Zwei Verfahren wegen des Massakers von Babyn Jar im Jahr 1941 wurden eingestellt

Legendäres Unwissen

Zwei Schergen Heinrich Himmlers müssen über 70 Jahre nach den nationalsozialistischen Verbrechen keine Bestrafung mehr befürchten. Offenbar ist die Beweislage zu schlecht und der Aufklärungswille der Strafverfolgungsbehörde zu gering.

Zwei mutmaßlich zumindest indirekt am Massaker von Babyn Jar beteiligte Männer können offenbar einer Strafe entgehen. »Nach allem musste ich das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß Paragraph 170 Abs. 2 StPO einstellen.« So entschied die Staatsanwaltschaft Celle Ende Dezember, an die die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen ihr Vorermittlungsverfahren gegen den mittlerweile 95jährigen Kurt Gosdek am 1. Februar 2018 abgegeben hatte. Hans-Jürgen Brennecke hatte nach der Ausstrahlung der Fernsehsendung »Kontraste« im Juli 2017 Strafanzeige gegen Gosdek wegen Beihilfe zum Mord gestellt. Gosdek hatte in »Kontraste« gesagt, er habe in der Ukraine Werkstattdienst geleistet: »Man hatte nur den Arbeitseinsatz gehabt. Nicht das Schießen.« Auf die Bemerkung des Journalisten, mit den LKW, die er repariert habe, seien Juden zu den Gruben gefahren worden, entgegnete Gosdek: »Das hab’ ich ja gar nicht gesehen.«

In den vergangenen Jahren haben Juristinnen und Juristen in einigen Fällen erfolgreich dafür gestritten, dass auch eine funktionale Beteiligung am Massenmord als »Beihilfe zur Haupttat« gewertet werden kann. Die Einheit des Beschuldigten war am Tatort anwesend, auch der Werkstattdienst.

In den vergangenen Jahren haben Juristinnen und Juristen in einigen Fällen erfolgreich dafür gestritten, dass auch eine funktionale Beteiligung am Massenmord als »Beihilfe zur Haupttat« gewertet werden kann. Die Einheit des Beschuldigten war am Tatort anwesend, auch der Werkstattdienst. Es bestand die Hoffnung, dass der Prozess ebenfalls mit einer Verurteilung enden würde. Die Staatsanwaltschaft sah es aber nicht als eindeutig erwiesen an, dass Gosdek zur Zeit des Massakers in Babyn Jar in einem Bataillon der Waffen-SS »zur besonderen Verwendung« beziehungsweise dass diese Kompanie tatsächlich dort eingesetzt war. Am 29. und 30. September 1941 ­erschossen Mitglieder der Einsatzgruppe C mit anderen Einheiten in der Schlucht bei Kiew mehr als 30 000 Jüdinnen und Juden.

Ein zweites Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kassel gegen den 96jährigen Herbert Wahler, dem Beihilfe zu massenhaften Tötungen als An­gehöriger des Sonderkommandos 4a vorgeworfen wurde, wurde aufgrund dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit ebenfalls eingestellt. Wahler hatte im Interview mit »Kontraste« behauptet, er sei während des Massakers selbst in Kiew gewesen. »Gleiches gilt«, so ließ die Staatsanwaltschaft Celle in ihrem der Jungle World vorliegenden Schreiben mitteilen, »für das inhaltlich verwandte Verfahren, das die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den mutmaßlichen früheren SS-Angehörigen Wilhelm H. geführt hat«.

Die Staatsanwaltschaft hatte noch im November 2017 Gosdeks Wohnung durchsuchen lassen und keine Beweismittel finden können. Er selbst habe über seinen Pflichtverteidiger mitgeteilt, sich vor Behörden nicht zum ­Tatvorwurf äußern zu wollen.

Bemerkenswerterweise führte die Staatsanwaltschaft Celle in ihrer Begründung zur Einstellung zudem eine Aussage des Enkels Gosdeks an. Dieser habe der Zentralen Stelle mitgeteilt, »sein Großvater habe auch im privaten Umfeld stets betont, nichts von Verbrechen an oder hinter der Front erfahren zu haben«. Den verhältnismäßig detaillierten Recherchen zum Werdegang Gosdeks in der SS lässt die Staatsanwaltschaft hier einen eher stümperhaft erscheinenden Ausflug in das Feld ­familiärer Tradierungen folgen.

Warum die beliebteste aller Legenden, man habe »nichts gewusst«, dem eigenen Enkel aufgetischt, die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens mitbegründen soll, ist nicht ersichtlich. Zudem handelt es sich um ein falsches Signal an Opfer und Angehörige. Es wird damit als glaubwürdig anerkannt, dass man im Werkstattdienst abgeschirmt ge­wesen sei vom Wissen über die umgebende Realität. Deutlich wird jedoch auch, wie schwierig es ist, Beweise für eine über 75 Jahre zurückliegende Tat zu finden.
Hans-Jürgen Brennecke prüft nun mit Historikerinnen und Historikern sowie Juristinnen und Juristen, ob eine Beschwerde gegen die Einstellung sinnvoll erscheint. »Immerhin hat sich die Staatsanwaltschaft Celle Mühe ­gegeben und die Täterschaft allgemein dargestellt.« Die Beteiligung Gosdeks als Mitglied der Mörderbande scheine jedoch aus Mangel an Beweisen nicht strafbar, sagte Brennecke der Jungle World. Ihm gehe es nicht darum, über 90jährige ins Gefängnis zu bringen, sondern darum, dass die Gerichte die Verbrechen als solche benennen.