Sonntag, 03.05.2020 / 21:23 Uhr

'Das Regime hat eindeutig Chemiewaffen eingesetzt'

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(Bild: Syrian Network for Human Rights)

 

In Deutschland waren es Figuren wie Prof. Dr. Günther Meyer oder Michael Lüders, die immer wieder und wider besseres Wissen in Frage stellten, ob der syrische Diktator denn nun Giftgas eingesetzt habe oder nicht. Man reichte sie von Talkshow zu Interview und zurück.

Ganz andere arbeit leistet seit Jahren Elliot Higgins mit Bellincat, den die Zeit nun zu der Stellungsnahme der OPCW befragte:

Zeit Online: Herr Higgins, die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) hat kürzlich einen Bericht veröffentlicht, der zu dem Schluss kommt, dass bei drei Luftangriffen in syrischen Rebellengebieten im Jahr 2017 Chlorgas und Sarin eingesetzt wurden – und dass das syrische Regime dafür verantwortlich ist. Hat Sie der Befund überrascht? 

Eliot Higgins: Das Fazit hat mich nicht überrascht. Der Bericht enthält aber einige interessante Details dieser Angriffe, etwa dazu, welche Bomben genutzt wurden. Wir haben viel zu den Saringas-Angriffen recherchiert, zu dem Angriff am 30. März 2017 und dem in Chan Scheichun wenige Tage später. Wir haben herausgefunden, dass bei beiden Angriffen das gleiche Saringas und die gleiche Bombe benutzt wurden. Der OPCW-Bericht hat das nun bestätigt. (…)

Der Bericht belegt eindeutig, dass das Assad-Regime Giftgas eingesetzt hat. Damit widerlegt er klar die vielen Verschwörungstheorien, die von Seiten des Regimes und von Russland gestreut werden und wonach die Giftgasangriffe false flags seien, inszenierte Angriffe, die Assad schädigen sollen. (…)

Das Regime hat die Chlorgas-Angriffe spätestens seit 2014 systematisch geplant und ausgeführt. Es hat mindestens 336 Chemiewaffenangriffe während des Kriegs gegeben, die meisten davon mit Chlorgas, zu diesem Schluss kommt ein anderer Bericht. (…) Wir wissen sicher, dass die Bomben, die für die Chemiewaffenangriffe in Chan Scheichun und in Al-Lataminah genutzt wurden, noch aus dem alten Bestand stammten – also aus der Zeit vor der UN-Resolution, den das Regime hätte zerstören müssen.