Vorwürfe sind schnell erhoben, sie sollten aber auch zutreffen. Während die Unterzeichnenden des offenen Briefes nur andeuten, welche Fälle sie problematisch finden, muss man sich den jeweiligen Fall vielmehr genau anschauen.
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Das so genannte Koran-Urteil löst Empörung aus. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das Hizbollah-Fahnen auf Demonstrationen erlaubt, hingegen nicht. von udo wolter