Intergeschlechtliche Kinder schützt ein neues Gesetz künftig besser vor geschlechtsverändernden Operationen. Ein Recht auf körperliche Unversehrtheit für diese Kinder garantiert es jedoch nicht.
Kommentar
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Eine in Großbritannien diskutierte Gesetzesnovelle soll den Gender Recognition Act 2004 inklusiver machen: Zukünftig sollen Menschen das Geschlecht, dem sie sich zugehörig fühlen, auch ohne medizinische Diagnose staatlich anerkennen lassen können. Feministinnen und Transfrauen kritisieren den Vorschlag.
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Seit vergangenem Dezember gibt es eine dritte Geschlechtsoption im Geburtenregister. Historisch betrachtet ist das ein großer Schritt. Der normierende wie abschreckende Charakter des Gesetzes verdient dennoch scharfe Kritik.
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht ist von historischer Bedeutung. Die Verfassungsrichter fordern eine dritte Option für den Eintrag des Geschlechts im Geburtenregister.
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Vanja ist intersexuell und hat vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich für eine dritte Option bei der Geschlechtereintragung geklagt – gemeinsam mit der Kampagne »Dritte Option«. Das Gericht entschied: Intersexuelle Menschen sollen neben einer männlichen oder weiblichen Angabe nun eine dritte Option wählen können.
Interview
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