Seit vergangenem Dezember gibt es eine dritte Geschlechtsoption im Geburtenregister. Historisch betrachtet ist das ein großer Schritt. Der normierende wie abschreckende Charakter des Gesetzes verdient dennoch scharfe Kritik.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht ist von historischer Bedeutung. Die Verfassungsrichter fordern eine dritte Option für den Eintrag des Geschlechts im Geburtenregister.