Ein Einzelfall nach dem anderen
»Die ganz überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Es gibt kein strukturelles Problem«, sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU) bei der Vorstellung des Lageberichts »Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden« am 7. Oktober.
Für die Zeit von Juli 2017 bis März 2020 listet das Bundesamt für Verfassungsschutz in dem vorläufigen Bericht rund 350 Verdachtsfälle von Rechtsextremismus im Polizeiapparat von Bund und Ländern auf. Die Aussage Seehofers stand in einem irritierenden Missverhältnis zu den zahlreichen Vorfällen, die allein in den vergangenen Wochen bekannt wurden und in dem Bericht entsprechend noch keine Berücksichtigung finden. Eine wissenschaftliche Studie, die rechtsextreme und rassistische Einstellungen in der Polizei untersucht, hatte Seehofer monatelang abgelehnt. Am Dienstag hieß es zunächst, dass der Innenminister nun doch dem Druck der Koalitionspartnerin SPD nachgeben und einer solchen Studie zustimmen werde. Seehofers Ministerium betonte jedoch in einer Pressemitteilung: »Keine Rassismus-Studie in der Polizei«. Die Bundesregierung habe sich lediglich »darauf verständigt, in einer Studie zu Alltagsrassismus die Entwicklung und Verbreitung diskriminierender Handlungen in der Zivilgesellschaft, in Wirtschaft und Unternehmen sowie öffentlichen Institutionen zu erforschen, die durch rassistische Einstellungen motiviert sind«. Zudem solle es eine Untersuchung des Polizeialltags geben, wozu »auch Gewalt und Hass gegen Polizeibeamte« gehörten.
In seinem Lagebericht listet das Bundesamt für Verfassungsschutz rund 350 rechtsextreme Verdachtsfälle in der Polizei auf. Die Angaben beruhen auf Selbsauskünften der Behörden.
Die Aufdeckung rechtsextremer Chatgruppen bei der Polizei ist mittlerweile fast schon zur Routine geworden. Die zwei jüngsten Beispiele kommen aus Berlin. Einem Bericht des ARD-Magazins Monitor vom 1. Oktober zufolge seien unter Angehörigen einer Dienstgruppe rassistische Witze und Gewaltphantasien verschickt worden. Ein Vorgesetzter soll trotz Kenntnis der Vorfälle nicht eingeschritten sein. Am 14. Oktober gab die Berliner Generalstaatsanwaltschaft einen weiteren Vorfall bekannt. Mehrere Berliner Polizeianwärter hätten Memes und Nachrichten versendet, in denen der Holocaust geleugnet und gegen Asylsuchende gehetzt wird, auch Hakenkreuze waren abgebildet. Von einer Person sollen zudem tierpornographische Schriften versandt worden sein.
Bei der Magdeburger Polizei wiederum soll es seit Jahren gängige Praxis gewesen sein, den Kantinenbetreiber abwertend als »Juden« zu bezeichnen. Der offen zur Schau getragene Antisemitismus sei der gesamten Dienststelle bekannt gewesen. Ans Licht gekommen ist dieses Verhalten erst durch eine anonyme E-Mail, wie das Innenministerium Sachsen-Anhalt in einer Pressemitteilung vom 12. Oktober berichtete.
Am 19. Oktober wurde im bayerischen Traunstein ein Staatsschutzbeamter durch das dortige Amtsgericht wegen Strafvereitelung im Amt und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Der Kriminalpolizist hatte einen Kollegen gedeckt, der Muslime in einer Chatgruppe als »Primaten« beschimpft hatte. An seinem Arbeitsplatz hatte er eine Collage aus Bildern Hitlers, Hakenkreuzen und einer Sig-Rune aufgehängt.
Nicht nur rechtsextreme Vorfälle bringen der Polizei negative Schlagzeilen. Im Zusammenhang mit der Räumung des Hausprojekts in der Berliner Liebigstraße 34 am 9. Oktober wies die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union darauf hin, dass die Polizei mehrere Pressevertreter geschubst, geschlagen und bedroht habe. Nach der Räumung führte die Polizei Pressevertreter mit Videokameras durch die Wohnbereiche des Hauses. Eine solche Vorführung der Privatsphäre der Besetzerinnen, um den Voyeurismus der Boulevardmedien zu befriedigen, ist rechtlich fragwürdig. Nur wenige Straßen von dem geräumten Wohnprojekt entfernt, an der Ecke von Rigaer Straße und Waldeyerstraße, zeigt ein Video vom selben Tag, wie ein Beamter einen jungen Mann erst schubst, ihn zu Boden bringt und dann fixiert, indem er sich auf ihn kniet. Danach versetzt er ihm einen Faustschlag ins Genick.
Bei den dargestellten Fällen handelt es sich nur um eine Auswahl aus den vergangenen Wochen. Dass Polizistinnen und Polizisten sich wie in den beschriebenen Fällen bei Fehlverhalten gegenseitig decken, wird in der Polizeiforschung als »Korpsgeist« bezeichnet und führt dazu, dass Polizisten nach Regelverstößen und Übergriffen kaum Konsequenzen befürchten müssen. Viele derartige Fälle dürften deshalb nie bekannt werden. Das wirft die Frage auf, wie viel passieren muss, damit aus Sicht des Innenministers von einem strukturellen Problem innerhalb der Polizei gesprochen werden kann.
Einen Anhaltspunkt hierfür könnte die Kenntnis des genauen Ausmaßes rechtsextremer Einstellungen in der Polizei bieten. Da der Lagebericht des Bundesamts für Verfassungsschutz lediglich auf der Selbstauskunft der Behörden beruht und Ansichten und Verhalten der Beamten somit nicht systematisch erfasst, ließen sich hierzu bisher nur Vermutungen anstellen. Auch wie problematische Verhaltensmuster in der polizeilichen Arbeit entstehen und welche Umstände polizeiliche Übergriffe und behördliches Fehlverhalten bedingen, wurde bislang nicht untersucht. Das liegt auch daran, dass die Polizei sich traditionell ungern durch unabhängige Stellen kontrollieren lässt.
Wissenschaftliche Forschung bedarf einer Vielfalt von Zugängen und Perspektiven. Ein besseres Verständnis rechter Einstellungen von Polizistinnen und Polizisten könnte auch durch mehr Offenheit und Transparenz in den Behörden entstehen, die Kontrolle von außen als notwendiges Korrektiv zu eigenen Fehlentwicklungen wertschätzen und Forschung von unabhängigen Stellen grundsätzlich zulassen – egal ob die Polizei gerade im Rampenlicht steht oder nicht. Bei einer Institution, die auf Gewalt gründet und demokratisch nur schwer einzuhegen und zu kontrollieren ist, bedarf es auch eines kritischen Blicks auf die Grundlagen ihrer Arbeit.
Aktualisiert und korrigiert am 26.10.2020