15.11.2018
Im Fall eines im Gefängnis verbrannten Flüchtlings hält die nordrhein-westfälische Landesregierung an der Suizidthese fest

Ein Toter und viele Fragen

Der in der Justizvollzugsanstalt Kleve verbrannte Amad Ahmad soll das Feuer in seiner Zelle selbst gelegt haben. Die psychologischen Berichte zu dem Fall widersprechen sich jedoch.

Amed Ahmad war 26 Jahre alt, als er starb. Der syrische Kurde saß zu Unrecht in Haft: Die Polizei Geldern hatte ihn angeblich mit einem aus Mali stammenden Mann verwechselt. Am 17. September, zwei Monate nach seiner Inhaftierung, brannte es in Ahmads Zelle. Zwei Wochen später erlag der Mann seinen Verletzungen.

Nach Auskunft der Ermittler und eines Brandsachverständigen, der erst zwei Wochen nach dem Brand  hinzugezogen wurde, soll Ahmad das Feuer in seiner Zelle selbst gelegt haben. Um 19 Uhr soll er seine Bett­wäsche am Kopfende seines Betts als Knäuel platziert und angezündet haben. Den letzten Notruf soll er um 19.19 Uhr über die Sprechanlage in seiner Zelle abgesetzt haben. Der zuständige Justizbeamte habe den Notruf ignoriert, weil Ahmad ihm nicht geantwortet habe. Die Ermittler schließen ein Fremdeinwirken kategorisch aus.

Geht man davon aus, dass Ahmad den Brand selbst gelegt hat, stellt sich die Frage nach seinem Motiv. Seit der Fall Anfang Oktober öffentlich wurde, gab es fortlaufend neue Erkenntnisse zum psychischen Zustand Ahmads. Obwohl sich zwischen den verschiedenen Berichten über den Fall, Widersprüche auftun, vertritt die nordrhein-westfälische Landesregierung weiter die Suizidtheorie. Selbst die Frage, ob der Verstorbene über ausreichend eDeutschkenntnisse verfügte, um sich mit Psychologen und Ärzten zu verständigen, ist ungeklärt. Ahmads Freunde aus Geldern bestreiten das. »Wir haben meistens von Deutsch auf Kurdisch gewechselt, weil Deutsch nicht geklappt hat«, sagte einer der Freunde dem Neuen Deutschland. Das Justizministerium teilte dagegen am 10. Oktober mit: »Es bleibt festzuhalten, dass die Bediensteten des Justizvollzugs sich mit dem Gefangenen ausreichend in deutscher Sprache unterhalten konnten. Eines Dolmetschers bedurfte es nicht.« Auch während der Gespräche mit Psychologen und Ärzten sei kein Dolmetscher anwesend ge­wesen.

Selbst die Frage, ob der Verstorbene über ausreichend Deutsch­kenntnisse verfügte, um sich mit Psychologen und Ärzten zu verständigen, ist ungeklärt. Ahmads Freunde aus Geldern bestreiten das.

Ahmad war zuerst in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Geldern, dann in der JVA Kleve inhaftiert. In den beiden Vollzugsanstalten gab es insgesamt drei psychologische Gespräche. In einem Bericht des Justizministeriums vom 10. Oktober heißt es: »Bei der Aufnahmeuntersuchung am 7. Juli in der JVA Geldern wurde eine akute Suizidalität festgestellt.« Zwei Tage später, am 9. Juli, habe der Anstaltsarzt in Geldern eine Suizidgefahr bestätigt. Noch am selben Tag habe eine Mitarbeiterin des psychologischen Diensts ein Gespräch mit Ahmad geführt. Ob sie mit ihm über seinen psychischen Zustand gesprochen hat, geht aus dem Bericht ­jedoch nicht hervor.

Kurze Zeit später wurde Ahmad in die JVA Kleve verlegt. Bis zum 4. September stand er, wie es in dem Bericht heißt, »unregelmäßig unter 15minütiger Beobachtung«. Am 11. Juli vermerkt der Anstaltsarzt der JVA Kleve: »Bedenken gegen Einzelunterbringung: Suizidgefährdung«. Zweimal stellte Ahmad einen Antrag auf Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen. Am 2. August schrieb der Anstaltsarzt, dass er ­keine Bedenken gegen eine Einzelunterbringung Ahmads habe. Eine Suizidgefährdung liege nicht vor. Die Sicherungsmaßnahmen wurden jedoch beibehalten. Am 3. September folgt das erste und einzige Gespräch mit der Anstaltspsychologin. Ahmad schilderte, dass er nicht der per Haftbefehl gesuchte Amedy G. sei. Er habe noch nie an Suizid gedacht und sich auch noch nie selbst verletzt. Von seinen anfänglichen gegenteiligen Äußerungen habe er sich eine zügige Entlassung versprochen. Ahmads Verhalten gebe keine Hinweise auf ­Suizidalität, notierte die Psychologin. Die Sicherungsmaßnahmen wurden aufgehoben. Ahmad kam in eine Gemeinschaftszelle, die er aber wieder verließ, weil es dort Differenzen mit anderen Inhaftierten gab. Er wurde in jene Einzelzelle verlegt, in der später der Brand ausbrach.

Nach dem Gespräch mit der Psychologin wurde der Anstaltsarzt dem Bericht zufolge mehrfach gefragt, ob er Bedenken gegen die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen habe. Der Arzt äußerte keine Bedenken. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen ermittelt. Es bestehe der Verdacht, »dass in der Gesundheitsakte Informationen zum psychischen Zustand des syrischen Staatsangehörigen enthalten sind, die durch den Anstaltsarzt pflichtwidrig nicht der Stelle zur Kenntnis gebracht wurden, die über die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen zu entscheiden hatte«.

Am 16. Oktober sprachen die Ermittler mit dem Büroleiter der Anwaltskanzlei, die Ahmad in seinem Asylrechtsverfahren vertreten hatte. Der Büroleiter soll den Ermittlern geschildet haben, dass Ahmad unter schweren psychischen Problemen gelitten und von Selbstmord gesprochen habe. Ahmad soll nach Angaben des Büroleiters »mindestens zweimal aufgrund akuter Suizidgefahr auf freiwilliger Basis in einer geschlossenen Psychatrie gewesen sein«.

Auch ärztliche Bescheinigungen aus dem Jahr 2016 sollen dazu vorliegen. Der Bericht eines Klinikums, in dem Ahmad untersucht wurde, soll Auskunft über dessen Sprachkenntnisse geben: »Es wurde ausgeführt, dass ­aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse des syrischen Staatsangehörigen ein sicherer psychopathologischer ­Befund nicht zu erheben gewesen sei.« Nach einem Gespräch mit einem professionellen Dolmetscher während des Aufenthalts in der Klinik »hätten sich keine Anhaltspunkte für suizidale oder fremdaggressive Gedankengänge auf dem Boden einer zu diesem Zeitpunkt sicher zu diagnostizierenden psychischen Erkankung gefunden«.