Dienstag, 08.02.2022 / 12:09 Uhr

Die dubiosen Methoden von Amnesty International

Von
Gastbeitrag von Florian Markl

Der jüngste Israel-Bericht von Amnesty International ist inhaltlich wie methodisch ein blamables Desaster. Das muss auch interne Konsequenzen haben.

 

Die Veröffentlichung des jüngsten Israel-Berichts von Amnesty International werde für die Organisation zu einem »Debakel«, urteilte die Welt. Er sei schlicht »Unsinn«, kommentierte der Tagesspiegel, und dass er von einer »einst respektablen Organisation« veröffentlicht wurde, mache die Sache »um keinen Deut glaubwürdiger. Er lässt einzig Amnesty schlecht aussehen.« Amnesty »verbreitet Lügen gegen Israel«, schrieb die Bild-Zeitung.

Dass der Bericht etliche grobe Fehler aufweise, sei »im besten Fall undifferenzierte Nachlässigkeit und im schlechtesten Fall Absicht – um ein möglichst dämonisches Bild von Israel herstellen zu können«, war in der taz zu lesen. Amnesty habe seine »Glaubwürdigkeit verspielt«. Die Reaktion aus den Reihen der deutschen Politik sahen kaum anders aus. Selbst hohe Vertreter der Grünen distanzierten sich von dem Bericht.

Und nicht nur in Deutschland sahen die öffentlichen Reaktionen auf das Amnesty-Elaborat so aus. Die Organisation »verdient eine Verurteilung wegen ihrer Voreingenommenheit und ihres mangelnden Verständnisses dafür, warum Israel inmitten feindlicher Nachbarn überlebt«, war in einem Editorial des Wall Street Journal zu lesen. Der Bericht sei »eine Verleumdung, die die Geschichte verfälscht«.

Die Darstellung Israels und seiner Geschichte ist einseitig und verzerrt, die gegen den jüdischen Staat erhobenen Vorwürfe sind maßlos überzogen

Es sei »traurig zu sehen«, schrieb die New York Post, dass nach Human Rights Watch jetzt »eine zweite namhafte globale Menschenrechtsgruppe diesen Müll verbreitet, aber Amnesty bietet nichts Neues: nur noch mehr Verzerrungen, Doppelmoral und Gepolter«.

Um sich vor Augen zu halten, was für ein Debakel Amnesty sich selbst bereitet hat, reicht der Blick auf die New York Times: Der Zeitung, der mit Sicherheit keine Vorliebe für Israel nachgesagt werden kann, die sich selbst oft an der Diffamierung des jüdischen Staates beteiligt und die ihre Gastkommentarseiten sogar einem Vertreter der islamistischen Terrororganisation Hamas öffnete, ist der Amnesty-Bericht offenbar so peinlich, dass sie bis dato mit keinem Wort auf dessen Veröffentlichung eingegangen ist.

Israelfeindliches Pamphlet

Warum die große Mehrheit der Reaktionen so eindeutig ausfällt, ist mühelos zu erkennen, sobald man in den Bericht hineinliest. Schon nach wenigen Sätzen beschleicht einen unweigerlich das Gefühl, es hier nicht mit der Arbeit einer seriösen Menschenrechtsorganisation zu tun zu haben, sondern mit dem Propagandapamphlet einer durch und durch israelfeindlichen Gruppe.

Die Darstellung Israels und seiner Geschichte ist so einseitig und verzerrt, die gegen den jüdischen Staat erhobenen Vorwürfe sind so maßlos überzogen und der Tonfall ist so hyperbolisch dämonisierend, dass man glauben könnte, Amnesty habe einfach ein Propagandawerk der Israel-Boykottbewegung BDS hergenommen und unter eigenem Namen veröffentlicht.

Dem Amnesty-Pamphlet fehlt es durchgängig an der Nüchternheit, die eigentlich das Markenzeichen einer seriösen Menschenrechtsorganisation sein sollte. In jedem einzelnen Punkt wird Israel so unvorteilhaft und anklagend wie nur irgend möglich dargestellt. Mit der Wirklichkeit hat all das so wenig zu tun wie ein Buch des Historikers und Israelhassers Ilan Pappe mit angesehener wissenschaftlicher Arbeit.

Kein Wunder, dass sich bisher kein auch nur halbwegs angesehener Wissenschaftler gefunden hat, der Amnesty verteidigend zur Seite gesprungen wäre – warum sollte auch jemand seine Reputation beschädigen, indem er sich für dieses offenkundige Propagandamachwerk stark macht, das jedem wissenschaftlichen Standard Hohn spricht?

Was für Amnesty International freilich noch verheerendere Folgen haben sollte als die skandalöse inhaltliche Ausrichtung des Berichts, sind die Methoden, deren sich die Macher bedienen, um zu den erwünschten Schlussfolgerungen zu gelangen. Veranschaulichen wir uns das an zwei Beispielen.

Der »Nationalstaat des jüdischen Volkes«

Nach dem ersten Beispiel brauchen wir gar nicht lange zu suchen: Es handelt sich um ein Zitat des damaligen israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu, das gleich zu Beginn der »Executive Summary« vorangestellt ist. Im März 2019 habe Netanjahu demnach in einem Posting auf Social Media geschrieben:

»Israel ist nicht der Staat aller seiner Bürger …, [sondern] der Nationalstaat des jüdischen Volkes, und nur von ihm.«

Amnesty International erachtet dieses Zitat offenbar als so wichtig, dass es gewissermaßen programmatisch dem gesamten Bericht vorangestellt ist. Es soll so etwas wie den rauchenden Colt darstellen, der in einem Satz prägnant zusammenfasst, worum es bei der israelischen »Apartheid« gehe, die, so der zentrale Vorwurf des Pamphlets, ein System »rassischer« Unterdrückung darstelle.

Um das glaubwürdig erscheinen zu lassen, muss Amnesty sich aber eines höchst unredlichen Tricks bedienen: Wie das Committee for Accuracy in Middle East Reporting and Analysis darlegt, haben die Amnesty-Autoren einen Teil eines Satzes aus einem Instagram-Postings des Premiers herausgenommen und im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Kontext gerissen.

Denn tatsächlich ist in dem Posting, das inmitten des israelischen Wahlkampfes eine Antwort auf ein zuvor gemachtes Statement der israelischen Schauspielerin Rotem Sela darstellte, zu lesen:

»Liebe Rotem, eine wichtige Korrektur: Israel ist nicht ein Staat aller seiner Bürger. Nach dem Nationalstaatsgesetz, das wir verabschiedet haben, ist Israel der Nationalstaat des jüdischen Volkes – und nur von ihm. Wie Sie geschrieben haben, gibt es kein Problem mit den arabischen Bürgern Israels – sie haben die gleichen Rechte wie wir alle, und die Likud-Regierung hat mehr in den arabischen Sektor investiert als jede andere Regierung.«

Es ist unschwer zu erkennen, was Amnesty hier macht: Um Netanjahu sozusagen als Gewährsmann des Apartheidvorwurfs gegen Israel präsentieren zu können, hat die Organisation das Zitat so gekürzt und herausgerissen, dass der folgende Satz einfach wegfällt – in dem die gleichen Rechte aller israelischen Bürger besonders hervorgehoben werden und damit dem Apartheidvorwurf fundamental widersprochen wird.

Treten wir einen Schritt zurück und sehen wir uns an, was Netanjahu tatsächlich gesagt hat, so läuft sein Zitat auf die Banalität hinaus, dass Israel der Nationalstaat des jüdischen Volkes ist, so wie Frankreich eben der Nationalstaat des französischen oder Irland der des irischen Volkes ist. In vielen Nationalstaaten leben auch Minderheiten, und zumindest in demokratischen Staaten sind alle Staatsbürger, unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, gleichberechtigt.

In Israel ist das nicht anders – wenn überhaupt, verfügen die Araber in Israel über mehr Minderheitenrechte als beispielsweise Minderheitengruppen in Frankreich und etlichen anderen europäischen Nationalstaaten (etwa im Bereich des Schulsystems und bei der Verwendung der arabischen Sprache).

Nichts daran ist außergewöhnlich – außer, dass es in dem Amnesty-Bericht um Israel geht, und die Organisation hier an den Pranger stellt, ja zum Ausweis von »Apartheid« macht, was überall sonst völlig normal ist. Und um das zu tun, geht Amnesty mit einem Zitat auf eine Art und Weise um, dass es einer glatten Fälschung gleichkommt. Handelt so eine seriöse, verlässliche Organisation? Wir haben es hier in der Tat mit einem Skandal zu tun, aber der heißt nicht Israel, sondern Amnesty International.

Administrativhaft

Unser zweites Beispiel für das methodisch unredliche Vorgehen von Amnesty International betrifft das Thema der so genannten Administrativhaft. Darunter wird allgemein eine Form der Internierung verstanden, die vom normalen juristischen Prozess abweicht und von Gary D. Solis in seinem Standardwerk zum humanitären Völkerrecht folgendermaßen definiert wird: Administrativhaft ist die

»Inhaftierung einer Person aus nicht-kriminellen Gründen beruhend auf der ernsten Gefahr, die deren Aktivitäten für die Sicherheit der inhaftierenden Macht im Rahmen eines bewaffneten Konflikts darstellt«.

Sicherheits- oder Administrativhaft wurde und wird im Fall von bewaffneten Konflikten oder ernsten terroristischen Bedrohungen von etlichen Staaten in der einen oder anderen Form praktiziert, Israel stellt auch hier keine Ausnahme dar.

Der entscheidende Punkt dabei ist, dass die Inhaftierung nicht in Vorbereitung eines regulären Gerichtsverfahrens erfolgt oder das Ergebnis der Verurteilung in einem regulären Verfahren ist, sondern der Betroffene sozusagen vom Schlachtfeld entfernt und in Gewahrsam genommen wird – es handelt sich um eine präventive, nicht um eine punitive Maßnahme; nicht Bestrafung ist also das Ziel, sondern die Verhinderung von Straftaten oder Attacken.

Der wesentliche Unterschied zu einer »normalen« Inhaftierung besteht darin, dass es keine festgelegte Haftdauer gibt und dass die inhaftierende Behörde die konkreten Beweisgründe für Haft nur gegenüber einer kompetenten Instanz, üblicherweise einem Richter oder Richterkollegium, offenlegen muss, nicht aber dem Beschuldigten gegenüber.

Der Grund dafür ist der Schutz der Informationsquellen: Kein Staat der Welt will etwa einem festgesetzten Terroristen offenlegen, woher und von wem genau er seine Informationen bezieht, da das klarerweise die Quellen oder das Leben von Informanten in Gefahr bringen und das Versiegen der Quellen die eigene Sicherheit gefährden würde.

Internationales Recht

Wichtig ist, dass Administrativhaft dem internationalen humanitären Völkerrecht (vulgo: Kriegsrecht) zufolge nicht illegal ist. Laut Artikel 78 der IV. Genfer Konvention darf eine Besatzungsmacht, wenn sie es »aus zwingenden Sicherheitsgründen als notwendig erachtet«, Sicherheitsmaßnahmen gegen Personen ergreifen und diesen »höchstens einen Zwangsaufenthalt auferlegen oder sie internieren«.

So auferlegte Zwangsmaßnahmen stellen keine Willkürakte dar, wenn die betroffenen Personen Rechtsmittel gegen die Inhaftierung einlegen können, über die »so rasch wie möglich« entschieden werden müsse, und sofern die Maßnahmen »einer regelmäßigen, wenn möglich halbjährlichen Überprüfung durch eine zuständige (…) Behörde« unterzogen werden.

Die Details dieser Regelungen sind nicht festgelegt, die IV. Genfer Konvention gibt nur einen recht ungefähren Rahmen vor.

Selbstverständlich sind Administrativhaftmaßnahmen rechtlich gesehen heikel, muss doch ein Freiheitsentzug im Normalfall aus guten Gründen strengen Beweisanforderungen und Verfahrensregeln genügen, um staatliche Willkürakte und arbiträre Inhaftierungen zu vermeiden. Doch eine Kriegssituation ist eben nicht der Normalfall, auch wenn sie im Falle Israels bereits seit Jahrzehnten andauert.

Über die Jahre hat Israel eine Vorgehensweise bei der Administrativhaft entwickelt, die den von der IV. Genfer Konvention umrissenen Anforderungen im Allgemeinen genügen dürfte.

Im Besonderen gibt es sicher unberechtigte Festsetzungen und umstrittene Fälle, doch genau dafür gibt es eben die eingeforderten Rechtsmittel und regelmäßigen Überprüfungen, und auch das israelische Oberste Gericht hat mit seinen Entscheidungen immer wieder auf die konkrete Ausgestaltung der Administrativhaft Einfluss genommen und die Rechte inhaftierter Palästinenser geschützt (sehen Sie dazu einige Beispiele bei Yoram Dinstein).

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