Wer kennt noch einen Dietrich? Das kleine Gerät ist ein Hackertool: Es öffnet Türen auf schöpferische Art und Weise und anders als mit einem gewöhnlichen Schlüssel. Hackertools stehen bald unter Strafe. Sobald der neue Paragraf 202c des Strafgesetzbuchs in Kraft tritt, stehen viele Systemverwalter und Netzwerktechniker mit einem Bein im Gefängnis und sind mit Berufsverbot bedroht. Software, die überprüft, ob ein System oder ein einzelner Computer Schwachstellen hat, eignet sich auch dazu, in fremde Rechner einzudringen. Wer mit diesen Instrumenten arbeitet, wird vom Hackertool-Paragrafen zum potenziellen Verbrecher erklärt. von burkhard schröder