Hausbesetzer und Brandstifter, Autonome und Nazis – die Berliner Boulevardpresse und der Verfassungsschutz nehmen es mit den Unterschieden nicht so genau.
Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein hat vergeblich geklagt: Ein überwachter Antifaschist muss einen Peilsender nicht zurückgeben, der in seinem Auto versteckt war.