Das diskriminierende Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen

Hauptsache loyal

Manche Katholikinnen und Katholiken wollen ihre Kirche erneuern und streben auch neue arbeitsrechtliche Bestimmungen an. Bisher wird von vielen Beschäftigten in katholischen Einrichtungen verlangt, die katholische Glaubens- und Sittenlehre zu befolgen, im Dienst wie privat.

Kurz vor der Geburt ihres zweiten Sohnes erfuhr Carla Bielings Arbeitgeber davon, dass sie lesbisch ist und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer Frau lebt. Bieling war Dekanatsreferentin für das Bistum Paderborn. Diese Lebenspartnerschaft erkennt das katholische Kirchenrecht nicht an. Dass Bieling sie eingegangen war, gilt nach katholischem Arbeitsrecht als Loyalitätsverstoß. Zwei Wochen vor Beginn des Mutterschutzes, erzählt sie in der ARD-Dokumentation »Wie Gott uns schuf«, wurde sie vor die Wahl gestellt: eingetragene Lebens­partnerschaft oder Beruf. »Das hat mich ungemein verletzt und gedemütigt, da so rausgetreten zu werden«, ­erzählt sie in dem Dokumentarfilm. Sie unterschrieb einen Auflösungsvertrag. Mittlerweile leitet sie ein Kinder- und Jugendhospiz bei einem nichtkonfessionellen Träger.

2012 bestätigte das Bundes­arbeitsgericht, dass kirchliche Arbeitgeber Streiks verbieten können. Das gilt immer noch.

Noch kein Abonnement?

Um diesen Inhalt zu lesen, wird ein Online-Abo benötigt::