Wohnungssuche per Matching-App

Tinder für Mieter

Seite 4 – Wer liest schon die AGBs?
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Einfordern dürfen Vermieter Informationen zur Zahlungsfähigkeit und zu Einkommens- und Arbeitsverhältnissen erst, wenn nach einer Wohnungsbesichtigung beide Parteien tatsächlich Interesse an einem Vertragsabschluss ­haben. Die Vermieter bei Housy.de können erst recht auf eine große – formell freiwillige – Auskunftsbereitschaft zählen: Die Chancen auf eine Besichtigung steigen, je mehr Dokumente die Kandidaten durch entsprechende ­Angaben in dem Onlineprofil in Aussicht stellen.

Dass das Vorzeigen einer Schufa-Auskunft heutzutage zu den selbstverständlichen Schikanen bei der Wohnungssuche gehört, haben Vermieter durch ihre beständige Praxis etabliert. Daran hat man sich schon gewöhnt. Durch Portale wie Housy.de könnte das Einreichen weiterer Dokumente nach dem gleichen Muster etabliert werden.

Housy.de ist nur ein Beispiel für die vielen neuen Start-ups der sogenannten Property-Technology-Branche, die eine solche Entwicklung fördern. Die Branche arbeitet mit genau dieser Form von Berechenbarkeit, Vorhersage und Bewertung der Mieter. Die zahlreichen Analysefunktionen von Plattformen wie Facebook, Instagram und Google laufen beim Besuch von Housy.de zum Zweck optimierter Werbeangebote bereits mit. So kann man es in den AGB von Housy.de nachlesen – aber wer liest die schon? Ausgelesen werden die ­Daten nach Auskunft des Unternehmens noch nicht.

Selbst wenn man sich entwürdigende Massenbesichtigungen durch derartige Portale sparen kann – weil die unerwünschten Kandidaten schlicht keine Angebote mehr bekommen –, ist das Problem mit der Wohnungssuche dadurch keineswegs gelöst. Zumindest nicht für die Mieterinnen und Mieter.