Seit August 2007 ist das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Für den Nachzug von Heiratswilligen gilt, dass der Betreffende volljährig sein und »einfache Deutschkenntnisse« nachweisen muss. In der Türkei hat sich seitdem die Klientel der Sprachschulen in Großtädten geändert. Jetzt werden sie nicht mehr nur von Akademikern oder Geschäftsleuten besucht, sondern immer mehr von ungebildeten Menschen vom Land, die die Türkei verlassen möchten. Ausreichend vorbereitet werden Ausreisewillige dort kaum.