»Duldung light«. Wie sich die Bundesregierung in der Flüchtlingspolitik radikalisiert

Die Orbanisierung der deutschen Asylpolitik

Die Bundesregierung verfolgt immer deutlicher eine flüchtlingsfeindliche Politik nach Vorbild Viktor Orbáns, die auch vor der strafrechtlichen Verfolgung von Unterstützern, Anwältinnen und Journalisten nicht Halt macht.

Dank der chaotischen Verhandlungen über den britischen EU-Austritt und der wöchentlichen Streiks von Schülerinnen und Schülern für Klimaschutz steht die Flüchtlingspolitik derzeit nicht im Zentrum des ­öffentlichen Interesses. Dabei ist in diesem Bereich einiges in Bewegung, mehr als zehn Gesetz­gebungsverfahren laufen momentan. Das Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer (CSU) hat vor ­allem mit dem euphemistisch bezeichneten ­»Geordnete-Rückkehr-Gesetz« für Aufsehen gesorgt, das die Rechte von Flüchtlingen und zivilgesellschaftlichen Organisationen noch weiter einschränken soll.

Das Gesetz soll es ermöglich, noch rigoroser abzuschieben. Menschen, die man noch nicht abschieben darf, sollen weiter entrechtet werden.

Das zentrale Anliegen des Gesetzes ist es, noch rigoroser abzuschieben. Schon mehrere Male haben die Juristinnen und Juristen aus dem Innenministerium in den vergangenen Jahren versucht, eine »Duldung light« einzuführen – der Gesetzentwurf soll nun einen solchen Rechtsstatus unter der ohnehin prekären Duldung schaffen, der die Betroffenen von Integrationsange­boten und vor allem vom Arbeitsmarkt ausschließt. Diesen Status sollen die­jenigen erhalten, denen nach Ansicht der Behörden eine gescheiterte Abschiebung zugerechnet werden kann, zum Beispiel weil sie nicht die notwendigen Reisedokumente beschafft haben. Das könnte viele Menschen betreffen, weil die Ausländerbehörden den Betroffenen oft unterstellen, für das Fehlen von Dokumenten verantwortlich zu sein. Menschen aus »sicheren Herkunftsstaaten« sollen ebenfalls keine Duldung mehr erhalten. Die »Duldung light« verfolgt also den Zweck, Menschen, die man noch nicht abschieben konnte, noch stärker zu entrechten.

In diesem Jahr gibt es an vielen Orten Proteste gegen »100 Jahre Abschiebehaft«. Menschenrechtsorganisationen, die Rechtsanwaltschaft und Flüchtlinge haben es bis 2015 in zahlreichen Gerichtsverfahren geschafft, das System der Abschiebehaft in Deutschland rechtsstaatlich einzuhegen, weswegen viele Inhaftierte entlassen werden mussten. Entgegen dem EU-Recht sollen dem »Geordneten-Rückkehr-Gesetz« zufolge Abschiebehäftlinge zukünftig wieder gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht werden. Damit will das Bundesinnenministerium erreichen, dass wieder mehr Menschen in Abschiebehaft genommen werden können – bislang fehlen nämlich in vielen Bundesländern Kapazitäten in den Abschiebehaftanstalten.

Solidarität mit Geflüchteten? Bis zu drei Jahre Haft.

Für große Empörung sorgt ein weiterer Passus des Gesetzes, der es nicht auf die Flüchtlinge selbst, sondern auf deren Unterstützer abgesehen hat. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe soll zukünftig bestraft werden, wer »ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde geplante Zeitpunkte oder Zeiträume einer bevorstehenden Abschiebung veröffentlicht, an einen unbestimmten Personenkreis gelangen lässt oder einem ausreisepflichtigen Ausländer mitteilt«. Der Gesetzesbegründung zufolge gilt dies auch für geschlossene Newsletter und soziale Netzwerke. Schon seit dem »Asylpaket I« von 2015 dürfen Abschiebungen den Betroffenen nicht mehr angekündigt werden. Doch gerade im Zusammenhang mit den Abschiebeflügen in das Bürgerkriegsland Afghanistan wurden zuletzt immer wieder Termine öffentlich bekannt. Offensichtlich zielt das Bundesinnenministerium auf Flüchtlingsräte und ehrenamtliche Helfernetzwerke ab. Die AfD in Baden-Württemberg hatte schon vergangenes Jahr die Veröffentlichung von Abschiebeterminen kritisiert, das Bundesinnen­ministerium geht nun dagegen vor.

Auch Rechtsanwälte könnten von der Regelung betroffen sein. Wenn ein Flüchtling zum Beispiel in Abschiebehaft genommen werden soll, ist der Zeitraum der bevorstehenden Abschiebung prinzipiell klar. Werden Rechtsanwälte in Zukunft bestraft, weil sie Eilrechtsschutz gegen die drohende Abschiebung oder eine Haftbeschwerde beantragen und auf diesem Weg dem Flüchtling faktisch den Zeitraum bekanntgeben?

Ebenso könnten Journalistinnen und Journalisten Ziel strafrechtlicher Ermittlungen werden. Immer wieder werden Abschiebetermine in Zeitungen und Online-Medien veröffentlicht. Die strafrechtliche Sanktionierung dessen wäre ein gravierender Eingriff in die Presse- und Informationsfreiheit. Umso absurder ist es, wenn ausgerechnet Journalisten Seehofers Gesetzesvorhaben offensiv verteidigen, wie zuletzt ein Kolumnist auf Zeit Online. Im Zuge der politischen und gesellschaftlichen Rechtsentwicklung wird immer offensichtlicher, dass die AfD bei einigen Staatsanwälten Zustimmung erfährt. Die der AfD nahestehenden Staatsanwaltschaften könnten das neue Gesetz nutzen, um zivilgesellschaftliche Kräfte mundtot zu machen.

Seehofers Gesetzesvorhaben steht im Kontext eines europaweiten Angriffs auf zivilgesellschaftliche Akteure.

Seehofers Gesetzesvorhaben steht im Kontext eines europaweiten Angriffs auf zivilgesellschaftliche Akteure. In Ungarn hat die Regierung unter Viktor Orbán bereits Gesetze erlassen, die die Arbeit von Menschenrechts­organisationen kriminalisieren. In Großbritannien und Schweden wurden ­Aktivisten strafrechtlich verfolgt, die versucht hatten, Abschiebungen per Flugzeug zu verhindern. Zuletzt sorgten in Deutschland Razzien in Kirchengemeinden für Aufsehen, die Flüchtlingen Kirchenasyl gewährt hatten.
Neben Gesetzesverschärfungen soll zudem, befeuert durch den Entzug der Gemeinnützigkeit von Attac, das Steuerrecht genutzt werden, um zivilgesellschaftliche Spielräume einzuschränken. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, regte nicht nur einen Entzug öffentlicher Mittel für Flüchtlingsräte an, die diese mitunter aus Projekttöpfen für Rechtsberatung oder Integrationsangebote erhalten, sondern zugleich solle geprüft werden, »inwiefern das systematische Sabotieren von Abschiebungen mit der Gemeinnützigkeit als eingetragener Verein und den damit verbunden Vorteilen in Einklang steht«.
Die Entwürfe aus dem Bundesinnenministerium werden derzeit im Kabinett verhandelt. Selbst wenn die SPD-­geführten Ministerien einige der Restriktionen herausstreichen, bliebe ­unterm Strich eine weitere erhebliche Asylrechtsverschärfung stehen.