haben insgesamt 15 belgische Häftlinge einen entsprechenden Antrag gestellt. Kurz nach dem Beschluss kündigte auch Farid Bamouhammad, einer der bekanntesten Häftlinge des Landes, an, er wolle ein Gesuch um Sterbehilfe einreichen. Farid Le Fou, wie er auch genannt wird, sitzt wegen Totschlags, versuchten Totschlags und versuchter Entführung ein – seit fast 30 Jahren.