Vor fast fünf Jahren kam heraus, dass der Bundeswehroffizier Franco A. sich als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte. Im kommenden Monat könnte er nun verurteilt werden, weil er Terroranschläge geplant haben soll.
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Das Oberlandesgericht München hat fast zwei Jahre nach dem Ende des Verfahrens die schriftliche Urteilsbegründung im NSU-Prozess vorgelegt. Viele Angehörige der Opfer sind enttäuscht, das Urteil und seine Begründung kommen einem Sieg für das Neonazimilieu gleich.
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