Das Kirchenasyl und die ­Dublin-III-Verordnung

Letzte Zuflucht Kirche

Das Kirchenasyl hat in Deutschland eine jahrzehntelange Tradition. Doch immer wieder kommen Kirchen in Konflikt mit dem Staat, wenn sie Menschen aufnehmen, denen die Abschiebung droht.

Russen, die nach Deutschland fliehen, um einem möglichen Militärdienst zu entgehen, haben nicht in jedem Fall Anrecht auf Asyl. Ende Januar wurde ein entsprechender Asylantrag abgelehnt, weil »nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen« sei, dass »der Antragsteller gegen seinen Willen zwangsweise zu den Streitkräften eingezogen würde«, wie es in der Begründung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) heißt.

Annette Kurschus hat sich ebenfalls zu der Frage geäußert. Die Ratsvor­sitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland sprach kürzlich Gemeinden ihr Verständnis aus, die im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg Kirchenasyl gewähren. Der russische Präsident Wladimir Putin verheize die ­eigenen Leute. »Sollte sich eine Gemeinde dazu entschließen, einem russischen Menschen, der nicht in den Krieg ziehen will, Schutzraum zu bieten, könnte ich das nachvollziehen«, sagte sie Zeitungen der Funke-Mediengruppe am 26. März. Kurschus appellierte damit allerdings nicht pauschal an die Gemeinden, Kirchenasyl zu gewähren. Eine solche Entscheidung liege in der Verantwortung der einzelnen Kirchengemeinden und sei immer ein Einzel- und Ausnahmefall, in dem die Gemeinde sich sorgfältig mit der individuellen Situation dieses einen konkreten Menschen befassen müsse.

Lange Tradition
Das Kirchenasyl hat eine lange Tradition in der christlichen Kirche. Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, bieten Menschen Unterschlupf, denen durch Abschiebung Gefahr für Leib, ­Leben oder Freiheit droht. Magdalena Zimmermann, Flüchtlingsbeauftragte des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-West, sagte der Jungle World, dass Menschen, die Kirchenasyl suchen, »dies in der Regel als allerletzte Option« täten, »um sich vor einer bevorstehenden Abschiebung zu schützen«.

Allein in Bayern kam es seit 2017 zu mehr als 450 Ermittlungsverfahren wegen gewährten Kirchenasyls.

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